Plenarübersicht 75. Sitzung Landtag NRW

Unsere aktuellen Anträge mit Statements:

NRW braucht bindende Regeln für die Kommunen bei der Flüchtlingsaufnahme
Keine Abschiebungen von Flüchtlingen während der Wintermonate

In unserem Änderungsantrag (Drs. 16/7620) zum Flüchtlingsaufnahmegesetz fordern wir die Zweckbindung der Zuweisungen an die Kommunen an die Verbesserung der Unterbringungs- und Versorgungsstandards bei der Flüchtlingsaufnahme. Außerdem soll die Kappungsgrenze der Krankenkosten beim Härtefallfonds herabgesetzt werden.

Frank Herrmann, Sprecher im Innenausschuss:

Seit 30 Jahren öffnet NRW mit dem Flüchtlingsaufnahmegesetz seinen Geldbeutel und gibt den Kommunen Geld, damit sie sich um die Flüchtlinge kümmern. Aber es wird nicht kontrolliert, ob das Geld auch wirklich bei den schutzbedürften Menschen ankommt. Anforderungen an die Qualität der Flüchtlingsaufnahme gibt es nicht. Davon zeugen viele schaurige Beispiele. Flüchtlinge müssen in schimmeligen Baracken leben und der Hausmeister kümmert sich um die soziale Betreuung. Es muss daher Vorgaben an die Kommunen geben. Auch die Kommunen müssen das Angebot bei der sozialen Betreuung verdoppeln. Finanzielle Anreize müssen geschaffen werden, damit die Kommunen auf die humane und gleichzeitig kostengünstigere Unterbringung in Wohnungen umsteigen anstatt die Menschen in überfüllten Einrichtungen unterzubringen. Die Mittel vom Bund wollten wir an diese Projekte zweckbinden. Gleichzeitig wäre eine deutlichere Entlastung der Kommunen bei den Krankheitskosten nur konsequent. Die beschlossene Härtefallgrenze von 70.000 € wird den meisten Kommunen nicht viel bringen. Eine Grenze von 50.000 € wäre ein guter Kompromiss.

 

Frank Herrmann zu unserem Antrag für ein Wintermoratorium für Abschiebungen von Flüchtlingen (Drs. 16/7543)

Die rot-grüne Landesregierung wird wohl kein Zeichen für eine humane Flüchtlingspolitik setzen. Sie hat angekündigt, eine Unterbrechung der Abschiebungen während der Wintermonate nicht zu unterstützen. Uns ging es um nichts mehr, als die Menschen für die nächsten 3,5 Monate vor der Abschiebung zu schützen. Denn in ihren Heimatländern erwartet sie oft nichts, außer bitterkalten Temperaturen. Kältetote können nicht ausgeschlossen werden. Unsere untätige Landesregierung nimmt das billigend in Kauf. Eine Abschiebung in der  Winterzeit kann außerdem zu extremer Mangelversorgung besonders schutzbedürftiger Menschen führen. Ein sofortiger Abschiebestopp wäre daher dringend nötig.

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