Wir begrüßen das Urteil des Kölner Landgerichts vom 30.10.2013, wonach die Drosselung der Surfgeschwindigkeit ab einem bestimmten Datenverbrauch bei Pauschaltarifen im Festnetz unzulässig ist. Dazu Daniel Schwerd, Netz- und medienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW:
Wir sind erleichtert, dass das Kölner Landgericht die Drossel-Pläne der Telekom gestoppt hat, nachdem die Bundesregierung wieder einmal untätig geblieben ist. Der Schutz der Verbraucher und der Netzneutralität muss Vorrang haben vor dem Gewinnstreben eines Quasi-Monopolisten.
Die Telekom hatte geplant, ihre DSL-Zugänge künftig ab einem bestimmten Datenverbrauch zu drosseln, eigene Dienste wie „Entertain“ jedoch von der Drosselung auszunehmen. Im Mobilfunkbereich übt die Telekom diese Geschäftspraxis schon seit einiger Zeit aus.
Die Drossel-Pläne der Telekom bedrohen das freie Internet. Denn die Telekom will entscheiden können, welche Dienste unter die Drossel fallen und welche nicht. Wer der Telekom ein Schutzgeld bezahlt, wird als sogenannter Managed Service weiter ohne Einschränkungen erreichbar sein. Alle anderen Anbieter im Internet, etwa Non-Profit-Organisationen und Startups, werden gedrosselt. Das ist ein massiver Angriff auf das Prinzip der Netzneutralität. Wir werden uns politisch dafür einsetzen, dass das Drossel-Verbot auch auf den Mobilfunkbereich ausgeweitet wird.
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