Bundesverfassungsgericht bestätigt unsere Kritik an Anti-Terror-Datei

Wir sind erleichtert darüber, dass das Bundesverfassungsgericht diverse Vorschriften des Gesetzentwurfs zur Einrichtung der Anti-Terror-Datei gekippt hat.

 

Dirk Schatz, Innenpolitischer Sprecher der Piratenfraktion:

Heute ist ein guter Tag für Transparenz und Datenschutz. Auch wenn die heute kritisierten Punkte nur die Spitze des Eisbergs sind. Wieder einmal musste das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber auf seine Grenzen hinweisen. Es war abzusehen, dass Karlsruhe zumindest Teile der Anti-Terror-Datei für verfassungswidrig erklären musste. Dabei sind die mangelnde Transparenz und die unbestimmten Regelungen über die Personen, die in der Datei geführt werden dürfen, nur ein kleiner Bestandteil dessen, was an Missständen hier noch zu beheben ist. Wir hätten uns mehr gewünscht. Es ist jetzt an uns, die geplanten Änderungen genau zu beobachten. Auch die Rechtsextremismus-Datei, ein Abbild der Anti-Terror-Datei, muss nach dem Urteilstenor geändert werden. Der bisher eingeschlagene Weg der Bundesregierung ist definitiv der falsche gewesen.

 

Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion für Privatsphäre und Datenschutz:

Wir haben die fehlenden Regeln für den Zugriff einer Vielzahl von Behörden auf die Anti-Terror-Datei immer kritisiert. Schon im Zusammenhang bei der Eröffnung des Gemeinsamen Extremismus und Terrorismus-Abwehrzentrums (GETZ) in NRW haben wir im Innenausschuss auf das Fehlen der verfassungsrechtlich gebotenen Trennung von Polizei und Geheimdiensten hingewiesen. Ich erwarte von Innenminister Jäger, dass er Konsequenzen aus dem heutigen Urteil zieht und strikte Regeln für die Zugriffe der verschiedenen Behörden vorlegt. Das muss auch für die nach gleichem Muster aufgebaute Rechtsextremismus-Datei gelten.

Getagged mit: , ,
Veröffentlicht unter Bürgerrechte, Das Neueste, Homepage, Innenausschuss (A09), Pressemitteilungen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*

*