WP027: Berücksichtigung von Aspekten … (tldr!)

Antragstext:

Die Piraten setzen sich dafür ein, bei Vergaben öffentlicher Aufträge verbindliche Kriterien einzuführen, um Aspekte des Umweltschutzes, der Energieeffizienz sowie von sozialen, innovativen und gleichstellungs-, integrationspolitischr sowie ausbildungsfördernder Aspekte stärker zu berücksichtigen.

Antragsbegründung:

Im Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge heisst es unter §3 (5):

“(5) Der Zuschlag ist auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Die Berücksichtigung von Aspekten des Umweltschutzes, der Energieeffizienz sowie von sozialen, innovativen und gleichstellungs-, integrationspolitischen sowie ausbildungsfördernden Aspekten bei der Wertung ist zulässig, wenn diese in sachlichem Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen, in der Bekanntmachung des Auftrags und in den Vergabeunterlagen hinreichend deutlich hinsichtlich des Umfangs der Vorgaben und der Gewichtung dokumentiert sind, dem Auftraggeber durch ihre Festlegung keine willkürliche Entscheidung ermöglicht wird und die Grundsätze des Unionsrechts, insbesondere das Transparenz- und Gleichbehandlungsgebot sowie das Diskriminierungsverbot, beachtet werden. Entsprechendes gilt, sofern die Bestimmungen als besondere Ausführungsbestimmungen festgelegt wurden.”

Diese Einschränkungen machen es Verwaltungen unmöglich, die bei Vergaben notwendigen Aspekte zur wirtschaftlich, ökologisch und sozialen nachhaltigen Auftragsvergabe zu berücksichtigen.

Gegenrede

Ich verstehe den Antrag nicht. Eigentlich unterstützt er die Ziele des Tariftreue- und Vergabegesetzes (Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge). Gleichzeitig werden anscheinend die Einschränkungen bemängelt (was aber nur in der Begründung raus kommt, nicht im Antragstext!).

Mir fehlt da eine eigene Position, _wie_ man die Vergabe ändern soll, um am Ende ein besseres TVgG NRW zu haben…? Daher in unveränderter Form
Ablehnen!

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WP026: Rechte von Einzelrats- Einzelkreistagsmitgliedern und Gruppen in Räten und Kreistagen stärken

Antragstext:

Die Piraten setzen sich dafür ein, die Rechte von Einzelrats- und Einzelkreistagsmitgliedern sowie von Gruppen in Räten und Kreistagen zu stärken.

Hierfür sollen die Gemeindeordnung und die Kreisordnung NRW so angepasst werden, das Bürgermeitser und Landräte verpflichtet werden, Anträge von Einzelrats- und Einzelkreistagsmitgliedern sowie von Gruppen in Räten und Kreistagen auf die Tagesordnung nehmen zu müssen und ihnen alle Informationen zukommen lassen zu müssen, die auch Fraktionen zustehen.

Darüber hinaus müssen Einzelrats- und Einzelkreistagsmitglieder sowie von Gruppen in Räten und Kreistagen einen verbindlichen, kostenlosen Anspruch auf die Nutzung von Räumlichkeiten für Bürgersprechstunden und sonstige Veranstaltungen bekommen, die für die Rats- oder Kreistagsarbeit unerlässlich sind.

Antragsbegründung:

Einzelrats- und Einzelkreistagsmitglieder sowie Gruppen in Räten und Kreistagen sind gewählte Interessenvertreter zweiter Klasse.

Sowohl die Gemeindeordnung als auch die Kreisordnung Nordrhein-Westfalen beinhalten Regelungen, nach denen Einzelmitglieder und Gruppen nicht die Rechte vollwertiger gewählter Vertreter zustehen. Sowohl Ratsmitglieder als auch Kreistagsmitglieder, die als Einzelmitglieder bzw. Mitglieder einer Gruppe in den Räten und Kreistagen ihr Mandat wahrnehmen, haben dort volles Stimmrecht. Sie wirken damit an der Willensbildung sowie Entscheidungsfindung dieser Organe in vollem Umfange im Sinne z.B. der §§ 40 ff. GO NW mit. Dem widersprechen jedoch die Vorschriften des § 56 Absatz 2 GO NW sowie des § 40 Absatz 2 der KrO NW. Dort heißt es gleichermaßen: Die Fraktionen wirken bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung in der Vertretung mit; sie können ihre Auffassung öffentlich darstellen. Gemäß § 56 Absatz 1 GO NW sind für die Bildung von Ratsfraktionen in kreisfreien Kommunen mindestens 2, in kreisfreien Kommunen mindestens 3 Ratsmitglieder erforderlich. In den Kreistagen können gemäß § 40 Absatz 1 KrO NW mindestens 3 Kreistagsmitglieder eine Fraktion bilden. Die Regelungen des § 56 Absatz 2 GO NW und des §40 Absatz 2 KrO NW werden von Bürgermeistern, Oberbürgermeistern und Landräten zum Anlass genommen, Informationen für die Willensbildung und Entscheidungsfindung nur an Fraktionen, nicht aber an Einzelmitglieder und Gruppen zu geben. Letzteren wird damit die Möglichkeit einer eigenen sachgerechten Willensbildung und Entscheidung erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht. Eine weitere Beschränkung in der Ausübung eines vollen Mandates, erfahren Einzel- und Gruppenmitglieder durch die in der GO NW sowie KrO NW gleich lautende Vorschrift, dass nur Vorschläge die Aufnahme in die Tagesordnung finden, die von einem Fünftel der Mitglieder oder Fraktionen eingereicht werden. In der fast ausnahmslosen Regel sind dieses Anträge einer Fraktion, weshalb die FünftelRegelung praktisch ins Leere läuft.

Fürrede

Ein sehr schöner Antrag von Markus. Die Rechte der einzelnen Ratsmitglieder sind tatsächlich zu eingeschränkt und müssen erweitert werden. Ich bin sicher, die Antragskommission schafft es noch, den Text etwas zu straffen, damit er in einem Wahlprogramm lesbarer ist, daher

Annehmen!

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Weltflüchtlingstag: Was jetzt getan werden muss

Marc Olejak, Parlamentarischer Geschäftsführer der Piratenfraktion im Landtag NRW und Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Europa und Eine Welt weist auf den heutigen Weltflüchtlingstag hin:

65 Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht: so viele Menschen wie nie zuvor – jeder 113. Mensch. 80 Prozent davon sind Frauen und Kinder. Flüchtlingskrise, Flüchtlingsgipfel, Obergrenzen, Grenzen, Balkan-Route, Asylpaket waren die Schlagworte des letzten Jahres. Jetzt hört man auch immer mehr das Wort Integration. Auch in Nordrhein-Westfalen entwickeln wir zurzeit einen Integrationsplan. Das ist gut, aber die Menschen können sich erst hier zurechtfinden, wenn sie wissen, dass ihre Familien in Sicherheit sind. Viele ihrer Familienmitglieder leben in menschenunwürdigen Aufnahmelagern in Griechenland und ihnen droht die Abschiebung in die Türkei. Weiterlesen ›

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WP025: Mehr Bürgerbeteiligung in die Landesverfassung

Antragstext:

Die Piraten setzen sich dafür ein,

  • das Wahlalter für das aktive und passive Wahlrecht bei Landtagswahlen zu senken,
  • das aktive und passvive Wahlrecht für alle Bürger, die in NRW leben, zu ermöglichen,
  • Volksinitiativen zu stärken und Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide zu senken und
  • politische Partizipationsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern auf Landes-, regionaler und kommunaler Ebene zu erhöhen.

Antragsbegründung:

Alle reden von Bürgerbeteiligung. Selbst die Parteien, die jeweils die Regierung bilden und etwas in dieser Hinsicht verbessern könnten. Aber sie tun es nicht. Let’s do it.

Fürrede

Eine gute Zusammenfassung dessen, was die Fraktion in den letzten 4 Jahren im Landtag getan hat. 1-3 in der Verfassungskommission, 4 vor allem im Innenausschuss. Ich finde gut, das nochmal ins Wahlprogramm zu schreiben!

“Let’s do it.”

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WP024: Senkung von Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide für Stadtbezirkbezogene Sachverhalte in Kreisstädten

Antragstext:

Die Piraten setzen sich dafür ein, das die Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide so gesenkt oder angepasst werden, das Bürgerinnen und Bürger ihre Interessen leichter für Stadtbezirkbezogene Sachverhalte in Kreisstädten einbringen und durchsetzen können.

Antragsbegründung:

In §26 der Gemeindeordnung NRW heisst es in Absatz 9:
“(9) In kreisfreien Städten können Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in einem Stadtbezirk durchgeführt werden, wenn es sich um eine Angelegenheit handelt, für welche die Bezirksvertretung zuständig ist. Die Absätze 1 bis 8 gelten entsprechend mit der Maßgabe, daß 1. das Bürgerbegehren von im Stadtbezirk wohnenden Bürgern unterzeichnet sein muss, 2. bei einem Bürgerentscheid nur die im Stadtbezirk wohnenden Bürger stimmberechtigt sind, 3. die Bezirksvertretung mit Ausnahme der Entscheidung nach Absatz 6 Satz 1 an die Stelle des Rates tritt.”

Die in §26(9) getroffenen Regelungen lassen kein Bürgerbegehren und damit auch keinen Bürgerentscheid für Stadtbezirke von Städten in Kreisen zu, bei denen für die jeweilige Angelegenheit die Stadtverwaltung zuständig ist.

Es gibt aber Sachverhalte, bei denen nur die Bürger eines Stadtbezirkes von einer Maßnahme betroffen sind, die für sie von großer Bedeutung ist, aber nicht für die Bürger der ganzen Stadt.

Der §26 sollte demnach hinsichtlich einer Ausweitung der Möglichkeiten von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden ausgeweitet werden.

Fürrede

Danke Markus! Hier wird eine klare Lücke aus der alltäglichen Erfahrung genommen, aufgezeigt, wo wir das fixen könnten und dann ein Antrag formuliert! Finde ich gut! Mehr Bürgerbeteiligung ganz konkret!
Annehmen!

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WP023: Abschaffung aller Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften

23! Muss gut sein! …mal gucken:

Antragstext:

Die Piratenpartei NRW spricht sich für eine zeitnahe Abschaffung aller Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften aus. Wie vom Grundgesetz gefordert soll die Ablösung mit einem Landesgesetz durchgeführt werden. Nordrhein-Westfalen soll sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass alle Länder und der Bund eine gemeinsame Kommission unter Hinzuziehung aller Beteiligten einrichten, die den Wert der verstaatlichten kirchlichen Besitztümer und der bisher ausgezahlten Entschädigungsleistungen an die beiden Kirchen ermittelt und einen Vorschlag für eine abschließende Entschädigungszahlung erarbeiten soll.

Antragsbegründung:

Wir halten uns an das Grundgesetz, da sind wir konservativ!

  • Artikel 22 Landesverfassung NRW: Im übrigen gilt für die Ordnung zwischen Land und Kirchen oder Religionsgemeinschaften Artikel 140 des Bonner Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 als Bestandteil dieser Verfassung und unmittelbar geltendes Landesrecht.
  • Artikel 140 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.
  • Artikel 138 Weimarer Reichsverfassung: (1) Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.

Fürrede

Oh man. Guter Antrag! Landesbezug. Check!
Bundesrat dabei #ausGruenden. Check!

Ich mag den Antrag, von wem ist der?

Oh! ?
Annehmen!

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WP022: NRW als Heimathafen für Whistleblower

Antragstext:

Die Piraten setzen sich dafür ein, allen politisch verfolgten Whistleblowern in NRW Schutz zu gewähren. Darüber hinaus werden wir uns für eine allgemeine und umfassende gesetzliche Regelung zum Whistleblowerschutz einsetzen.

Antragsbegründung:

Auf Bundesebene gibt es bislang kein ausreichendes Gesetz zum Schutz von Whistleblowern.

Missstände und krminelle Handlungen können gedeihen, wo Intransparenz herrscht. Die Offenbarung von illegalen oder illegitimen Missständen und Risiken durch Angehörige einer Organisation (Insider) an Adressaten (innerhalb oder außerhalb der Organisation), um so eine Veränderung zu bewirken, ist allerdings – aufgrund des nicht ausreichenden Schutzes durch Gesetze – mit hohen Risiken für die Whistleblower – bis hin zur Gefahr für Leib und Leben verbunden. Damit aber Informationen über Misstände und kriminelle Handlungen, die von hohem öffentlichem Interesse sind, ohne Risiken für die Whistleblower veröffentlicht werden können, müssen diese Risiken für Whistleblower vermieden werden.

Gegenrede

So gerne ich das wollen würde: NRW ist kein Staat, sondern nur ein Bundesland. “Bundesrat!” ist mir – wie schon beschrieben – zu wenig. NRW alleine kann nicht “safe haven” sein. Dazu muss eine Regelung auf Bundesebene her, z.B. in den Regelungen zum Asyl o.ä.

Zudem: Irgendwie liest sich der Antrag mit dem zehnten Durchlesen wie “Die Piraten setzen sich dafür ein, allen politisch verfolgten bayrischen, schwäbischen und berliner Whistleblowern in NRW Schutz zu gewähren.” – Sorry, da muss nochmal jemand ran!
Ablehnen!

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WP021: Für eine menschenwürdige Pflege: Verzicht auf freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege

Antragstext:

Verzicht auf freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege

  • Bei auf Dauer angelegter Pflege, z.B. in Altenheimen, dürfen keine freiheitsentziehenden Maßnahmen durch körpernahe mechanische Fixierungen eingesetzt werden.
  • Pflegeheime sollen grundsätzlich fixierungsfreie Einrichtungen werden.
  • Antragsbegründung:

    Dieser Antrag soll http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2016.2/Anträge/WP003.0 als fiktives Modul 7 ergänzen.

    Durch körpernahe mechanische Fixierung kommen jedes Jahr Menschen zu Schaden oder gar ums Leben. Fixierungsfreie Pflegeheime sind möglich.

    () Die PIRATEN sind die Partei der Freiheit, und nichts greift in die Bewegungsfreiheit stärker ein als Fesseln, Gurte und Gitter.

    Gegenrede

    Hier bin ich echt zerrissen. Der Artiekl ist gut und sprich von der Abschaffung unnötiger Fixierungen. Der Antrag allerdings spricht von genereller Abschaffung der Fixierungen…

    Mein Schwiegergroßvater hatte Alzheimers. Am Ende seiner Pflegezeit haben ihn die Gitter am Bett vor vielen, vielen Verletzungen geschützt, die temporäre Fixierung die Umstehenden vor seiner Aggressivität. Trotzdem er täglichen Familienkontakt hatte, war er – ein immer noch körperlich sehr dominanter Mann – nicht immer ohne Fixierung zu pflegen.

    Ich bin gegen die Annahme dieses Antrags. “Unnötige Fixierung vermeiden” – sehr dafür. Aber grundsätzlich gegen Fixierung zu sein, geht mir zu weit…
    Ablehnen!

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    WP020: Open Sensordata

    Antragstext:

    Der Landesparteitag möge beschließen, den folgenden Text im Wahlprogramm 2017 im Kapitel “Open Accesst” an geeigneter Stelle einzufügen:

    Open Sensordata

    Die Piratenpartei NRW wird sich dafür einsetzen, dass Datensätze durch Mess- und Sensorinstrumente der öffentlichen Hand über eine offene Softwareschnittstelle durch das Land NRW zur Verfügung gestellt werden. Die Piratenpartei NRW wird sich vor allem dafür einsetzen, dass Privatleute und Firmen beim Generieren, Bereitstellen und Öffnen von Mess- und Sensordaten Unterstützung durch Land NRW, z.B. in Form von (Dach-)Flächen, fachlichen Expertisen, Ressourcen (Strom- und Datennetze), Ausstattung wie auch der oben genannten offenen (Software-)Schnittstelle erhalten können.

    Alle Datensätze müssen von personenbezogenen Daten bereinigt sein, bzw. muss sichergestellt werden, dass keine Daten erfasst werden, welche einen Rückschluss oder eine Identifikation einer Person zulassen könnten.

    Alle Datensätzen müssen der Allgemeinheit zur freien Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Das Land NRW soll für das Anbieten der Datensätze keine monetären Gegenleistungen verlangen dürfen. Alle Datensätze sind zu jeden Zeitpunkt abrufbar – eine maximale Speicherdauer ist nicht vorgesehen.

    Antragsbegründung:

    Die Safecast Initiative in Japan, fing, aufgrund des Vertrauensverlust der Regierung, nach Fukushima damit an, selber Umweltdaten zu sammeln und dieser der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen.

    Dafür wurde eine eigene Plattform aufgebaut, auf die die Umweltdaten von jedem hochgeladen werden können. So konnten Anbieter Software erstellen, welche diese Datensätze für viele Menschen leicht nutzbar macht. Wissenschaftler und Historiker können so auf einen größeren Fundus an Informationen zurückgreifen. http://blog.safecast.org/

    http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2015.1/Antr%C3%A4ge/PaP009.2

    Fürrede

    Wieder eine Übernahme aus dem Parteiprogramm. Auch wenn mir hier der zeitliche Bezug fehlt, der das ganze Thema anschieben könnte (“bis 2020 wollen wir…”)
    Annehmen!

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    WP019: Open Access – Erweiterung

    Diesmal in anders, mit vielen Modulen!

    Antragstext:

    Der Landesparteitag möge beschließen, den folgenden Text im Wahlprogramm 2017 im Kapitel “Open Accesst” an geeigneter Stelle einzufügen:
    Der Antrag ist Modular abzustimmen. Die Module haben innerhalb des Antrags keine Konkurrenzen.

    Modul 1
    Infrastruktur für Open Access
    Um das zu ermöglichen, muss eine Infrastruktur geschaffen werden. Diese Aufgabe wird heute vorrangig von etablierten Verlagen übernommen. Für Open-Access-Veröffentlichungen entwickeln sich entsprechende Mechanismen erst langsam; meist in loser Kooperation von Bibliotheken und Universitäten. Diese Entwicklung wollen wir auch finanziell fördern. Ziel soll es sein, dass jede Universität und Fachhochschule in Nordrhein-Westfalen eine eigene, digitale Bibliothek für frei zugängliche Veröffentlichungen einrichtet, in der ihre Publikationen Platz finden. Das verhindert eine Zersplitterung in unübersichtliche Untereinheiten und gewährleistet gleichzeitig eine gute Informationsabdeckung.

    Modul 2
    Universitätsnahe Umsetzung
    Um die Anwenderfreundlichkeit, die Akzeptanz sowie die Verwendungsmöglichkeiten der digitalen Bibliotheken zu garantieren, ist es unerlässlich, einheitliche Softwareschnittstellen zu schaffen. Das gewährleistet eine Vernetzung der Bibliotheken zwischen den einzelnen Universitäten und Fachhochschulen, um die Verfügbarkeit und Auffindbarkeit von Wissen vor Ort zu erhöhen. Solche freien Softwarelösungen existieren bereits. Jedoch sehen die PIRATEN NRW noch viel Verbesserungsbedarf in Bezug auf die Standardisierung und Vernetzung dieser Bibliotheken. Daher setzen wir uns dafür ein, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Weiterentwicklung von Software für digitale Bibliotheken als Forschungsprojekt ausschreibt und dieses möglichst universitätsnah umsetzt.

    Das Ergebnis des Forschungsprojekts muss unter einer freien Lizenz stehen.

    Modul 3
    Offene Dateiformate
    Um die in den digitalen Bibliotheken gespeicherten Informationen nachhaltig verfügbar zu machen und die Unabhängigkeit von Interessengruppen sicherzustellen, sprechen sich die PIRATEN Nordrhein-Westfalen für eine Nutzung offener Datenformate aus.

    Modul 4
    Abbau von Zugangsbeschränkungen
    Die PIRATEN Nordrhein-Westfalen wollen die Zugangsbeschränkungen für digitale Bibliotheken abbauen. Zurzeit finden sich in den digitalen Bibliotheken hauptsächlich Doktorarbeiten und vergleichbare Ergebnisse. Diplomarbeiten, Hausarbeiten und Ähnliches werden nicht gespeichert und stehen damit auch nicht für die Recherche zur Verfügung. Da die Veröffentlichung in diesen Bibliotheken praktisch kostenfrei ist, braucht hier nicht gespart zu werden. Dieses Vorgehen führt zu einem unnötigen Verlust an Wissen. Viele junge Wissenschaftler kommen zu spät mit den digitalen Bibliotheken in Kontakt. Daher setzen wir uns für die Öffnung dieser Bibliotheken ein.

    Modul 5
    Open Access und Mittelvergabe
    Weiterhin wollen die PIRATEN Nordrhein-Westfalen die Verbreitung von Open Access bei der Beurteilung von Anträgen auf Forschungsgelder fördern. Wir setzen uns dafür ein, dass bei der Beurteilung von Mittelvergaben durch das Land solche Publikationen bevorzugt bewertet werden, die auch öffentlich verfügbar sind.

    Modul 6
    Freie Lizenzen fördern
    Freie Lizenzen bieten geistig Schaffenden eine Möglichkeit, ihre Werke einfach, flexibel und ohne bürokratischen oder finanziellen Aufwand nach eigenen Wünschen zu schützen. Eine freie Lizenz bedeutet, dass der Lizenzinhaber das Werk für jeden Zweck frei einsetzen, verändern und weiter geben darf. Die Piraten Nordrhein-Westfalen wollen freie Lizenzen thematisieren und fördern.

    Ein gutes Beispiel hierfür ist das Creative-Commons-Modell, das sich zunehmender Beliebtheit erfreut. Dort kann man sich aus einzelnen Bausteinen die richtige Lizenz zusammenstellen.

    Modul 7
    Open Data
    Die PIRATEN Nordrhein-Westfalen befürworten die freie Verfügbarkeit und die freie Nutzung von öffentlichen und behördlichen Daten und möchten diese explizit fördern. Hierbei sollen sämtliche für Open Data relevant erscheinenden Daten von Anfang an so angelegt werden, dass ihre Nutzung keine Rechtsverletzung zur Folge haben kann.

    Daher fordern die PIRATEN Nordrhein-Westfalen, dass alle behördlich erstellten oder durch öffentliche Mittel zur Verfügung gestellten Daten und Datenbestände (beispielsweise Kartenmaterial, Geodaten oder Statistiken) unter eine freie Lizenz gestellt werden müssen.

    Antragsbegründung:

    keine!

    Fürrede

    Ich bin den text nochmal durchgegangen, sehe Landesbezug, sehe immer noch Akutalität…
    Annehmen!

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