Mittwoch, 15. Mai 2013
TOP 2. Anerkennungsgesetz Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Beratung und Willkommenskultur sind die Stichworte, die mein Kollege eben erwähnte und mit denen ich beginnen möchte, bevor ich auf die einzelnen Anträge eingehe.
Ausdruck einer gelungenen Willkommenskultur ist, wenn wir im Ausland erworbene Hochschulabschlüsse und Qualifikationen auch in Deutschland als das anerkennen und wertschätzen, was sie sind, wenn wir hochqualifizierten Menschen den Weg zur Anerkennung so einfach wie möglich gestalten.
Ausdruck einer gelungenen Willkommenskultur ist aber auch, alle Menschen, die zu uns kommen, sei es aufgrund von Arbeitsinteressen oder aufgrund von Verfolgung im Heimatland, in einer Art und Weise zu empfangen, dass diese Menschen sich hier zu Hause fühlen.
Meine Damen und Herren, mit dem Anerkennungsgesetz werden wir die Weichen dafür stellen, dass in vielen Berufszweigen der Anspruch auf Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse geschaffen wird, auch wenn wir bei der Feststellung der Gleichwertigkeit und den Kriterien dafür noch Optimierungsbedarf sehen. Um die Gleichwertigkeit feststellen zu können, bedarf es möglicherweise neben dem ausländischen Abschluss einer Vielzahl weiterer Unterlagen, Übersetzungen oder Nachqualifizierungsmaßnahmen.
Die Fragen lauten also: Wie gelangen die hochqualifizierten Menschen schnellstmöglich zu einer erfolgreichen Anerkennung ihres Abschlusses? Wer hilft den Menschen beim Kampf gegen die Bürokratie? Wer weiß die Chancen auf Anerkennung und die Folgen von unvollständigen Unterlagen abzuschätzen? Wer bezahlt eine möglicherweise notwendige Nachqualifizierung?
Wir haben diese Fragen gestellt. Aus integrationspolitischer Sicht und im Hinblick auf eine gelungene Willkommenskultur muss die Landesregierung Antworten auf diese Fragen geben.
(Beifall von den PIRATEN)
Die Frage nach Umfang und Inhalt von Beratungsleistungen hat uns die Landesregierung, haben Sie uns, Herr Minister Schneider, gebetsmühlenartig mit dem Verweis auf die 50 neu geschaffenen Beratungsstellen der G.I.B. beantwortet, die bisher mit durchwachsener Telefonberatung glänzte. In welcher Form die Beratung nun stattfinden soll – neun Stunden stehen da, denke ich, im Raum –, wurde jedoch nicht gesagt. Einen Slalomlauf durch die verschiedenen Zuständigkeiten der Behörden haben Sie im Ausschuss leider nicht ausschließen können.
Daher begrüßen wir den Vorstoß der Koalitionsfraktionen mit dem Entschließungsantrag, unter anderem die Mitarbeiter in den Beratungsstellen weiterzubilden und zu schulen. Sie gestehen damit allerdings auch ein, dass die Mitarbeiter der Callcenter ihren Aufgaben derzeit noch nicht ganz gewachsen sind. Es wäre schön gewesen, wenn das bereits im Vorfeld Berücksichtigung gefunden hätte. Aber so ist es ja nun auch gut.
Auch die Finanzierung der Nachqualifizierung sprechen Sie an. Das gilt es ebenfalls zu loben. Der Bund ist ab September in die Pflicht zu nehmen.
Dennoch ist aus unserer Sicht wichtig, dass wir den Anspruch auf Beratung gesetzlich verankern. Der entsprechende Änderungsantrag der FDP geht in die richtige Richtung. Ihm hätte man sich fast anschließen können. Aber man kann es noch besser machen. Das haben wir mit unserem Änderungsantrag getan. Er ist besser, weil er weitreichender ist, und dementsprechend wärmstens der Zustimmung zu empfehlen.
(Beifall von den PIRATEN)
Der letzte – dritte – Punkt, der mir besonders wichtig ist und der Ausdruck einer ehrlichen Willkommenskultur ist: ein weltoffener Umgang in allen Belangen der Zuwanderung. Dabei helfen – „Achtung!!“ – Pauschalisierungen und Panikmache von Herrn Jäger ebenso wenig weiter wie die unsäglichen Statements von Herrn Friedrich oder die Äußerungen vom Deutschen Städtetag zum Thema „Armutsflüchtlinge“! – Vielen Dank.
(Beifall von den PIRATEN)
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