Bei der heutigen Anhörung zur Erhaltung von (digitalem) Kulturgut bestätigten die Sachverständigen die Gefährdung des nordrhein-westfälischen Kulturgutes.
Lukas Lamla, Kulturpolitischer Sprecher:
Die Sachverständigen haben bestätigt, dass am Archivgesetz NRW Verbesserungen vorgenommen werden sollten. Es darf kein Archivgut zweiter Klasse geben, deshalb muss zukünftig auch kommunales Sammlungsgut vor dem Verkauf geschützt werden – schließlich ist Kulturgut keine Handelsware und sollte nicht zur Haushaltssanierung der Kommunen verscherbelt werden. Außerdem müssen die Regelungen zur digitalen Archivierung und Digitalisierung klarer gefasst werden. Wir fordern, dass möglichst viele kulturell wertvolle Unterlagen den Menschen im Internet zugänglich gemacht und auch weiterverwendet werden können. Kultur gehört allen Menschen.
Vor allem im zweiten Teil der Anhörung wurde klar, dass wir mit unserem Antrag einen Nerv getroffen haben: Die Sachverständigen bestätigten, dass die derzeitige Rechtslage vor allem im Urheberrecht die sichere Bewahrung von digitalem Kulturgut gefährdet. Archive, Bibliotheken und Museen dürfen die Unterlagen, die sie verwahren, nach geltendem Urheberrecht oft gar nicht archivieren. Demnach müssen wir digitales Kulturgut ´vergessen´, weil wir es nicht erhalten dürfen. Das bestätigt wieder einmal unsere Kernforderung: das Urheberrecht muss dringend reformiert werden.
Außerdem wurde deutlich: Wenn wir auch nur einen kleinen Teil unserer heutigen digitalen Welt für die Nachwelt bewahren und dokumentieren wollen, müssen dafür die finanziellen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Die Herausforderungen der Digitalisierung können von der Kulturlandschaft in NRW nicht alleine bewältigt werden – es braucht die Unterstützung des Landes und des Bundes. Dafür werden wir uns in den nächsten Monaten, auch in den anstehenden Haushaltsberatungen, einsetzen.
Unser Antrag „Nordrhein-Westfalens analoges und digitales Kulturerbe gemeinsam bewahren!“ (Drs. 16/5027):
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