Bleiberecht für Opfer von Menschenhandel

Innenminister Jäger hat in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage bestätigt, dass die Aufenthaltsperspektive für Opfer von Menschenhandel nach Abschluss eines Strafverfahrens kaum vorherzusehen ist und diese Unsicherheit eine erhebliche psychische Belastung für die oftmals traumatisierten Betroffenen bedeutet.

Dazu Dirk Schatz, Innenpolitischer Sprecher:

Vorab ist klarzustellen, dass es hier um die Menschenwürde der Betroffenen geht. Für die Opfer von Menschenhandel ist nicht der Ausgang eines Prozesses in erster Linie von Bedeutung, sondern die Möglichkeit endlich wieder ein Leben in Sicherheit zu führen. Die Aussagebereitschaft als Bedingung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels zu machen, gibt den Betroffenen wieder einmal das Gefühl ausgenutzt und weggeworfen zu werden. Nur nach der Nützlichkeit des Staates für die Strafverfolgung eingeordnet zu werden, verstärkt den Eindruck der Betroffenen wertlos zu sein. Wenn die Betroffenen aussagen, haben sie für die Dauer des Strafverfahrens ein Aufenthaltsrecht, jedoch sobald dieses vorbei ist müssen sie ausreisen. Kommt es nicht zu einem Strafverfahren müssen sie sofort ausreisen. Die am Montag veröffentlichte EU-Studie Menschenhandel zeigt ganz deutlich, dass zwischen den Jahren 2008 und 2010 in Deutschland keine Aufenthaltserlaubnis an Betroffene vergeben wurde. Das ist im Hinblick auf die gestiegenen Zahlen alarmierend.

Frank Herrmann, Obmann im Innenausschuss, ergänzt:

Menschenhandel ist eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung, die von einer hohen Dunkelziffer an Vorfällen begleitet wird. Die EU-Studie belegt, dass die Zahlen in den letzten Jahren gestiegen, die Verurteilungen jedoch rückläufig sind. Um das Kontrolldelikt zu verfolgen, müssen die Betroffenen erst einmal die nötige Sicherheit und das Vertrauen entwickeln, gegen ihre Peiniger auszusagen. Das Aufenthaltsrecht spielt dabei die zentrale Rolle. Damit die Betroffenen nicht mit dem von Verteidigern oft verwendeten Vorwurf belastet werden, die Aussage erfolge nur, um eine Aufenthaltsbewilligung zu bekommen, sollte der Aufenthaltstitel nicht von der Kooperationsbereitschaft abhängig gemacht werden. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Forderung, die unter anderem Bestandteil der EU-Richtlinie 2011/36/EU zum besseren Schutz von Opfern für Menschenhandel ist, endlich in Deutschland umgesetzt wird.

Hier geht´s zur Kleinen Anfrage und zur Antwort des MIK:

https://fraktion2012.piratenpartei-nrw.de/2013/03/drs-162424-dauerhaftes-bleiberecht-zur-wirksamen-bekampfung-von-menschenhandel/

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