Donnerstag 19.12.2013
Antrag der Fraktion der CDU
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Protokoll der Rede von Nico Kern:
Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer hier im Saal und im Livestream! Ja, natürlich ist bei dieser Problematik die Opfersicht sehr entscheidend. Es wurde mehrfach ausgeführt, wie belastend die Stalking-Situation für die Opfer, in der überwiegenden Zahl Frauen, ist. Da müssen wir ran, und wir können da gerne noch verbessern, wo es erforderlich ist.
Hier ist zu Recht erkannt worden, dass sich hier die Landtagsfraktion der CDU zum Vorreiter des Koalitionsvertrages aufschwingt und vielleicht etwas mehr Nachdruck hineinbringen möchte. Das ist grundsätzlich zu akzeptieren. Auch würde ich nicht wie Frau Kollegin Hanses grundsätzlich verurteilen, wenn man zu Copy & Paste greift. Hierfür haben wir Piraten durchaus Verständnis.
(Beifall von den PIRATEN)
Das Wichtige an der Stelle ist: Es sollten die guten Ideen sein, die kopierwürdig sind. An der Stelle müssen wir in die Diskussion eintreten.
Der Knackpunkt an der in diesem Antrag vorgeschlagenen Änderung ist – übrigens auch schon vom Kollegen Wedel und von anderen angesprochen – die Änderung weg vom Erfolgsdelikt hin zum reinen Eignungsdelikt. Da kommt die Frage auf: Nähern wir uns hier einem – ich formuliere es mal so – Gefühlsstrafrecht?
Um die Diskussion verfassungsrechtlich zu verankern: Es geht hier auch um das Bestimmtheitsgebot. Kann ein Mensch in der Bundesrepublik zukünftig noch sicher sein, frei von Strafverfolgung zu bleiben, wenn er eigentlich ein Verhalten an den Tag legt, dass normal oder teilweise sogar erwünscht ist? Um es auf die Spitze zu treiben, ist die Frage: Wäre es zukünftig möglich, dass man für drei Blumensträuße, fünf Grußkarten und zehn Telefonate auf der Anklagebank landet? Das ist etwas überspitzt die Frage, vor der wir stehen. Da wäre ich etwas zurückhaltend.
Ich kann auch den Minister verstehen, wenn er sich bei der Justizministerkonferenz enthält. Seine Argumentation, dass man erst einmal Zahlenmaterial braucht, halte ich für durchaus legitim und sachgerecht. Ich brauche das auch. Dieses Delikt gibt es im deutschen Strafrecht überhaupt erst seit 2007; und hier ist das Zahlenmaterial durchaus etwas dünn.
Man muss auch zur Kenntnis nehmen, dass die Fallzahlen sinken. Wir haben gerade gehört, dass die Zahl der Verurteilungen oder überhaupt die Zahl der zur Anklage gebrachten Taten im Verhältnis zu den erfassten Fällen sehr gering sind.
Von daher gibt es noch viel Beratungsbedarf, viel Diskussionsbedarf. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen. Wir werden der Überweisung natürlich zustimmen. – Vielen Dank.
(Beifall von den PIRATEN)
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