Satzungsänderung der Portigon AG zum Schutz der Kunst

Haushalts- und Finanzausschuss vom 22. Januar 2015

TOP 3.: „Kunsttrödel in NRW“ – Beabsichtigte Kunstverkäufe der Portigon AG

 

Zu den beabsichtigten Kunstverkäufen der Portigon AG, heute Thema im Haushalts- und Finanzausschusssitzung, sagt Dietmar Schulz, Haushaltspolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW:

„Dieses Schwarzer-Peter-Spiel von Landesregierung und Portigon AG ist unerträglich. Es gibt keine Notwendigkeit, die Kunstschätze der ehemaligen WestLB zu verkaufen. Auch wenn Finanzminister Norbert Walter-Borjans und die Vertreter der Portigon AG nicht müde werden, das Gegenteil zu behaupten – es stimmt einfach nicht. Diese Notwendigkeit gibt es heute nicht, morgen nicht und auch in den nächsten Jahren nicht!

Selbst die EU-Wettbewerbskommissarin Vestager hat dies bestätigt – es ist an Überheblichkeit nicht zu überbieten, die EU-Worte einfach ignorieren zu wollen.

Anstatt nun noch länger zu debattieren, empfehle ich den Betroffenen eine Satzungsänderung: Ändert man die Satzung, kann eine entsprechende Rechtssicherheit hergestellt werden. Aufsichtsrat und Vorstand wären entlastet – monetäre Ansprüche Dritter könnten durch Rückstellungen äußerst vorsorglich gesichert werden. Hierfür wären gerademal 10 Prozent vom tatsächlichen Wert des ‚Kunstschatzes‘ notwendig.

Damit ist der Weg frei für eine politische Entscheidung im Sinne der Wahrung von Kunst und Kultur im Lande NRW. Es wäre auch gewährleistet, dass sich wahlweise das Finanzministerium oder die Portigon AG nicht länger hinter dem Aktienrecht verstecken können. Dies wäre zugleich eine aus meiner Sicht deutliche Klarstellung für den bevorstehenden ‚Runden Tisch‘.“

 

Weitere Hintergründe zur vorgeschlagenen Satzungsänderung hier im Download

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