Plenarübersicht 60. Sitzung Landtag NRW

Hier unsere aktuellen Anträge:

Klarheit schaffen über mögliche Szenarien der Finanzierung des Rückbaus von Atomanlagen und die damit verbundenen Folgen für Kommunen in NRW
Drucksache 16/5960

Die Landesregierung muss alle öffentlichen Beteiligungen an dem Atomkonzern RWE vollständig und transparent aufstellen. Kommunen in NRW und kommunale Unternehmen sind mit fast 25 Prozent an RWE beteiligt. Finanzielle Schwierigkeiten bei dem Konzern werden dadurch auch zu Problemen für Städte, Gemeinden und damit auch für das Land. Daher muss die Landesregierung auch ein Gutachten zur Beurteilung möglicher Handlungsoptionen für die betroffenen Anteilseigner vorlegen. Beides muss selbstverständlich veröffentlicht werden. NRW muss die Ewigkeitskosten und -lasten über eine Atom-Stiftung kennen.

Dietmar Schulz, Haushalts- und Finanzpolitischer Sprecher:
Eine wirtschaftliche Schieflage bei RWE aufgrund unkalkulierbarer Kosten für die Folgen der Atomenergienutzung hat unmittelbare Konsequenzen für die Haushalte der Anteile haltenden Kommunen. Das Land muss Klarheit über die möglichen Folgen schaffen und den Kommunen mit Handlungsempfehlungen beistehen. Wegschweigen und Abwarten sind keine Handlungsoptionen. Die Übernahme von Verantwortung ist gefragt: jetzt!

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Bürgermeisterabwahl vereinfachen
Drucksache 16/5499

Die Unterschriftenhürde für ein Bürgerbegehren zur Abwahl eines Bürgermeisters oder Landrats in NRW soll derjenigen bei Bürgerbegehren zu Sachfragen entsprechen. Es muss eine Anpassung des Quorums auf das niedrigste Niveau erfolgen. Ein Bürgermeister kann nach der derzeitigen Rechtslage nur abgewählt werden, wenn mindestens je nach Gemeindegröße zwischen 15 und 20 Prozent der wahlberechtigten Bürger der Gemeinde dies beantragen. Dagegen ist bei einem Bürgerbegehren nur ein Quorum je nach Gemeindegröße von drei und zehn Prozent ausreichend. Quoren sind bei Wahlen wie bei Abstimmungen größtenteils überflüssig.

Torsten Sommer,Mitglied im Ausschuss für Kommunalpolitik:
Der Bürger muss auch zwischen Kommunalwahlen die Möglichkeit haben, einen nicht mehr haltbaren Bürgermeister abzuwählen. Zurzeit sind die Hürden dafür sehr hoch, viel höher als bei allen anderen Sachentscheidungen im Kommunalen. Die Hürden zur Bürgermeisterabwahl müssen dringend nach unten korrigiert werden.

 

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