Internet gehört zur Lebensgrundlage – auch für Asylbewerber und Geduldete

In der Kleinen Anfrage „Ausstattung der Unterbringungseinrichtungen für Asylbewerber und Geduldete in den nordrhein-westfälischen Kommunen“ wurde die Landesregierung gebeten, die Computerarbeitsplatz-Ausstattung der Flüchtlingsheime der 396 NRW-Kommunen abzufragen. Das Ergebnis ist leider nicht sehr erfreulich: Fast alle Kommunen antworteten, dass sie kein Internet – geschweige denn Hardware – in den Heimen zur Verfügung stellen. Die Gründe, warum es nicht möglich ist, Computer-Arbeitsplätze mit Internetzugang anzubieten, unterscheiden sich von Kommune zu Kommune stark. Es wird teilweise mit rechtlichen Bedenken (Störerhaftung), zusätzlichen Kosten oder der fehlenden gesetzlichen Verpflichtung argumentiert. Einige Kommunen erachten Internet für die Bewohner als nicht notwendig und weisen darauf hin, dass sich die Bewohner selbst Internet durch z. B. Smartphones mit Prepaid-Karten organisieren könnten.

Das Internet ist eine wichtige Ressource für die Teilhabe an unserer Gesellschaft und Demokratie. Wir sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass alle an unserer Gesellschaft partizipieren können. Durch den Zugang zum Internet wird auf kostengünstige und einfache Weise ein Mindestmaß an denTeilhabeformen, wie z. B. gesellschaftlicher Arbeit, sozialen Nahbeziehungen, Rechten und Kultur hergestellt. Flüchtlingen sollte ermöglicht werden, in den Unterbringungseinrichtungen Computer-Arbeitsplätze zu nutzen, um Kontakte zu knüpfen, Online-Sprachkurse zu belegen, sich über ihre Rechte und Pflichten und über die aktuelle Situation in ihren Heimatländern zu informieren. Solch eine Teilhabe an der Gesellschaft ist von unschätzbarem Wert. Zwar ist ein PC nicht einmal für ALG-II-Bezieher als Erstausstattung vorgesehen. Aber das Urteil des BGH, dass das Internet zur Lebensgrundlage gehört, lässt doch eigentlich nur den Schluss zu, dass dies schleunigst geändert werden muss. Fernseher und Radio sind nicht mit den vielfältigen Beteiligungs- und Kommunikationsmöglichkeiten zu vergleichen, die das Internet uns allen bietet. Auch ein Smartphone ist kein Ersatz für einen PC! Zumindest Computer-Arbeitsplätze zur gemeinschaftlichen Nutzung sollten in jeder Unterbringungseinrichtung zur Verfügung stehen.

Wir werden die kommenden Beratungen zur Novellierung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes nutzen, um uns für eine Landes-Richtlinie einzusetzen, die den Kommunen Mindeststandards, u.a. auch PC-Arbeitsplätze, für die Unterbringung vorschreibt. Zu diesem Zweck treffen wir uns auch mit Flüchtlingsräten.

Die Antwort und die Anfrage findet Ihr hier.

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