Dietmar Schulz zu Regelung des Vollzuges und Jugendstrafvollzugsgesetzes in NRW

Donnerstag, 18. Dezember 2014

 

Top 7. Gesetz zur Regelung des Vollzuges der Freiheitsstrafe und zur Änderung des Jugendstrafvollzugsgesetzes in Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung (3. Lesung)
Drucksache 16/5413 (Neudruck)

Abstimmungsempfehlung: Enthaltung

Änderungsantrag der Piraten
Drucksache 16/7629
Abstimmungsempfehlung: Zustimmung

und

Gesetzes zur Regelung des Strafvollzuges in NRW (Strafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen – StVollzG NRW)

Drucksache 16/4155

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses
Drucksache 16/7579

Abstimmungsempfehlung: Ablehnung

Mdl Dietmar Schulz/Foto A.KnipschildUnser Redner: Dietmar Schulz

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Protokoll der Rede von Dietmar Schulz:

Dietmar Schulz (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal. Dritte Lesung eines Gesetzentwurfs der Landesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich will mich bemühen, schneller zu machen, allerdings finde ich die Aufforderung beim Gang zum Pult hier etwas unangemessen angesichts der Tatsache, dass wir uns in einem Gesetzgebungsverfahren befinden.

(Beifall von den PIRATEN)

Auch wenn wir hier kurz vor der Weihnachtspause sind, bleibt festzuhalten, dass wesentliche Grundzüge des zur abschließenden Beratung anstehenden Gesetzes von den Piraten durchaus mitgetragen werden, allerdings auch im Hinblick auf die von uns eingebrachten Änderungsanträge – es sind hier zwei im Umlauf –, die eben leider Gottes bisher nicht berücksichtigt worden sind, was sich im Laufe des Abstimmungsverfahrens ja auch noch ändern kann.

Ich will noch einmal die wesentlichen Punkte hervorheben:

Das ist erstens der Anspruch – dieser Anspruch ist natürlich unter Berücksichtigung der persönlichen Geeignetheit des jeweiligen Inhaftierten einzuschränken –, ein Studium durchzuführen. Ein solcher Anspruch geht nach unserer Auffassung aus dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht eindeutig hervor. Wir möchten im Rahmen der Gesetzgebung die Möglichkeit eröffnen, dass Inhaftierte in Nordrhein-Westfalen ähnlich wie bayerische Inhaftierte an der Fernuni Hagen studieren können sollen.

Unser weiterer Änderungsantrag greift in der Anhörung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf zutage getretene Kritikpunkte auf. Ich möchte die wesentlichen Punkte hier noch einmal aufführen.

Insbesondere der in dem Gesetzentwurf aufgegriffene Opferschutz bedarf aus meiner und aus unserer Sicht insofern einer Regelung, als eine Regelungskompetenz seitens des Landesgesetzgebers implementiert werden soll, um eben – wie es in den kritischen Anmerkungen deutlich geworden ist – eine kriminologische Konturierung des Gesetzes auch nachträglich eindeutig zu ermöglichen.

(Allgemeine Unruhe)

Dies ist dann eben auch mit entsprechenden Verordnungen und Regelungen mit gesetzesähnlichem Charakter festzulegen.

In dem Änderungsantrag wurde von uns weiter besonders das Recht minderjähriger Kinder von inhaftierten Eltern hervorgehoben. In der Anhörung wurde deutlich, dass im Gesetzgebungsverfahren auf diesen Aspekt ein etwas stärkeres Augenmerk hätte gelegt werden können. Wir schlagen die Installation eines Kinderbeauftragten vor, der sich ausschließlich um diese Belange kümmert, natürlich in Abstimmung und Rücksprache mit den jeweiligen Jugendämtern und anderen Einrichtungen der öffentlichen Hand.

Wir sind jedoch der Auffassung, dass der Justizvollzugsbeauftragte des Landes hierzu möglicherweise weder über die erforderliche zeitlichen noch sächlichen Voraussetzungen verfügt. Vielleicht lässt sich das im Zuge des weiteren Verfahrens des Strafvollzugs dort aufpflanzen. Allerdings bevorzugen wir die Installation eines Kinderbeauftragten.

(Anhaltende allgemeine Unruhe)

Abschließend möchte ich noch einmal hervorheben, dass nach unserer Auffassung regelungstechnisch zu hinterfragen war, ist und bleibt und dementsprechend auch eine Änderung des Gesetzentwurfes vorgeschlagen wird, wonach der Landesgesetzgeber im Verhältnis zum Bundesrecht eben nicht die Kompetenz haben kann, eine Ausnahme zu § 203 StGB im Hinblick auf die zur Verschwiegenheit verpflichteten Berufsgruppen vorzusehen.

Ich werbe noch einmal insbesondere für unseren Änderungsantrag Drucksache 16/7629.

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Herr Kollege, würden Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Marsching zulassen?

Dietmar Schulz (PIRATEN): Ja, selbstverständlich.

Michele Marsching*) (PIRATEN): Ich möchte folgende Zwischenfrage stellen, die ich schon einmal gestellt habe und die ich wohl auch von Ihnen, Herr Kollege Schulz, habe beantworten lassen: Finden Sie nicht, dass auch in einer dritten Lesung der Redebeitrag der kleinsten Fraktion in diesem Landtag so wichtig sein könnte, dass er zumindest der Aufmerksamkeit des Großteils des Plenums bedürfte?

(Anhaltende allgemeine Unruhe)

Dietmar Schulz (PIRATEN): Lieber Kollege Michele Marsching, ja, ich pflichte Ihnen bei. Ich bin es allerdings durchaus gewohnt, dass, wenn ich an dieser Stelle spreche, nicht alle zuhören. Ich finde das deswegen bedauerlich, weil es hier um ein sehr wichtiges Gesetz für Nordrhein-Westfalen geht. Daher unterstreiche ich die mit Ihrer Zwischenfrage zum Ausdruck kommende Intention, dass das Plenum bei diesem so wichtigen Gesetzgebungsvorhaben des Landes Nordrhein-Westfalen den Redebeitrag vielleicht mit etwas mehr Aufmerksamkeit begleiten sollte.

Ich war ohnehin am Ende

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

meiner Ausführungen und werbe noch einmal für unsere Änderungsanträge. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

 

Veröffentlicht unter Dietmar Schulz, Rechtsausschuss (A14), Reden

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