Mittwoch, 27. November 2013
Rede im Rahmen der Haushaltsdebatte 2013
I. GFG
Unser 1. Redner: Torsten Sommer
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Protokoll der Rede von Torsten Sommer:
Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer hier und am Livestream! Die Städte und Gemeinden in NRWsollen rund 9 Milliar-den € an Zuweisungen vom Land erhalten. Dies bedeutet eine Steigerung um etwa 3,5 % gegenüber dem Vorjahr. Diese Steigerung ist allein darauf begründet, dass die zugrunde liegenden Steuereinnahmen weiter gestiegen sind. Das ist natürlich erfreulich, aber leider nicht auf eine politische Einwirkung des Landesgesetzgebers zurückzuführen.
Führen diese zusätzlichen Mittel zu einer Entlastung der Kommunen und zu einer Verbesserung der Kassenlage? Das ist eher zu bezweifeln. Betrachtet man beispielsweise das Gutachten des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Universität zu Köln vom März 2013, an dieser Stelle gerne als FiFo-Gutachten benannt, wird schnell deutlich, dass es noch viel Verbesserungspotenzial gibt.
(Ein Telefon klingelt.)
– Irgendjemand müsste einmal an sein Telefon gehen.
Die Einführung des sogenannten Flächenansatzes – um nur ein Beispiel zu nennen –, der politisch begründet, aber finanzwissenschaftlich nicht geboten ist, führt zu einer Verschiebung in der Finanzausgleichsystematik. Nicht alle Flächengemeinden verfügen aber über kostenintensive Infrastruktur. Hier müssen die regionalen Strukturen viel stärker berücksichtigt werden. Zudem findet der Flächenaspekt im kommunalen Finanzausgleich bereits an anderer Stelle Berücksichtigung. So wird unter anderem die allgemeine Investitionspauschale zu drei Zehnteln nach Gebietsgröße verteilt.
(Minister Ralf Jäger: Ich bin da!)
– Ja, danke.
Insgesamt betrachtet kann man das Gemeindefinanzierungsgesetz als ersten, aber leider viel zu kleinen Schritt in Richtung mehr Verteilungsgerechtigkeit sehen. Ein Beispiel ist die Neugewichtung des Schüleransatzes, dem wir an dieser Stelle sehr positiv gegenüberstehen. Weitere Änderungen wie die Berechnung von Bedarfsgemeinschaften oder die Berücksichtigung der unterschiedlichen Gewerbesteuern sollten allerdings zeitnah eingearbeitet und berücksichtigt werden.
Dem Trend der Anhebung der Hebesätze, sich auf eine Spirale nach oben zu begeben, stehen wir als Fraktion sehr kritisch gegenüber. Im Gegensatz zu dem, was Kollege Krüger eben sagte, muss man durchaus betrachten, wie sich die umgebenen Bundesländer und wie sich die Steuersätze bei den europäischen Nachbarn entwickeln. Das ist durchaus mit zu betrachten. Wir können nicht das einzige Land sein, in dem Steuern oder Hebesätze immer weiter steigen. Vor allen Dingen angesichts schrumpfender Bevölkerungszahlen müssen wir dieses Finanzausgleichssystem eh auf zeitgemäßere Berechnungssysteme umstellen, die demografiefest sind.
Was die Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene angeht, so sind wir sehr gespannt, ob wir noch weitere Impulse zu erwarten haben. Der Koalitionsvertrag liegt jetzt anscheinend vor. Wir werden sehr genau prüfen, ob aus dem Koalitionsvertrag noch Impulse für die Kommunen zu erwarten sind. Zurzeit empfinden wir das als sehr übersichtlich.
Des Weiteren sind wir darüber informiert worden, dass es zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden eine neu zu errichtende Arbeitsgruppe beim Ministerium für Inneres und Kommunales geben soll. Wir würden uns sehr freuen, daran beteiligt zu werden. Es wäre sinnvoll, bei diesem Prozess von vornherein als gesetzgebende Kraft dabei zu sein. Daher können wir dem vorliegenden Gesetzentwurf insgesamt nicht zustimmen und werden uns enthalten. – Vielen Dank.
(Beifall von den PIRATEN)
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