Dietmar Schulz zu Gesetz zur Vorlage einer verbindlichen Finanzplanung bis 2020

Mittwoch, 29. Januar 2014

 

Top 6. Gesetz zur Vorlage einer verbindlichen Finanzplanung bis 2020

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU

Drucksache 16/4824

1. Lesung

Unser Redner: Dietmar Schulz

Abstimmungsempfehlung: Zustimmung zur Ausschussüberweisung

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Videomitschnitt der Rede von Dietmar Schulz folgt

 

Protokoll der Rede von Dietmar Schulz

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege. Für die Piratenfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Schulz das Wort.

Dietmar Schulz (PIRATEN): Sehr verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Die Schuldenbremse und das ist doch großartig steht hier gar nicht zur Debatte. Vielmehr steht ein Gesetz zur Debatte dieses soll darüber hinaus auch noch im Ausschuss beraten werden,

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das haben Gesetze so an sich, Herr Kollege!)

mit dem eine Planung vorgelegt und angefordert wird, und zwar eine Planung bezüglich der Landesfinanzen auf dem Weg bis 2020. In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal auf den Kollegen Hahnen zu sprechen kommen, der fragte, was denn verbindlicher sein könne als das Grundgesetz. Das ist richtig. Nur: Das Grundgesetz ist insofern verbindlich, als bei der Schuldenbremse festgeschrieben ist: 2020 hat die Nettokreditaufnahme null zu betragen. Der Weg dorthin ist im Grundgesetz nicht festgeschrieben. Den Weg dorthin beschreiben die Landesgesetzgeber, der Bundesgesetzgeber, aber niemand sonst.

Wir sollten fernab der fachlichen Komponente auch einmal auf den Bürger blicken. Wir sollten auch einmal auf Wahlszenarien blicken. Und wenn wir auf das Jahr 2017 schauen, wissen wir, dass, sofern nichts anderes passiert, Landtagswahlen anstehen. Sie sagen, im Jahre 2017 werde die Nettokreditaufnahme bzw. Neuverschuldung nur noch 1,3 Milliarden € betragen. Und im Jahr 2020 betrage sie dann null. Der Weg zwischen 2017 und 2020 ist nicht beschrieben jedenfalls nicht bis heute. Er wird gemäß der Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanungen frühestens im Jahre 2017 beschrieben sein können, nämlich mit Vorlage des Haushalts 2017. Und dann möchte ich sehen, was passiert, wenn hier die Büchse der Pandora aufgeht.

Was bitte ist falsch daran, das Szenario heute oder zumindest in einem überschaubaren Zeitpunkt mit allen Planungsvorgaben diese haben wir zum Beispiel im Nachhaltigkeitsbericht gesehen, den wir letzte Woche im Haushalts- und Finanzausschuss beraten haben auch im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 vonseiten des Finanzministeriums aufzuzeigen? Was spricht denn dagegen?

Ich kann Ihnen sagen, was unter Umständen dagegen spricht. Der Bericht über die Nachhaltigkeit des Landeshaushaltes geht von unterschiedlichen Szenarien aus. Und es geht vor allen Dingen um ein Basisszenario, welches bezogen auf die Nachhaltigkeit 2020 in der Planung endet. Und dort ist noch die Rede davon, dass eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 0,8 Milliarden € erforderlich sein wird. Im Nachhaltigkeitsbericht ist nichts davon zu lesen, dass 2020 das Ziel „null“ erreicht werden kann. Es ist nur zu erreichen, wenn man Top-Score-Szenarien annimmt, nämlich dasjenige Szenario, das mit der Ziffer III bezeichnet wird und welches ein außerordentlich hohes Wachstum voraussetzt, um überhaupt durchgreifen zu können.

(Ralf Witzel [FDP]: Oder galoppierende Inflation!)

Oder galoppierende Inflation. Nun, was auch immer.

Unseres Erachtens ist es Bestandteil der Seriosität und des Gebots der Transparenz, dem Bürger klaren Wein einzuschenken, das Visier zu öffnen und zu sagen, wie die Planung bis 2020 denn tatsächlich aussieht. Das mag eine gemeinsame Aufgabe aller Fraktionen und nicht nur der Landesregierung sein. Und es mag selbstverständlich auch eine Aufgabe des Haushalts- und Finanzausschusses sein, Lösungswege zu erarbeiten und nicht nur auszufechten, damit dieses Ziel, welches nach dem Grundgesetz nun einmal im Raum steht, auch erreicht werden kann. Darum geht es bei diesem Gesetz. Es geht nicht darum, irgendwelche Förmchen hin und her zu schieben. Es geht nicht darum, Rot-Grün gegen Schwarz-Gelb auszuspielen oder umgekehrt. Uns lasse ich dabei einmal außen vor. Darum geht es gar nicht, sondern es geht um eine Konsolidierung der Landesfinanzen, sprich: des Landeshaushalts auf dem Weg zur Schuldenbremse 2020.

Diesen Konsolidierungspfad sehe ich heute natürlich anhand der mittelfristigen Finanzplanung zumindest auf dem Papier, aber nicht durchgängig bis 2020 gegeben. Das muss man ganz klar sagen. Es fehlen am Ende ungefähr der Finanzminister hat es selber gesagt prognostiziert ca. 1 Milliarde €. Und diese 1 Milliarde € stellt offenbar genau die Lücke zwischen 2017 und 2020 dar, die auch Kollege Hahnen eben genannt hat, die aber in diesen drei Jahren nicht einfach aufgelöst werden kann. Dabei haben wir gewisse Imponderabilien noch gar nicht berücksichtigt, nämlich die Frage eines möglichen Konjunktureinbruchs. Der ist durchaus denkbar. Insofern sitzen wir alle ein bisschen vor der Glaskugel oder im Schuldenraumschiff.

Vielmehr geht es darüber hinaus auch noch um die Frage, wie zum Beispiel bestimmte Verfahren ausgehen. Wie sieht es denn mit der strukturellen Verschuldung aus, wenn der Landesverfassungsgerichtshof sagt, das Land Nordrhein-Westfalen muss an Tausende und Abertausende Beamte Gelder nachzahlen? Dann sind wir ganz schnell bei einer halben Milliarde pro Jahr. Über zwei Jahre betrachtet macht das eine neue zusätzliche strukturelle Neuverschuldung von mehr als 1 Milliarde € aus. Dann sind wir nicht mehr bei 1,3 Milliarden €, sondern ganz schnell wieder bei 2 Milliarden €.

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Herr Abgeordneter, achten Sie bitte auf Ihre Redezeit.

Dietmar Schulz (PIRATEN): In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss zu diesem Gesetzentwurf der CDU und danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN und der CDU)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächstem Redner erteile ich dem fraktionslosen Kollegen Stein das Wort.

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