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Generalangriff auf freie #WLAN-Netzwerke stoppen: Verschärfung der #Störerhaftung verhindern!

Die von der Bundesregierung geplante verschärfte Störerhaftung schadet dem Internet-Standort NRW. Die neuen Regeln widersprechen dem gemeinsamen Entschlussstand im Landtag NRW. Ich fordere in der nächsten Plenarsitzung in einem Antrag die Landesregierung auf, sich gegen diese schädliche Neuregelung einzusetzen und die Verschärfung der Störerhaftung zu verhindern. Die geplante Neuregulierung der Haftung von WLAN-Anbietern versetzt Freifunk-Initiativen den Todesstoß. Sie stellt eben keine rechtliche Klarstellung dar, sondern eröffnet neue Felder für die Abmahnindustrie. Der Entwurf ist ein Rückschritt auf dem Weg zur Informationsgesellschaft und steht dem digitalen Wandel im Weg. Das schadet dem Internet-Standort Deutschland und insbesondere NRW und passt so gar nicht zur gerade von der Landesregierung ausgerufenen ´Digitalen Reform´ NRW 4.0. Dienstanbieter haften bislang nicht ohne Kenntnis Im §8 des Telemediengesetzes (TMG) ist das sogenannte Providerprivileg von Internet-Diensteanbietern geregelt. Hierin ist niedergelegt, dass Dienstanbieter für fremde Informationen, die durch ihre Netze und Angebote durchgeleitet werden, ohne eigene Kenntnis oder Mitwirkung grundsätzlich nicht verantwortlich sind. In der deutschen Rechtsprechung gab es bisher unterschiedliche Interpretationen, ob derjenige, der einen drahtlosen Netzwerkzugang bereitstellt, ebenso als Internet-Diensteanbieter zu gelten hat, und inwieweit er von der Haftung für fremde Inhalte freigestellt ist. Aufgrund dieser Unklarheiten hat sich eine Abmahnindustrie darauf spezialisiert, Betreiber von WLAN-Netzwerken abzumahnen, indem ihnen Verantwortung für fremde Inhalte aufgrund einer angenommenen Störerhaftung zugewiesen wird. Die Bundesregierung plant, den §8 des Telemediengesetzes zu überarbeiten. Es sollen zwei weitere Absätze hinzugefügt werden, die zur rechtlichen Klarstellungen dienen sollen. Ein entsprechender Entwurf ist an die Öffentlichkeit gelangt. Dieser gibt Anlass zu Besorgnis, denn er führt zu einer Verschlechterung der Lage von WLAN-Anbietern und ruft neue rechtliche Unsicherheiten hervor. Zwar wird im Entwurf die Haftungsfreistellung explizit auf Betreiber von WLAN-Netzwerken ausgedehnt. Gleichzeitig wird dem Netzwerkbetreiber auferlegt “zumutbare Maßnahmen” zu ergreifen, um Missbrauch zu verhindern. Es soll, so der Entwurf, “in der Regel durch Verschlüsselung oder vergleichbare Maßnahmen” verhindert werden, dass sich “außenstehende Dritte” unberechtigten Zugriff auf das jeweilige WLAN verschaffen. Auferlegte Maßnahmen sabotieren Freifunk Damit ist der Betrieb eines echten Freifunknetzes nicht mehr möglich. Dieses richtet sich ausdrücklich an jedermann im Netzbereich, ohne dass die Identität jedes Nutzers bekannt ist. Gerade durch den Verzicht auf Verschlüsselung oder Zutrittskontrolle steht ein solches Netz jedem Menschen im Einzugsbereich zur Verfügung, auch Passanten und Besuchern. Es ist schlichtweg nicht möglich, jeden im Einzugsbereich eines Freifunknetzes zu registrieren und zu identifizieren. Der “digitale Schluck Wasser”, den man seinen Nachbarn und Passanten seines Hauses anbieten möchte, wird dadurch faktisch ausgeschlossen. Dies ist ein fatales Signal für den Standort Deutschland: In nahezu allen Ländern Europas ist ein freier WLAN-Zugang an allen Orten eine Selbstverständlichkeit. Man kann sich überall in den Städten und öffentlichen Verkehrsmitteln bewegen und findet an vielen Orten freie Netzwerkzugänge ohne Registrierung und Namenspflicht. Nur in Deutschland kann es solche Zugänge dann nicht mehr geben. Damit schließt sich Deutschland selbst vom digitalen Fortschritt, Partizipation und Teilhabe im Netz aus. Die Breitbandstrategie von Bund und Ländern wird konterkariert. Breitbandzugang, der laut Bundesgerichtshof Teil der materiellen Lebensgrundlage der Menschen ist, wird verkompliziert und verwehrt. Aber selbst ein verschlüsseltes WLAN mit Zutrittskontrolle ist … Weiterlesen

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Generalangriff auf freie WLAN-Netzwerke stoppen

Die von der Bundesregierung geplante verschärfte Störerhaftung schadet dem Internet-Standort NRW. Die neuen Regeln widersprechen dem gemeinsamen Entschlussstand im Landtag NRW. In einem Antrag bei der nächsten Plenarsitzung fordert die Piratenfraktion die Landesregierung auf, sich gegen diese schädliche Neuregelung einzusetzen

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#Netzneutralität: Oettinger sieht Taliban-ähnliche Entwicklung

In einer Diskussionsrunde der Reihe „BMF im Dialog: Wachstumstreiber Digitalisierung” des Bundesministerium für Finanzen sprach der EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft Günther Oettinger über Netzneutralität, Telemedizin und intelligente Verkehrssicherheitssysteme in einem Podium mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Steffen Kampeter (CDU) und dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Telekom AG Timotheus Höttges. Oettinger stellte darin die These auf, dass es zugunsten von Telemedizin und Verkehrssicherheitssystemen geboten sei, auf Netzneutralität zu verzichten, er deutete an, dass es Leben gefährde, wenn solche Systeme nicht mit Vorrang im Internet bedient werden. Die Bemühungen (speziell auch aus Deutschland), Netzneutralität gesetzlich zu sichern, nannte er “Taliban-ähnliche” Entwicklungen. Julia Reda hat den bemerkenswerten Monolog von Oettinger hier hochgeladen, und dazu hier einen lesenswerten Blogpost verfasst. Oettinger stößt damit argumentativ in das gleiche Horm wie Angela Merkel vergangenen Dezember auf einem Vodafone-Kongress, was ich im Handelsblatt online hier kommentiert hatte: “Frau Merkel, sie spielen falsch!” Ich frage mich, wie man Telemedizin und Verkehrssicherheitssysteme gestalten will, die auf eine permanente Internetverbindung angewiesen sind, wo es doch bekannt ist, das Internet mobil nicht überall zur Verfügung stehen kann, und man mit Verbindungsabbrüchen auch im stationären Internet rechnen muss. Unverständlich ist auch, wie eine Aufhebung der Netzneutralität dieses Problem lösen soll. Am unverständlichsten ist es für mich allerdings, warum der Parlamentarische Staatssekretär Kampeter und der Vorstandsvorsitzende der Deutsche Telekom AG Höttges ihm diesen Unsinn nicht achtkantig um die Ohren geschlagen haben. “Wenn man in die falsche Richtung läuft, hat es keinen Zweck, das Tempo zu erhöhen.” Birgit Breuel, dt. Politikerin u. Managerin, bis 1995 Präsidentin der Treuhandanstalt Ich kenne keine konkreten Produkte, Anwendungen, Dienste oder Forschungen aus den Bereichen Telemedizin oder intelligenter Verkehrssicherheit, deren verlässliches Funktionieren von einem Echtzeit-Internetzugang einerseits, und der Abwesenheit von Netzneutralität andererseits angewiesen sind. Ganz im Gegenteil: Lebenswichtige oder lebensbedrohliche Systeme, wie die Tele-Operation im Organbereich oder die Kollisionswarnung im Straßenverkehr dürfen sich nicht auf Echtzeit-Internetkommunikation verlassen. Das Internet ist prinzipbedingt nicht zu 100% ausfallsicher, und das mobile Internet erst recht nicht überall lückenlos verfügbar, man denke z.B. an Unterführungen oder abgelegene Bereiche. Kein lebensgefährliches System darf sich in solchen Situtationen auf Internet verlassen müssen. Aber vielleicht liege ich ja falsch. Inspiriert von vergleichbaren Fragen, die Julia Reda an die EU-Kommission geschickt hat, werde ich die Landesregierung in einer kleinen Anfrage folgendes fragen: Welche konkreten Produkte, Anwendungen und Forschungen aus dem Bereich Telemedizin sind der Landesregierung bekannt, deren verlässliches Funktionieren von der Abwesenheit von Netzneutralität sowie von einem Echtzeit-Internetzugang abhängig ist? Nennen Sie für jeden einzelnen Fall jeweiliges Unternehmen bzw. Institut oder Krankenhaus und Anwendungsbereich. Bitte nennen Sie nur konkrete Produkte, Anwendungen und Forschungen, keine Cluster oder generelle Debatten. Welche konkreten Produkte, Anwendungen und Forschungen aus dem Bereich intelligenter Verkehrssicherheit und Mobilität (wie etwa Kollisionswarner) sind der Landesregierung bekannt, deren verlässliches Funktionieren von der Abwesenheit von Netzneutralität sowie von einem Echtzeit-Internetzugang abhängig ist? Nennen Sie für jeden einzelnen Fall jeweiliges Unternehmen bzw. Institut und Anwendungsbereich. Bitte nennen Sie nur konkrete Produkte, Anwendungen und Forschungen, keine Cluster oder generelle Debatten. Sind der Landesregierung sonstige Produkte bekannt, deren verlässliches Funktionieren von … Weiterlesen

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Stellenangebot: (Studentische) Hilfskraft zur Unterstützung meiner parlamentarischen Arbeit

Stellenangebot: (Studentische) Hilfskraft zur Unterstützung meiner parlamentarischen Arbeit Zur Unterstützung meines Abgeordnetenbüros im Nordrhein-Westfälischen Landtag suche ich ab 01.03. bzw. baldmöglichst danach eine (studentische) Hilfskraft beliebigen Geschlechts Minijob oder Teilzeit (16-24 Stunden) als erweitertes Gehirn, rechte Hand, Rückenfreihalter, Händchenhalter, Organisator, Arbeitswegschaufler etc. Folgende Aufgaben werden auf Dich zukommen: Themen- und Literaturrecherche für politische Initiativen aller Art, insbesondere in den Bereichen Medien-, Netz- und Wirtschaftspolitik; ständige Aktualisierung und Pflege meines Blogs; allgemeine administrative Tätigkeiten wie telefonische und schriftliche Anfragenbearbeitung; Kommunikation mit Bürgern, Verbänden und Partei; Mitarbeit an parlamentarischen Anträgen und Anfragen; Organisation, Terminkoordination, Veranstaltungsplanung, Pflege meines Kalenders; Unterstützung bei allen weiteren Aufgaben, die im Zuge der Mandatstätigkeit anfallen Was ich biete: Die Möglichkeit, Landespolitik „hautnah“ zu erleben und Deine Ideen einzubringen; Mitarbeit an parlamentarischen Initiativen, Anfragen, Anträgen, Gesetzentwürfen; eine entspannte Arbeitsatmosphäre in einem kleinen, feinen Team; einen Arbeitsplatz direkt am Rhein im Düsseldorfer Landtag J; Arbeitszeit: Minijob oder Teilzeit im Rahmen von 16-24 Stunden nach Vereinbarung ein Brutto-Monatsgehalt von 800 Euro (bei 20h/Woche). Was Du mitbringen solltest: Offenheit & politisches Gespür; Verantwortungsbewusstsein & Zuverlässigkeit; Interesse an Landespolitik und insbesondere an Themen der Medien-, Netz- und Wirtschaftspolitik; gute kommunikative Fähigkeiten, insbesondere einen sicheren Schreibstil; einen sicheren Umgang mit gängigen Computeranwendungen (Office, Content-Management-Systeme, WordPress) sowie die Bereitschaft, sich in neue Anwendungen einzuarbeiten; Affinität zu den Inhalten der PIRATEN (eine Partei-Mitgliedschaft ist nicht erforderlich); Fähigkeit zum interdisziplinären Denken und Handeln – Generalist statt Fachidiot; optimalerweise, aber nicht zwingend, einen Studienplatz im Bereich der Politik-, Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften bzw. Informatik. Ich biete eine interessante, herausfordernde und abwechslungsreiche Tätigkeit im Zuge meines Mandats im Landtag NRW. Wir Piraten sind ein bunter Haufen verschiedenster Charaktere, die angetreten sind, vieles an der Art und Weise zu verändern, wie Politik gemacht wird. Wenn du dir vorstellen kannst, mich und mein Team mit Freude und Begeisterung zu unterstützen und den Anforderungen weitgehend entsprichst, freue ich mich auf Deine Bewerbung! Bitte sende mir Deine Bewerbungsunterlagen samt Lebenslauf, relevanten Zeugnissen und der Angabe des frühestmöglichen Arbeitsbeginns als PDF an daniel.schwerd (ät) landtag.nrw.de oder per Post an Daniel Schwerd Piratenfraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf

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Runter vom toten Pferd! Angstmache beenden, Vorratsdatenspeicherung ablehnen!

Wir haben heute zu einem CDU-Antrag, der eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung fordert, einen Entschließungsantrag eingereicht: “Runter vom toten Pferd! Angstmache beenden, Vorratsdatenspeicherung ablehnen!” (Drucksache 16/7849). Dazu habe ich das folgende Pressestatement abgegeben: Die Vorratsdatenspeicherung ist ein datenschutztechnischer Alptraum. Mit ihr werden die Kommunikationsdaten und damit die persönlichen Informationen über Millionen Bürger anlasslos, massenhaft und grundlos gespeichert. Demgegenüber steht die anlassbezogene Datenspeicherung, bei der in einem Verdachts- oder Ermittlungsfall selbstverständlich ganz gezielt Daten von bestimmten Verdächtigen gesammelt werden. In der Debatte gehen diese beiden Arten von Datenspeicherung wild durcheinander. Die eine wird mit der anderen begründet. Diese absichtsvolle Vermischung darf nicht toleriert werden. Verwerflich ist auch die Instrumentalisierung der Opfer der Anschläge von Paris, um die Vorratsdatenspeicherun zu rechtfertigen. Bisherige Versuche auf bundesdeutscher oder europäischer Ebene, eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung einzuführen, sind an verfassungsrechtlichen Bedenken gescheitert. In Deutschland darf es keine Einführung der Vorratsdatenspeicherung gegen die Grundrechte geben. Sicherheit gibt es nur durch mehr Freiheit, nicht durch den Abbau von Freiheitsrechten. Der beste Datenschutz ist immer noch, sowenig Daten wie möglich zu sammeln. Und Datenschutz erhöht unser aller Sicherheit.

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Vorratsdatenspeicherung ablehnen

Zum Entschließungsantrag Runter vom toten Pferd! Angstmache beenden, Vorratsdatenspeicherung ablehnen! Drucksache 16/7849 zum Antrag der CDU-Fraktion „Nordrhein-Westfalen fordert eine verfassungskonforme Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung“ Daniel Schwerd, Netz- und Medienpolitischer Sprecher: Die Vorratsdatenspeicherung ist ein datenschutztechnischer Alptraum. Mit ihr werden die Kommunikationsdaten

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NRW-Justizminister Kutschaty und die Angst vor dem Internet

Bei Twitter ist er nicht, und sein Facebook-Profil hat er abschalten lassen: Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD). Jetzt beschreibt er im aktuellen SPIEGEL seine Pläne für ein „Recht auf digitalen Neustart“. Und offenbart damit ein trauriges Maß an Internet-Halbwissen. Das Netz besteht nicht nur aus Google. Inhalte, welche Google in seinem Suchindex löschen muss, sind nicht verschwunden: Sie sind lediglich in einer der Suchmaschinen unter einer der denkbaren Suchanfragen nicht mehr auffindbar. Mit seiner Forderung beschwört der NRW-Justizminster einen Datenschutz erster und zweiter Klasse herauf: Einen Datenschutz, der sich auf Veröffentlichung im Internet erstreckt, und einen, der sich auf Suchergebnisse bezieht, also Auflistungen von Referenzen auf Inhalte. Oder kurz gesagt: Ein neues Recht, dass zuvor legal veröffentlichte Inhalte nicht verlinkt werden dürfen. An den ursprünglichen Inhalten ändert sich dadurch jedenfalls nichts, und auch nicht an der grundsätzlichen Auffindbarkeit von Inhalten unter anderen Suchphrasen. Das vom Minister geforderte Gesetz hat der EU-Gerichtshof mit seinem sogenannten „Recht auf Vergessen“ vorweggenommen, als er im vergangenen Mai Google dazu verpflichtete, Inhalte des Suchindexes auf Anforderung von Bürgern zu löschen. Und auch hier schon haben Internetexperten vor den negativen Auswirkungen einer solchen, neuen Form von Suchmaschinen-Zensur gewarnt. Ein solches Recht wird auch Begehrlichkeiten bei anderen Interessengruppen wecken. Wer bislang gegenüber Internetseiten keinen Erfolg damit hatte, unerwünschte Inhalte entfernen zu lassen, wie etwa negative Produktpresse oder kritische Berichterstattung über Unternehmen, wird zukünftig den Weg der Suchergebnis-Zensur wählen. Einschränkungen von Presse- und Meinungsfreiheit sind zu befürchten. Kutschaty lässt sich davon allerdings nicht beeindrucken, wenn er diese Regelung nun per Bundesratsinitiative in nationales Recht umsetzen möchte. Wenn wir ein „Recht auf Vergessen“ erreichen möchten, muss es bei den Inhalten ansetzen: Es bedarf einer Verpflichtung, dass Benutzer sozialer Medien diesen gegenüber ein uneingeschränktes Recht darauf haben, dass ihre eigenen Inhalte auf Wunsch rückstandslos von deren Systemen gelöscht werden. Dies kann zwar nicht dafür sorgen, dass einmal verbreitete und geteilte Inhalte aus dem Internet verschwinden, es setzt aber zumindest an der Quelle an, und gibt den Internetnutzern mehr Herrschaft über ihre eigenen Daten zurück – anstatt im Sekundärindex Google die Daten nur gleichsam ausblenden lassen zu wollen. Löschen ist immer wirksamer als Sperren. Kutschaty bezeichnet im SPIEGEL-Interview die Cloud-Computing als „ungeregelten Bereich“. Das erinnert fatal an das Narrativ des rechtsfreien Raums Internet – als seien heute bestehende Gesetze auf Internet-Clouds nicht anwendbar. Wildes Durcheinanderwerfen von Fragen der Persönlichkeitsrechte, Google und Internetkriminalität, Angst vor Onlinebanking und Cybermobbing, wie er es im Interview betreibt, gemahnt an Angstmache von Sicherheitspolitik-Fanatikern. Und reflexhaftes Fordern von härteren Strafen und neuen Straftatbeständen, wie es der Minister tut, sind dann doch eher unter Aktionismus abzuheften. Selbstverständlich ist sicherzustellen, dass Daten in der Cloud im Eigentum der Nutzer bleiben. Das ist aber weniger eine rechtliche, sondern mehr eine technische Frage: Wir brauchen mehr Angebote von sicher verschlüsselten Clouds, in denen hochgeladene Inhalte nur von denjenigen gelesen werden können, die über den separaten Schlüssel verfügen – und nicht einmal von den Betreibern der Clouds selbst. Es bedarf sehr viel mehr Kenntnis und Wissen über solche Techniken. Wenn überhaupt, dann … Weiterlesen

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NRW-Justizminister Kutschaty und die Angst vor dem Internet

Bei Twitter ist er nicht, und sein Facebook-Profil hat er abschalten lassen: Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD). Jetzt beschreibt er im aktuellen SPIEGEL seine Pläne für ein „Recht auf digitalen Neustart“. [1] Und offenbart damit ein trauriges Maß an Internet-Halbwissen.

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Frohes Fest und guten Rutsch nach 2015

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Im Gespräch mit angehenden Fachinformatikern Systemintegration

Heute besuchte mich eine Gruppe Auszubildender des Fachbereichs Fachinformatik Systemintegration des Berufskollegs für Gestaltung und Technik der Städteregion Aachen. Neben zunächst vielen Fragen zur Piratenfraktion und ihrer Rolle als Oppositionspartei im Landtag NRW wurden viele netz- und medienpolitische Themen angesprochen. Wir sprachen unter anderem über unsere Positionen und parlamentarischen Initiativen im Bereich Breitbandausbau, Netzneutralität und diskutierten die Position der Piratenpartei zum Urheberrecht. Auch die “Drosselkom” und die Zentralisierungstendenzen im deutschen Kabelmarkt waren ein Thema. Unsere Positionen zur Netz- und Medienpolitik, mit dem wir zur Landtagswahl 2012 angetreten und gewählt wurden könnt ihr hier nachlesen: http://www.piratenpartei-nrw.de/landtagswahl-2012/wahlprogramm/

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