NC-Vergabepraxis ist bildungspolitisches Armutszeugnis

Laut Koalitionsvertrag will die Landesregierung eine sichere Perspektive für ein Mehr an Bildung geben. Doch stattdessen genehmigt die Ministerin eine Zugangsbeschränkung nach der anderen – und Rot-Grün fühlt sich offensichtlich nicht veranlasst, daran etwas zu ändern. Einen Antrag der Piratenfraktion, die Ministerin an ihrer Vergabepraxis für Numeri Clausi (NC) zu hindern, hat das Plenum heute abgelehnt. „Ein bildungspolitisches Armutszeugnis“, urteilt Joachim Paul, Fraktionsvorsitzender der Piratenfraktion.

Über 50 Prozent der Studiengänge in NRW sind zum nächsten Semester nicht zulassungsfrei. Viele Studierwillige werden sich nicht bewerben, weil sie keine Chance auf einen Studienplatz haben. „Welche Potenziale dadurch gehemmt werden, ist nur zu erahnen“, erklärt Paul. „Wenn man dann noch bedenkt, dass viele der Hochschulzugangsberechtigten auf den Ausbildungsmarkt drängen werden, haben wir einen großen Verschiebebahnhof, der auf den Schultern der Absolventen mit Fachoberschulreife oder Hauptabschlusses ausgetragen wird.“

Der Landesregierung gelingt es nicht, Alternativen zum NC zu etablieren. Das dialogorientierte Serviceverfahren ist kläglich gescheitert. „Es wird von den Hochschulen kaum angenommen, weil man ihnen das Spielzeug der Studierendenauslese überlassen hat“, erläutert Paul. „Studieninteressierte sind zu Bittstellern geworden. Das entwertet die Hochschulzugangsberechtigung!“

Die Piratenfraktion sieht in der aktuellen NC-Vergabepraxis außerdem einen Verstoß gegen ein Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 1972. Darin ist unmissverständlich ausgeführt, dass NCs nur zulässig sind, wenn alle vorhandenen Ausbildungskapazitäten ausgeschöpft worden sind. Paul: „Davon kann in Nordrhein-Westfalen keine Rede sein!“

 

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