Mittwoch, 16. Oktober 2013
TOP 13. Gesetz zur Einführung der untergesetzlichen Normenkontrolle nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollgesetz)
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Protokoll der Rede von Dietmar Schulz
Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Zuschauerinnen und Zuschauer, gegebenenfalls am Stream! Ja, es ist spät geworden, und ich pflichte Ihnen bei, Frau Kollegin Hanses, manchmal wäre es ganz schön, wenn diese Themen früher debattiert würden.
Bei uns in der Fraktion und insbesondere im Ausschuss ist etwas passiert, was nicht gerade an der Tagesordnung ist. Wir hatten uns bei der Einbringung dieses Gesetzentwurfs dagegen ausgesprochen; auch in der ersten Ausschusssitzung zu diesem Thema war das der Fall. Dann jedoch kam eine Anhörung, und aufgrund dieser Anhörung und der Auswertung derselben haben wir unsere Haltung dazu geändert. So wie wir vorher gesagt hatten, dass es dieses Gesetzes nicht bedarf, sind wir heute zu der Auffassung gelangt, dass es sehr richtig ist, wenn die Gesetzesänderung kommt.
(Beifall von den PIRATEN)
An dieser Stelle möchte ich die Bedenken aufgreifen, die ich selbst schon mal geäußert hatte, die auch der Kollege Ganzke eben geäußert hat, nämlich die Frage der Betroffenheit kommunaler Gebietskörperschaften aufgrund der untergesetzlichen Normenkontrolle insbesondere in Bezug auf Satzungen und Satzungsrechte im Allgemeinen, ganz besonders sind auch Abgabensatzungen der Gemeinden gemeint. Er hält die Frist von einem Jahr für zu lang, das nähme den Gemeinden die Planungssicherheit.
Dieser Auffassung möchte ich entgegentreten und sage ganz einfach: Dann, wenn die Gemeinden die Bürgerbeteiligung ernst nehmen, binden sie die Bürgerinnen und Bürger ihrer Gemeinde frühzeitig auch in die Satzungsgebung ein, hinterfragen dies und werden Satzungen auf den Weg bringen, die eben nicht ohne Weiteres durch ein untergesetzliches Normenkontrollverfahren angegriffen werden.
Gleichzeitig möchte ich Ihnen, Frau Kollegin Hanses, entgegnen, wenn Sie sagen, es sei nicht ausgereift – da beziehen Sie sich ebenfalls auf die Bedenken der Kommunen –: Die gleiche Regelung in anderen Bundesländern, insbesondere in Flächenländern, besagt das Gegenteil. Die gehen alle nicht weiter, all das ist ausgereift. Vor allen Dingen in der praktischen Anwendung ist herausgekommen – so haben es auch die Praktiker in der Anhörung bekundet –, dass dem nicht so ist. Es ist eben nicht nicht ausgereift.
Insbesondere im Hinblick auf das hier schon erwähnte Kostenargument, welches auch eines meiner Argumente war, konnte nicht bestätigt werden, dass es zu einer erheblichen Mehrbelastung der Gerichte kommt, sodass dieses Argument ebenfalls nicht zieht.
Tatsächlich ist durch die Beratung das Ergebnis gerechtfertigt, dass der Gesetzentwurf zu einer deutlichen Steigerung der Bürgerbeteiligung und auch der Rechtsschutzinteressen der Bürgerinnen und Bürger des Landes führt. Daher können wir dem Gesetzentwurf – wir Piraten plädieren zum Beispiel besonders im Bereich des Verbraucherschutzes für ein Verbandsklagerecht – gerade dann, wenn es um die Stärkung der subjektiven individuellen Bürgerrechte geht, wie hier, nunmehr nur zustimmen und sprechen uns damit gegen die Beschlussvorlage des Rechtsausschusses aus. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall von den PIRATEN und Dirk Wedel [FDP])
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