„Wir brauchen endlich eine realistische Erfassung von Sicherheitsproblemen“

Der Sportausschuss des Landtags NRW hat unseren Antrag diskutiert, die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) umfassend zu reformieren. Das Ergebnis: Es wird ein Sachverständigengespräch im Innenausschuss geben.

Erst kürzlich hat das Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigt, dass Darstellungen im ZIS-Jahresbericht 2011/12 rechtswidrig waren und massiv gegen Persönlichkeitsrechte von Fans verstießen. „Mit diesem Urteil hat sich zum wiederholten Mal gezeigt, dass die Berichte anspruchslos, unwissenschaftlich und unwahr sind. Sie stellen lediglich eine Sammlung von Mutmaßungen dar, die dazu dienen sollen, angebliche Katastrophen oder Sensationen zu produzieren“, erklärt Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion im Innenausschuss. „Auch die anderen Fraktionen im Landtag müssen jetzt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts ernst nehmen und Konsequenzen fordern. Unser Antrag bietet dafür konkrete Schritte an. Wir brauchen endlich eine realistische Erfassung von Sicherheitsproblemen.“

Der Sachverhalt des Urteils: Ein Fan aus Nürnberg war bei einer Rangelei am Kölner Hauptbahnhof auf die Gleise gestürzt und hatte durch diesen Unfall tragischerweise seinen Arm verloren. Im ZIS-Jahresbericht wurde er als Gewalttäter bezeichnet, obwohl er völlig unschuldig war. „Der Fall zeigt, was die Polizeibehörden und der Innenminister im Umgang mit Fans falsch machen. Rund um den Fußballsport werden immer wieder Unschuldige als Gewalttäter diffamiert“, sagt Herrmann. „Dieser Fan hat sich nun gewehrt und vollumfänglich Recht bekommen. Das Gericht stellt in der Begründung fest, dass amtliche Äußerungen immer der Wahrheit entsprechen müssen und dass der ZIS-Bericht dies eben nicht erfüllt. Es ist traurig, dass das Gericht die Polizeibehörden überhaupt darauf hinweisen muss, nur realistische Erfassungen und Darstellungen der Sicherheitsprobleme bei Sportveranstaltung zu erstellen und zu verbreiten.“

Der Antrag der Piratenfraktion ist ein Ergebnis einer Anhörung vom 7. März 2013 im Landtag Nordrhein-Westfalen. In der kommenden Sitzung des Innenausschusses am 10. Oktober 2013 steht er ebenfalls auf der Tagesordnung.

Der Antrag: http://bit.ly/1aVAXoE

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts: http://bit.ly/1dRFVSk

 

Bild: CC-BY-Mark Freeman 3.0

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