Antrag für ein Sperrklauselverbot im Kommunalwahlgesetz zurückgezogen

Unser Antrag auf eine Gesetzesinitiative zur Verankerung eines Sperrklauselverbots im Kommunalwahlgesetz sollte mit einer Anhörung von externen Verfassungs- und Bürgerrechtsexperten im Februar des nächsten Jahres hier im Landtag NRW beraten und dann bis April/Mai abgestimmt werden. Diesen Verfahrensablauf hatten wir in der letzten Sitzung des Ausschuss für Kommunalpolitik so beantragt, denn es ist das Recht der antragsstellenden Fraktion, den Verfahrensablauf vorzuschlagen. Für die kommende Kommunalwahl hätte der Antrag im übrigen keine Auswirkungen, da das Kommunalwahlgesetz bereits jetzt keine Sperrklausel kennt.

Bei einem Organisations-Treffen der Sprecher des Ausschuss für Kommunalpolitik gestern wurde jedoch gegen die Stimmen der Piratenfraktion ein frühzeitiger Anhörungstermin noch in diesem Jahr und eine Frist zur Vorbereitung der Anhörung und Auswahl der Sachverständigen bis morgen, Freitag, den 8. November, festgelegt. Eine solch kurzfristige Zeitplanung für die Beratung zu einem Antrag, gegen die Stimmen der antragsstellenden Fraktion, ist sehr ungewöhnlich. Es wurde auch keine Begründung für diese eilige Zeitplanung gebracht.

Wir sehen unter diesen Umständen eine ordnungsgemässe Beratung zu unserem Antrag nicht gewährleistet und haben uns daher entschlossen, den Antrag zurückzuziehen. Eine beabsichtigte Zustimmung der anderen Fraktionen zu dem Antrag kann nach unserer Auffassung ausgeschlossen werden!

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Veröffentlicht unter Frank Herrmann, Kommunales, Kommunalpolitik (A11), Persönliche Blogposts, Politik

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