Wird § 96 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen durch die Landesregierung rechtmäßig angewendet?

Wird § 96 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen durch die Landesregierung rechtmäßig angewendet?

Kleine Anfrage 3198

Torsten Sommer

Drucksache 16/8061

03.03.2015

Antwort MIK Drucksache 16/8237 20.03.2015

Veröffentlicht unter Kleine Anfragen, Torsten Sommer

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