Olaf Wegner zur finanziellen Beteiligung von NRW an den Kosten für die Ausbildung von Altenpfleger/innen

Mittwoch, 17. Dezember 2014

 

Top 11. Gesetz zur finanziellen Beteiligung an den Schulkosten für die Ausbildung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern und über die Berufsausübung der Gesundheitsfachberufe

Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache 16/6092
Mdl Olaf Wegner/Foto A.KnipschildUnser Redner: Olaf Wegner
Abstimmungsempfehlung: Ablehnung
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Audiomitschnitt der Rede von Olaf Wegner als Download

Protokoll der Rede von Olaf Wegner:

Olaf Wegner (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Menschen im Stream und der Letzte auf der Tribüne!

(Minister Michael Groschek: Aber nicht der Allerletzte! – Heiterkeit)

Aus unserem Änderungsantrag geht wahrscheinlich schon klar hervor, was wir an diesem Gesetz kritisieren. Es sind nur drei Ziffern, die Zahl 340. Wir möchten dort gerne 540 € stehen haben. Warum? Ganz einfach. Krankenpflegeseminare erhalten pro Schüler 540 € pro Monat. Altenpflegeseminare erhalten seit 2006 nur 280 €. Davor haben sie 317 € erhalten. Diese 280 € reichen nicht aus, um die Qualität der Ausbildung sicherzustellen. Selbst die Qualitätsansprüche, die die Schulen 2006 hatten, sind heute mit 280 € nicht mehr zu erreichen.

Von den Sachverständigen ist immer die Zahl 360 genannt worden. Wenn man auf die 280 € die Inflationsraten der letzten Jahre draufrechnet, kommt man knapp auf die 360 €, die alle Experten gefordert haben. Das heißt, diese 360 € wären das Minimum und entsprächen ungefähr den 280 € von 2006.

Damit sind wir genau an dem Punkt, den Sie, Frau Ministerin Steffens, angesprochen haben, als Sie gefragt haben: Ich weiß gar nicht, warum die 280 € nicht reichen. – Ja, sie haben auch damals – 2006 – schon nicht gereicht. Aber sie haben die Schulen zumindest am Existenzminimum gehalten. Sie haben noch die Möglichkeit gesehen, mit diesem Betrag eine minimale Ausbildung zu garantieren. Jetzt sind allerdings schon acht Jahre ins Land gegangen, nächstes Jahr ist das neunte Jahr, also fast zehn Jahre. Die 280 € von heute sind also nicht die 280 € von damals.

Es kann nicht sein, dass wir in diesem Land die Ausbildung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern ungefähr – ich mache es einfach am Geld fest – halb so gut gestalten wie die von Krankenpflegerinnen und Krankenpflegern. Ein wenig ist das auch schon in den regierungstragenden Fraktionen angekommen, nur gehen uns Ihre Forderungen an die Landesregierung in Ihrem Entschließungsantrag nicht weit genug.

Vieles ist eigentlich klar. Deswegen ist dieses Gesetz mit 280 € von uns keinesfalls zu akzeptieren. Wie gesagt, wenn dort 360 € stehen würden oder von den regierungstragenden Fraktionen ein Änderungsantrag in diese Richtung kommen würde, könnte man sich überlegen, dem Antrag noch zuzustimmen, obwohl selbst das noch zu wenig wäre. Denn die Qualität der Altenpflegeausbildung sollte uns genauso viel wert sein wie die Qualität der Krankenpflegeausbildung. Ich kann es einfach keinem Altenpflegeschüler erklären, warum dem Land seine Ausbildung nicht genauso viel wert ist wie die Ausbildung eines Krankenpflegers.

(Beifall von den PIRATEN)

Somit möchte ich Sie bitten, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Wir werden dem Gesetzentwurf, falls unser Änderungsantrag nicht angenommen werden sollte, natürlich nicht zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

 

Veröffentlicht unter Arbeit, Gesundheit, Soziales (A01), Olaf Wegner, Reden

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