Keine Sperrklausel im Kommunalwahlrecht!

Die Piratenfraktion NRW fordert ein ausdrückliches Sperrklauselverbot im Kommunalwahlrecht. Grund für diesen Antrag ist ein erneuter Vorstoß von SPD- und CDU-Politikern im Landtag von Nordrhein-Westfalen, eine Prozent-Hürde für Kommunalwahlen einzuführen – und das, obwohl Gerichte schon mehrfach eine Sperrklausel bei Kommunalwahlen verboten haben.

Die großen Parteien sehen angeblich die Arbeit der Kommunalparlamente durch eine Vielzahl kleinster Parteien und Einzelbewerber beeinträchtigt. Ein Scheinargument, urteilt Frank Herrmann, Abgeordneter der Piratenfraktion und Mitglied im Ausschuss für Kommunalpolitik: „Gerade Kommunalpolitik geht jeden im direkten Umfeld etwas an. Deshalb ist es gut, dass möglichst viele Stimmen im Rat vertreten sind.“

Eine Sperrklausel würde zudem den Bürgerwillen missachten. „Unsere Rechtsordnung fordert eine Gleichheit des Wahlrechts. Das bedeutet, dass jeder gültigen Stimme dasselbe Stimmgewicht zukommen muss. Da der Bürgermeister direkt gewählt wird, kann auf kommunaler Ebene eine Abweichung von diesem wichtigen Grundsatz auch nicht damit begründet werden, dass Splitterparteien eine Regierungsbildung erschweren würden“, so Herrmann. „In Wahrheit geht es SPD und CDU darum, sich von neuen kritischen Stimmen in den Räten abzuschotten.“

Den Antrag findet ihr hier: Drucksache 16/3838

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2 Kommentar auf “Keine Sperrklausel im Kommunalwahlrecht!
  1. Klara Dante sagt:

    Hallo ich glaube daß die Kleckerparteien nichts erreichen können. Sie verzögern notwendige Entscheidungen durch Einsprüche und Diskussionen. Ich würde eine Verordnung begrüßen die die Kleckerparteien zwingt, die Zuweisung von Stimmengeldern zurückzuzahlen, wenn sie nicht eine Mindeststimmenzahl erreicht haben. Dann würde sich die Sperrklausel erübrigen. Viele von diesen Selbstprofilierern melden sich nur zur Wahl an, um sich an den Geldern zu bereichern. Machen Sie viel besser einen Aufruf um Nichtwähler aus dem Bequehmlichkeits Schlaf zu holen. (Ich weiss garnicht wen ich wählen soll, außerdem habe ich am Wahltag eine Grillparty. )Gute Nacht Deutschland! Vielleicht können Sie ja die Idioten wecken, die in Fuckingbook sich gegenseitig 200 Leute zum Geburtstag einladen und sich nachher volltrunken im Internet darstellen. Hurra die Welt verblödet, aber mit dem Internet immer schneller. Ich hoffe mal daß diese Mail nicht vom Geheimdienst an Amerika weiter gegeben wird und ich als Querulantin auf die schwarze Liste komme. Einen schönen Gruß von Klara an Thomas Weijers.

    • Frank Herrmann sagt:

      Hallo Klara,

      Gerade in den Kommunen, wo die Auswirkungen der Beschlüsse aus den Rathäusern direkt zu spüren sind, muss sich doch die Stimme auch von kleinen und kleinsten Gruppen bemerkbar machen können. Hier geht es um das direkte Lebensumfeld und da sollte kein Engagement durch eine willkürliche Hürde ausgeschlossen werden.

      Natürlich gibt es immer mal wieder ‚Ausfälle‘ bei den Ratsmitgliedern. Bei Einzel-Bewerbern bzw. Mini-Fraktionen fällt das dann auch stärker auf als bei den großen. Aber in einer Sache müssen sie mindestens gut sein: sich zu verkaufen und darzustellen, denn schließlich sind sie gewählt worden!

      Einfach so in einen Stadt- oder Gemeinderat kann sich doch niemand setzen, es entscheiden immer Wählerinnen und Wähler darüber. Und wenn sich dann jemand auf dem Vertrauen der Wähler ausruht und z. B. keine Arbeit im Rat leistet, dann wird er/sie in der Regel bei der nächsten Wahl nicht wieder gewählt. So sollte es zumindest sein, wenn der Wähler aufmerksam ist.;)

      Solche ‚Ausfälle‘ sind zwar nicht schön und kosten auch Geld, aber das muss und kann die Demokratie schon aushalten. Das auch kleine Gruppen und Minderheiten in den Kommunen mitreden und ihre Positionen vertreten können, finden wir da wichtiger.

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