Mittwoch, 27. November 2013
Rede im Rahmen der Haushaltsdebatte 2013
VII. Einzelplan 04
Unsere Abstimmungsempfehlung: Ablehnung
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Protokoll der Rede von Dietmar Schulz:
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es sind wenige Zuhörer im Saal, vielleicht mehr zu Hause am Stream. – Der Einzelplan 04 ist 3,77 Milliarden € schwer. Frau Kollegin Hanses sprach an, damit werde die Funktionsfähigkeit der Justiz sichergestellt.
Zunächst einmal ist festzuhalten, dass seitens des Justizministeriums im Rahmen des Haushalts durchaus Anstrengungen ersichtlich sind, im Einzelplan 04 bestimmte Dinge – ich will einige exemplarisch hervorheben – umzusetzen, sie möglicherweise auch gut umzusetzen. Das ist zumindest die Hoffnung, die dabei immer mitschwingt. Einmal geht es dabei vor allem ganz besonders um den Jugendstrafvollzug in freien Formen. Das kostet Geld. Weiter geht es durchaus auch um die Anerkennung der Umsetzung des Jugendarrestvollzugsgesetzes mit allem, was dazugehört.
Natürlich muss man auch berücksichtigen, dass die Sicherung unserer Gerichtsgebäude wichtig ist. Ich persönlich halte es auch für richtig, hier Justizpersonal einzusetzen und von privater Dienstleistung wegzugehen, um die hoheitlichen Aufgaben auch ausreichend hoheitlich zu erfüllen.
So ganz aber kann ich das Justizministerium bzw. den Herrn Justizminister nicht mit Lob entlassen. Das wird nicht funktionieren; denn etwas fehlt meines Erachtens doch, wenngleich hier auch von Täter-Opfer-Arbeit die Rede ist und diese gestärkt werden soll. Trotzdem reicht dies möglicherweise – zumindest nach unserer Auffassung – nicht aus.
Eines muss man weitergehend selbstverständlich noch betonen: Auch der Justizminister sitzt mit am Kabinettstisch der Landesregierung, um darüber zu beraten und letztendlich auch zu beschließen, was mit den über 11.000 Beamtinnen und Beamten passieren soll, die von der Abkoppelung von der Lohn- bzw. Preisentwicklung betroffen sind. Wohlgemerkt, wir reden von über 11.000 Beamtinnen und Beamte. Das betrifft Richterinnen, Richter, Verwaltungsbeamte, Staatsanwältinnen, Staatsanwälte, geht also quer durch alle Tätigkeitsbereiche.
Ein Großteil von denen – nämlich round about 9.000 – fällt unter die Besoldungsgruppe A13 oder die entsprechende R-Besoldung. Diese Personen fallen letztendlich gemäß der Gesetzeslage aus der Besoldungsanhebung heraus. Es zieht sich durch alle Fachbereiche. Das Ministerium selbst ist betroffen. Weiter sind betroffen die ordentliche Gerichtsbarkeit, die Staatsanwaltschaften, die allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Finanzgerichtsbarkeit, die Sozialgerichtsbarkeit usw. Das geht bis hinunter in die Vollzugseinrichtungen. Allein dort sind 1.300 Menschen betroffen.
Die Personalpolitik ist selbstverständlich auch unter Berücksichtigung der Alimentierung dieser Beamtinnen und Beamten zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund zieht sich das, was im Einzelplan 20 bei der Beamtenbesoldung geschieht, durch alle Einzelpläne. Allein schon unter Berücksichtigung dieses Umstandes werden wir den Einzelplan 04 leider nicht annehmen können, sondern ablehnen müssen.
Auch der Personalbedarf ist ein ganz wesentlicher Punkt. Man kann natürlich sagen: Wir können Personal kürzen. – Ich bin der Auffassung, dass dem nicht so ist, sondern wir sind in unserer Beratung zu der Auffassung gelangt, dass möglicherweise dort sogar noch zusätzliche Stellen – über das Maß hinaus, was beispielsweise im Bereich der Amtsanwälte bisher vorgesehen ist – geschaffen werden müssen; denn die Gutachten, die es dazu gibt, haben ergeben, dass wir einen Personalbedarf von 19.297 Stellen über alles haben. Wir haben eine kontingentierte Stellenbelegung von 18.456, was 841 Fehl-stellen ausmacht.
Hierdurch treten selbstverständlich quer durch alle Dienstzweige Belastungen auf. Insbesondere im Bereich der Amtsanwälte reden wir von einer Belastung von 136 %. Das ist ja nicht ganz wegzudiskutieren. Das heißt also, wir werden nicht mit dem auskommen, was im Haushalt vorgesehen ist. Möglicherweise spielt schon jetzt im Plan eine Rolle, dass hier Einsparungen vorgenommen werden müssen, die sich nach unserer Einschätzung im Bereich der Justiz eher negativ auswirken werden, wobei letztendlich auch daran zu denken ist, dass nicht nur die Funktionsfähigkeit, sondern auch die Unabhängigkeit der Justiz dauerhaft gewahrt werden muss.
Man wird sicherlich noch Anstrengungen unternehmen müssen, die wir hier im Haushaltsplan bzw. im Einzelplan 04 nicht abgebildet sehen. Von daher werden wir den Einzelplan 04 ablehnen. – Danke.
(Beifall von den PIRATEN)
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