De Maizière und Maas müssen gehen. Das steht für mich außer Frage. Aber bitte erst, nachdem sie ihre politischen Beamten entlassen bzw. für ihren Ruhestand gesorgt haben.
Im Zentrum des Tollhauses Bundesregierung geht es – wie bereits ausgeführt – um folgende Haupt-Protagonisten in der Causa #Landesverrat: 3 Politische Beamte: Maaßen (Chef Bundesamt für den Verfassungsschutz), Range (Generalbundesanwalt), Dr. Haber (Staatssekretärin im Bundesinnenministerium). Die Bundesregierung (2 Minister): De Maizière (Bundesinnenminister) und Maas (Bundesjustizminister).
Die Deutsche Presseagentur berichtet heute, Generalbundesanwalt Range sehe sich zu Unrecht durch seinen Vorgesetzten Heiko Maas (Bundesjustizminister) angewiesen, ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten zur Frage des Vorliegens eines „Staatsgeheimnisses“, das Netzpolitik.org verraten haben soll, zu stoppen, weil es angeblich politisch nicht opportun sei. Er – Range – sehe darin einen unerträglichen Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz.
Range wird im Weiteren wie folgt zitiert: „Die Presse- und Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Dieses Freiheitsrecht gilt aber auch nicht im Internet schrankenlos. Es entbindet Journalisten nicht von der Einhaltung der Gesetze.“ Darüber zu wachen, sei Aufgabe einer freien Justiz, nicht der Politik, so der Generalbundesanwalt.
Hat dieser Generalbundesanwalt eigentlich den juristischen und politischen Knall noch nicht gehört? Er ist politischer Beamter und nicht Teil der Justiz; schon gar nicht Teil einer „unabhängigen“ oder „freien“ Justiz, die es in Deutschland nicht gibt. Unabhängig sind nämlich ausschließlich Richterinnen und Richter. Der Generalbundesanwalt ist weder „die Justiz“ noch ist er persönlich in seiner Funktion durch einen Unabhängigkeitsstatus geschützt. Er ist weisungsgebundener – wie gesagt – politischer Beamter. Steht so im Gesetz.
Als politischer Beamter untersteht er – das ist nunmal de lege lata so, solange nichts daran geändert ist (§§ 146, 147 Gerichtsverfassungsgesetz und Grundgesetz Artikel 97) – dem Weisungsrecht des Bundesjustizministers.
Bereits dieses Minimum an Rechtsverständnis scheint Range indessen zu fehlen, was ihn angesichts seiner jüngsten Äußerungen vom heutigen Tage per se disqualifiziert.
Erteilt nun dieser Justizminister die Weisung, ein Gutachten nicht einzuholen, hat er – Range – das nicht öffentlich zu bewerten, sondern der Weisung einfach zu folgen oder zurückzutreten bzw. um die Entlassung in den Ruhestand zu ersuchen. Andere Möglichkeiten bleiben ihm nicht.
Entscheidend im Lichte des politischen Weisungsrechts dürfte jedoch folgendes sein:
Der Bundesjustizminister hat kläglich versagt, indem er den Generalbundesanwalt nicht angewiesen hat, Ermittlungen gegen die Journalisten von Netzpolitik.org nicht einzuleiten bzw. diese einzustellen.
Der Justizminister hat aufgrund eigener Prüfung und rechtlicher Güterabwägung zu entscheiden, was ihm politisch aufgetragen ist, nämlich gemäß seiner Aufsichts- und Leitungsverantwortung zu handeln. Zwar hat Maas eine eigene rechtliche Einschätzung vorgenommen, aber dann nicht danach gehandelt.
Er hat es aber nicht einfach nicht getan infolge seiner eigenen Güterabwägung, die ihn im Mai dazu veranlasste, den Generalbundesanwalt wegen der problematischen Situation im Lichte der Pressefreiheit in Hinblick auf ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrat zu warnen. Maas hatte vor diesem Hintergrund die politische und dienstliche Pflicht, den GBA anzuweisen, ihm also die Einleitung des Ermittlungsverfahrens zu untersagen. Er hatte nicht zu warnen, sondern er hatte zu handeln.
Dass er es nicht tat, sondern sich stattdessen quasi verteidigend auf die „Unabhängigkeit der Justiz“ beruft, entlarvt wiederum die gleichermaßen Kompetenzlosigkeit und das völlig fehlende Rechtsverständnis dieses Justizministers. Damit hat sich dieser Justizminister Maas gleich dem GBA disqualifiziert. Ein gegen seine Rechtsauffassung handelnder Justizminister ist überflüssig! Kommt hinzu, dass dieses Unterlassen praktisch einen Gesetzesverstoß darstellt und sein politisches Versagen offenkundig wird. Denn der Verweis auf die tatsächlich nicht existierende Unabhängigkeit der Justiz ist eine Dreistigkeit in Hinblick auf die Nicht-Wahrnehmung seiner gesetzlichen Verpflichtungen als Minister.
Mit anderen Worten: Der Justizminister bricht das Recht, weil es ihm opportun erscheint. Nicht durch die Weisung in Hinblick auf ein Gutachten, welches der GBA stoppen soll, sondern vielmehr in Hinblick auf seine verfassungsgemäßen Pflichten als Bundesminister gegenüber seinem weisungsgebundenen Generalbundesanwalt, indem er ihn nicht anweist, das Verfahren einzustellen.
Das alleine muss seinen, Maas´ Rücktritt zur Folge haben! Einen solchen Justizminister braucht kein Rechtsstaat.
Ähnlich verhält es sich mit dem Bundesinnenminister, der seinen politischen Beamten Maaßen nach eingehender, eigener Prüfung hätte anweisen müssen, die Strafanzeige unter direkter Ansprache der Journalisten von Netzpolitik.org (Beckedahl und Meister) zu unterlassen. Nun, Maaßen hat sich darüber nicht beklagt. Warum auch, konnte er doch so seinem Unmut darüber, dass aus seinem politischen Umfeld geheime Dokumente durchgestochen (geleaked) wurden, Luft machen.
Nun kommt in Betracht, dass de Maizière möglicherweise von dem Vorgang durch seine Staatssekretärin Dr. Haber – so las man – nicht in Kenntnis gesetzt worden ist. Ja reden die eigentlich nicht miteinander? Sollte die Staatssekretärin ihren Chef über die Absicht des BfV-Chefs nicht informiert haben und auch keine eigene Prüfung angestellt haben, ist sie mit sofortiger Wirkung zu entlassen.
Das wiederum hat aber auch zur Konsequenz, dass anzunehmen ist, dass der Innenminister sein Ministerium und auch seine Spitzenbeamten – zu ihnen gehört neben der Staatssekretärin auch der Chef des Verfassungsschutzes Maaßen! – nicht im Griff hat.
Auch der Innenminister hat es demzufolge unterlassen, seinen politischen Beamten Maaßen anzuweisen, diese Strafanzeige nicht so zu entäußern oder sie zurückzuziehen, was er aber nach eigener Prüfung der Sach- und Rechtslage hätte tun müssen, weil er die Tragweite des Vorgangs im Lichte der Güterabwägung in Hinblick auf die Pressefreiheit hätte erkennen können und wiederum müssen. Auch der Innenminister des Bundes ist mithin seiner Aufsichts- und Weisungspflicht (folgend aus seinem verfassungsmäßig garantierten Recht) nicht nachgekommen. Und er hat seine Sorgfaltspflicht als weisungsbefugter Dienstvorgesetzter schleifen lassen.
Nicht auszudenken, was dieser Innenminister am Ende in Richtung auf seinen Verfassungsschutz-Chef sonst noch unterlässt, wenn es darum geht, die Bevölkerung vor ausufernden Überwachungsmaßnahmen zu schützen.
Auch der Rücktritt des Bundesinnenministers ist aus meiner Sicht unumgänglich!
3 Politische Beamte drehen frei. 2 Politisch Verantwortliche glänzen durch Nichtstun und schieben nun die Schuld auf ihre politisch und dienstrechtlich Untergebenen.
Der Fisch stinkt bekanntlich vom Kopf.
Der Rücktritt bzw. die Entlassung der beiden Bundesminister (Maas und De Maizière) ist „alternativlos“, Frau Dr. Merkel, die Sie letztlich als Bundeskanzlerin für das Versagen ihrer Minister einzustehen haben!
Das wird auch die Bundeskanzlerin erkennen müssen, sonst kann sie gleich selbst ihren Hut nehmen.
Schreibe einen Kommentar