Gesetzentwurf zum Abschiebungshaftvollzug ist verfassungswidrig

Der von Rot-Grün vorgelegte Gesetzentwurf zum Abschiebungshaftvollzug muss zurückgenommen werden. In der heutigen von der Piratenfraktion beantragten Anhörung hat die Sachverständige den Gesetzentwurf von Rot-Grün für verfassungs- und europarechtswidrig erklärt.

Frank Herrmann, Flüchtlingspolitischer Sprecher:

Allem Widerstand zum Trotz haben wir die Anhörung beantragt, weil wir den 5-Paragrafen-Gesetzentwurf für völlig unzureichend halten. Die mehr als deutliche Kritik der Sachverständigen Prof. Dr. Graebsch zeigt die absurde Rechtsauffassung der Fraktionen von Rot-Grün. Sie bezeichnete den Entwurf als ´Leergesetz´, ohne Inhalt, und erklärte ihn ‚in mehrfacher Hinsicht als verfassungs- und europarechtswidrig‘. Es gibt weder einen Rechtsschutz für Menschen in Abschiebungshaft, noch werden überhaupt irgendwelche Regelungen zur Ausgestaltung getroffen. Auch das vom BGH und EuGH geforderte Trennungsgebot zwischen Abschiebungshaft und Strafvollzug wird nicht umgesetzt.

 

Durch das Gesetz kann die Landesregierung die Haft nach Gutdünken ausgestalten. Es ist eine Absage an die Rechte des Parlaments, dass die Abschiebungshaft per Verordnung geregelt werden soll. Dass die anderen Fraktionen dabei auch noch mitspielen wollen, ist für uns unbegreiflich.“

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