NRW darf keine Flüchtlinge in JVA unterbringen

Frank Herrmann, Sprecher im Innenausschuss, zum EuGH-Urteil zur Unterbringung von Abschiebehäftlingen

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs kommt nicht überraschend. Für NRW heißt das: Ab sofort dürfen keine Flüchtlinge mehr in der JVA Büren untergebracht werden. Dieses Urteil haben viele NRW-Gerichte bereits erwartet und deshalb seit einiger Zeit keine Haftbefehle für Flüchtlinge mehr ausgegeben.

 

Es ist ein absolutes Unding, dass in NRW sogar Minderjährige in der JVA Büren untergebracht waren. Dass die Landesregierung jetzt noch prüfen will, ist völlig falsch. Die Zeit der Prüfung ist vorbei. Jetzt muss gehandelt werden. Die Flüchtlinge, die zurzeit gemeinsam mit Strafgefangenen einsitzen, müssen sofort entlassen werden.

 

Außerdem muss die Landesregierung ihr Handeln in Sachen Abschiebungen transparent machen. Die Abschiebetermine wurden noch vor kurzem in den Antworten auf unsere Anfragen veröffentlicht. Jetzt, in der heute veröffentlichten Antwort, werden zukünftige Abschiebetermine verheimlicht. Wir fordern ein pro-aktive Veröffentlichungen der Abschiebetermine – in anderen Bundesländern ist das längst Praxis.“

 

Antwort auf die Kleine Anfrage „Minderjährige in Abschiebehaft“:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-2326.pdf?von=1&bis=0

Antwort auf die Kleine Anfrage „Aktuelle Termine von Sammelabschiebungen 2014“: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-6299.pdf

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