Plenarübersicht 85. und 86. Sitzung Landtag NRW

Folgende Piraten-Anträge stehen bei den nächsten Plenartagen am 20. und 21. Mai 2015 auf dem Programm:

Mittwoch, 20. Mai 2015, TOP 17, ca. 20.25 Uhr
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den „Westdeutschen Rundfunk Köln“ (WDR-Gesetz) gemeinsamer Antrag SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Piraten
Drucksache 16/8654

Die Amtszeit des am 2. Dezember 2009 erstmals zusammengetretenen Rundfunkrats ist einmalig um ein Jahr zu verlängern. Damit ist sichergestellt, dass die Neukonstituierung des Rundfunkrats bereits nach den Maßgaben des novellierten WDR-Gesetzes erfolgen kann. Wir wirken in dem Antrag darauf hin, dass im Rundfunkrat mehr Staatsferne herrscht, mehr Lebensbereiche der Menschen abgebildet werden und größere Transparenz hergestellt wird.


Mittwoch, 20. Mai 2015, TOP 18, ca. 20.30 Uhr
Datenschutzkultur an Schulen verbessern!
Drucksache 16/8635

Das Thema Datenschutz muss in schulischen Lehrplänen verankert werden. Damit soll die steigende Bedeutung des Datenschutzes auch an Schulen berücksichtigt werden. Außerdem sollen in Zukunft für einzelne Schulen Datenschutzbeauftragte bestellt werden, um Ansprechpartner für die Fragen des Datenschutzes vor Ort zu haben. Hierfür sind Qualifizierungsmaßnahmen auszubauen und Ressourcen für Entlastungsstunden bereitzustellen.


Donnerstag, 21. Mai 2015, TOP 4, ca. 13.55 Uhr
Einrichtung eines Hilfsfonds für Opfer von Unrecht und Misshandlungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie in den Jahren 1949 – 1990
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Piraten
Drucksache 16/8636

Das Leid und das Unrecht der Opfer aus Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Psychiatrie und anderer Einrichtungen in den Jahren 1949-1990 muss in gleicher Weise ausgeglichen werden, wie die Misshandlungen ehemaliger Heimkinder. Für die betroffenen Menschen ist eine zeitnahe Lösung unabdingbar. Für die Einrichtung eines Hilfsfonds ist die Mitwirkung des Bundes, aller Bundesländer und der christlichen Kirchen erforderlich. Hier darf sich keiner Wegducken oder auf Zeit spielen. Das Land NRW wird die betroffenen Menschen unterstützen, indem es unter anderem seinen Anteil für einen Hilfsfonds zur Verfügung stellt.


Donnerstag, 21. Mai 2015, TOP 5, ca. 14.25 Uhr
Die nordrhein-westfälische Landesregierung in der Pflicht: Der drohenden Entmachtung der deutschen Landesdatenschutzbeauftragten im Zuge der EU-Datenschutzreform entgegentreten
Drucksache 16/8637

Eine Entmachtung der Landesdatenschutzbeauftragten muss verhindert werden. Die Änderungen bei der EU-Datenschutzreform können zu einer Schwächung der Länderhoheit sowie der Unabhängigkeit ihrer Landesdatenschutzbeauftragten führen. Eine Verwässerung der Datenschutzstandards ist zu befürchten. Außerdem beklagt der Landesdatenschutzbeauftragte eine mangelnde Information seitens der Landesregierung. Die Landesregierung muss sicherstellen, dass der Landesdatenschutzbeauftragte zu jedem Zeitpunkt mit allen relevanten Informationen zur EU-Datenschutzreform versorgt wird. Auch darf es zu keiner Absenkung des deutschen Datenschutzniveaus kommen.

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