Whistleblowing und Hochschule – unsere Anträge am Freitag, 12. Juli 2013

Das sind die Statements und Abstimmungsergebnisse:

Whistleblowing – eine Form von Zivilcourage, die unterstützt und geschützt werden muss

Drucksache 16/3437

Der Überwachungsskandal um „Prism“ und „Tempora“ wäre ohne einen Whistleblower wie Edward Snowden vermutlich nie ans Licht gekommen. Whistleblowing hat einen nachhaltigen Wert für die Gesellschaft. Informationen über Missstände und Risiken bei Betrieben, Behörden, Organisationen und Regierungen gelangen so rechtzeitig an die Stellen,  die diese überprüfen und abstellen können. Daher fordern wir eine umfassende Unterstützung und den Schutz von Whistleblowern. Dazu gehören unter anderem Möglichkeiten zu anonymen und verschlüsselten Weitergabe von Informationen, unabhängige Anlaufstellen für Beamte und Landesbedienstete sowie die Entwicklung eines Schulungsprogramms für die Einrichtung eines effektiven Petitions- und Hinweisrechts für Unternehmen, Betriebsräte und Gewerkschaften.

Frank Herrmann, Sprecher für Privatsphäre und Datenschutz:

„Wir verlangen von den Bürgern Zivilcourage, und das zu Recht. Denn wir wollen keine Gesellschaft, wo weg gesehen wird, wenn Unrecht geschieht, oder wo geschwiegen wird, wenn Missstände herrschen. Wenn wir eine Gesellschaft wollen, die Missstände an den Tag bringt und kritisch hinterfragt, dann können wir diejenigen, die den Mund aufmachen, hinterher nicht im Regen stehen lassen. Doch der Schutz von Hinweisgebern wurde auf allen politischen Ebenen sträflich vernachlässigt. Der heutige gesetzliche Schutz ist unklar, er ist fragmentiert, über viele Gesetze verteilt, und lange nicht ausreichend. Es entscheidet oft die auf Richterrecht beruhende Abwägung der arbeitsvertraglichen Treuepflicht und der Meinungsfreiheit. Das bedeutet für potenzielle Hinweisgeber große Rechtsunsicherheit – und das ist fatal für die Zivilcourage und nur von Vorteil für Kriminelle.“

 

Abstimmungsergebnis: Der Antrag wurde einstimmig in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.

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„Selbstbedienungsladen Hochschule“ beenden – Leistungsgerechte Bezahlung von Hochschulrektoren transparent gestalten

Drucksache 16/3435

Nachdem zwei kleine Anfragen an die Landesregierung nur wenig Aufklärung über Funktions-Leistungsbezüge der Präsidiumsmitglieder der NRW-Hochschulen gebracht haben, beantragen wir nun die Beendigung der Praxis des „Selbstbedienungsladens Hochschule“. Hochschulratsvorsitzende können Rektoratsmitgliedern aus Steuergeldern neben den eigentlichen Gehältern hohe Boni zusichern. Das können üppige Bezüge beispielsweise bei einer Wiederwahl zum Rektor oder für erfolgreiche Drittmitteleinwerbung sein. Die Landesregierung wird aufgefordert, die entsprechende Verordnung zu ändern. Die Piraten bekräftigen ihre Position, dass die Abschaffung der Hochschulräte zu einer Stärkung der Wissenschaftsautonomie führen würde.

Joachim Paul, Hochschulpolitischer Sprecher:

„Die grundsätzlichen Bezüge werden von uns in keinster Weise in Frage gestellt, denn sie sind für eine herausragende Leistungsfunktion gerechtfertigt. Völlig inakzeptabel hingegen sind die sonstigen Funktions-Leistungbezüge der Hochschulrektoren, die von Hochschulräten völlig wirtschaftsautonom aus Steuergeldern gewährt werden können. Es entscheiden also demokratisch nicht legitimierte Hochschulratsvorsitzende über weitere Leistungsbezüge für Hochschulleitungen nach hanebüchenen Kriterien wie z. B. eine Wiederwahl oder die erfolgreiche Einwerbung von Drittmitteln. Das wir hier im Landtag NRW die einzigen sind, die noch gegen diesen „Selbstbedienungsladen“ Hochschulrat eintreten, ist schon sehr bezeichnend. Diese Praxis der Funktions-Leistungsbezüge muss endlich beendet werden. Denn wie soll ein Externer objektiv beurteilen was wissenschaftliche Leistung ist?

 

Abstimmungsergebnis: Der Antrag wurde einstimmig in den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung überwiesen.

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