Oliver Bayer zur Neuregelung von Wohnungsaufsichtsrechts und Wohnraumrecht

Mittwoch, 9. April 2014

Top 8. Gesetz zur Neuregelung des Wohnungsaufsichtsrechts und einer wohnraumrechtlichen Vorschrift

Gesetzentwurf der Landesregierung
und Berichtigung
Beschlussempfehlungund Bericht des Ausschuss für Bauen,Wohnen, Stadtentwicklungund Verkehr

Drucksache 16/5494

Unser Redner: Oliver Bayer
Abstimmungsempfehlung: Enthaltung

 

Audiomitschnitt der Rede von Oliver Bayer anhören
Protokoll der Rede von Oliver Bayer

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Kollege Ellerbrock.  Für die Fraktion der Piraten spricht Herr Kollege Bayer.

Oliver Bayer (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Mieter! Verehrte Zuschauer hier und im Stream! Ein Wohnungsaufsichtsgesetz zu erarbeiten, gehörte zu den primären Handlungsempfehlungen auf der Landesebene seitens der Enquetekommission „Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren auf den Wohnungsmärkten in NRW“. Zu Recht wurde diese Enquetekommission in dieser Legislaturperiode noch einmal eingesetzt, um die wichtige Arbeit der vorigen fortzusetzen. Ziel war es natürlich, am Ende auch zu handeln.

Mit dem Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Wohnungsaufsichtsrechts hat die Landesregierung zumindest einige Punkte der Handlungsempfehlungen aufgegriffen  aber nur sehr zaghaft und so, dass es nicht wehtut, erst recht nicht im Landeshaushalt. In der Stellungnahme der Stadt Frankfurt zum Gesetzentwurf wurde von sehr guten Ergebnissen des hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes berichtet. Man muss allerdings bedenken, dass dort in dem Bereich etliche Vollzeitstellen eingesetzt werden. Ganz anders sieht es bei uns aus. Das Land will kein Geld ausgeben. So kommt es also darauf an, ob die Kommunen entsprechende Prioritäten setzen wollen und vor allem finanziell können. Das ist abgeschobene Verantwortung und sozusagen Konnexitätsangst. Die Sachverständigen in der Anhörung haben uns in einigen weiteren Kritikpunkten bestärkt. Die wichtigsten Punkte lauten: Die Bußgelder sind zu niedrig angesetzt. Es gibt weiterhin kein verpflichtend zu führendes Instandhaltungskonto.  Das könnte man natürlich auch noch an anderer Stelle regeln.  Wir haben vor allem aus den entsprechend praktizierenden nicht NRW-Städten wie Hamburg und Bremen in der Anhörung gehört, wie wichtig und empfehlenswert nicht nur die Wohnungsaufsicht, sondern auch ein Zweckentfremdungsverbot sind. Beide Instrumente sind Grundlage dafür, dass alle anderen Maßnahmen im Mietwohnungsbereich zur Senkung der Mieten und zur Vermeidung von Schrottimmobilien sowie das Handeln gegen unhaltbare Zustände überhaupt funktionieren.

Es geht dabei durchaus auch um die Schaffung einer brauchbaren Datenbasis, um Maßnahmen wirkungsvoll anwenden zu können. Und es geht um Aufmerksamkeit für die Missstände, Aufmerksamkeit in der Verwaltung im Einzelfall, aber auch Aufmerksamkeit in der Politik und in der Öffentlichkeit. Insofern ist es gut, dass die Wohnungsaufsicht nicht einfach im WFNG NRW versteckt wurde. Schade, dass wir uns hier noch nicht dazu durchringen konnten, ein neues Zweckentfremdungsgesetz bzw. eine landesweite Verordnung auf den Weg zu bringen, wie von uns bereits vor einem Jahr gefordert. Das Wohnungsaufsichtsgesetz wäre hierzu die ideale Gelegenheit gewesen. Aber Frau Schneckenburger sagte bereits: Bei der Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Enquetekommission kommt noch was.  Die Zweckentfremdungsverordnung in nur zwei verantwortungsbewussten Städten hilft uns landesweit nicht weiter. Vor dem Hintergrund der Handlungsempfehlungen der Enquetekommission gibt es also noch eine Menge zu tun. Insofern hoffe ich, dass die Landesregierung und natürlich auch wir hier im Landtag die Arbeit auf diesem Gebiet fortsetzen. Der Gesetzentwurf geht zaghaft in die richtige Richtung. Wir wollen diesem halben Schritt im Sinne der Mieter nicht entgegenstehen. Ich empfehle daher, sich der Stimme zu enthalten.

Eigentum verpflichtet  das hätte ich Herrn Voussem auch nach Anhörung und Ausschussberatung durchaus gern mitgegeben. In dem Entschließungsantrag der CDU ist der Fokus ein bisschen verschoben. Allerdings gibt dieser Entschließungsantrag ohnehin nicht viel her. Man mag vor allem Punkt 5 zustimmen. Das Problem habe ich eben ja benannt; Herr Ellerbrock hat es auch benannt. So falsch ist der Beschlussteil nicht. Die Frage ist aber: Kann man einem Antrag zustimmen, in dem das Wort „Armutsmigration“ vorkommt? Mag ich dem Kontext zustimmen? Ich sage für mich: Nein. Ich persönlich werde mich daher bei der Abstimmung über diesen Entschließungsantrag enthalten.

Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Kollege Bayer.  Für die Landesregierung spricht Herr Minister Groschek.

Veröffentlicht unter Bauen, Wohnen und Verkehr (A02), Oliver Bayer, Reden

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