Verfassungsschutz an unseren Schulen? Nein, danke!

Anlässlich der Öffentlichen Anhörung des Hauptausschusses und des Innenausschusses des Landtags NRW zum Gesetzentwurf zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes, am Donnerstag, 02.05.2013, 10 Uhr, im Plenarsaal des Landtags nehmen Sie bitte folgendes Pressestatement der Piratenfraktion zur Kenntnis:

Verfassungsschutz an unseren Schulen? Nein, danke!

Der Verfassungsschutz hat in den vergangenen zwei Jahren über 360 Veranstaltungen zur „Sensibilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit mit Bezug zu Themen des Verfassungsschutzes“ ausgerichtet. Das hat Innenminister Jäger auf unsere Kleine Anfrage geantwortet. Das Problem dieser Einflussnahme durch den Verfassungsschutz auf Bildungsinhalte für Schüler: Es fehlt an der pädagogischen Kompetenz und einer rechtlichen Grundlage.

Dirk Schatz, Innenpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW:

„In der politischen Bildung hat der Verfassungsschutz nichts zu suchen! Das Ziel politischer Bildung ist es, Schüler eigenständig in die Lage zu versetzen, politische Sachverhalte zu analysieren, um sich dann ein eigenes Urteil zu bilden. An dieser Stelle braucht man keinen Verfassungsschutz – andere Organisationen und Einrichtungen sind viel besser dafür geeignet, durch wissenschaftliche Informationen zum Extremismus die Menschen aufzuklären.“

Frank Herrmann, Obmann im Innenausschuss:

„Seit Jahren versucht der Verfassungsschutz, sein Image zu verbessern, indem er sich eigenmächtig selbst neue Aufgaben und Befugnisse erteilt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll er jetzt auch noch auf Schüler losgelassen werden, um ihnen die eingeschränkte Sichtweise des Verfassungsschutzes vorzugeben. Wir sind gespannt auf die Meinungen der Experten in der Anhörung – wir sind uns aber schon jetzt sicher: Wir wollen nicht mehr Aufgaben für den Verfassungsschutz, sondern eine Beschränkung seiner Funktionen und rechtliche Rahmenbedingungen für das Handeln.“

 

 

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Einflussnahme des Verfassungsschutzes auf Bildungsinhalte“:
Drucksache 16/2794
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