Mehr als zehn Funkzellenabfragen in NRW pro Tag – Wie geht die Polizei vor und was bedeutet das für unseren Grundrechtsschutz?

Mehr als zehn Mal jeden Tag checkt die Polizei NRW, welche Handys sich in einer vorgegebenen Region aufhalten. Das ergab eine Kleine Anfrage der Piratenfraktion im Landtag NRW. Die Landesregierung wurde aufgefordert, Auskunft über den Umfang der Erfassung von Verbindungs- und Standortdaten im Zuge der Bekämpfung von schwerer Kriminalität zu geben. Die Anfrage brachte erschreckende Zahlen ans Licht: 10.330 Funkzellenabfragen führte die Polizei innerhalb von 2 ½ Jahren in NRW durch – von Polizeiarbeit mit Augenmaß kann hier keine Rede mehr sein.

Eine Funkzellenabfrage ist eine Ermittlungsmethode, bei der die Mobilfunkdaten aller der in der Zelle befindlichen Handys an die Polizei übermittelt werden. Führt man in solch einer Funkzelle während der Abfrage ein Telefonat, werden Daten über den Anschluss des Telefonierenden und des Gesprächspartners sowie Dauer des Anrufes gespeichert. Pro Abfrage und Zelle können so schnell weit über tausend Handys erfasst werden. Man spricht hier von nichtindividualisierten Funkzellenabfragen, weil nicht nach einem bekannten Täter gefahndet, sondern auf gut Glück die Nadel im Heuhaufen gesucht wird. Sollte die Polizei Grund zur Annahme haben, dass der Täter zur Zeit seines Verbrechens telefonierte, darf sie unter – eigentlich – eingegrenzten Umständen eine Funkzellenabfrage durchführen. Die Mobilfunkdaten der Funkzellenabfrage werden dabei meist mit anderen Daten verglichen, um Muster und Überschneidungen festzustellen und damit weitere Ermittlungserkenntnisse zu gewinnen. Weil diese Art der Rasterfahndung stark in die Rechte unbeteiligter Betroffener eingreift, soll die nichtindividualisierte Funkzellenabfrage eigentlich eine Ultima Ratio in der polizeilichen Polizeiarbeit darstellen; das heißt, sie soll als letztes Mittel genutzt werden, wenn Ermittlungsansätze fehlen und andere Ermittlungsmethoden wenig erfolgsversprechend sind. Auch sollen Funkzellenabfragen nur bei schwerwiegenden Straftaten genutzt werden, deren erhebliche Bedeutung im Einzelfall geprüft und nachgewiesen werden muss.

Genau das scheint allerdings nicht der Fall zu sein. Die hohe Anzahl der Abfragen lässt darauf schließen, dass die Funkzellenabfrage offensichtlich zum Standardinstrument der Polizei geworden ist. Vergleicht man die Zahlen der Funkzellenabfragen in NRW mit denen in anderen Bundesländernund rechnet diese auf den Bund hoch, kann man gut und gerne auf eine Zahl von 50 Funkzellenabfragen pro Tag in Deutschland kommen. Bei der Bandbreite und Vielzahl der Straftaten, für die eine Funkzellenabfrage genutzt wurde, müssen wir davon ausgehen, dass ein Großteil der Abfragen aufgrund wenig schwerwiegender Straftaten stattfand und dass die Einzelfallprüfung zu lax gehalten wird. Zielgerichtete, grundrechteachtende und angemessene Polizeiarbeit sieht anders.

Jeder ist hier betroffen und wer zur falschen Zeit in der falschen Funkzelle war, gegen den wird ermittelt, ohne Grund und ohne Verdacht. Müssen wir jetzt, wenn wir unbeobachtet sein wollen, das Handy zu Hause lassen oder die Batterie rausnehmen? Diese Dauerüberwachung der Bürger muss abgestellt werden. Die nichtindividualisierte Funkzellenabfrage gehört abgeschafft, vor allem bei nicht schwerwiegender Kriminalität! Zu groß ist der Eingriff in das Fernmeldegeheimnis und in die Rechte unbescholtener Bürger, zu gering die bisher präsentierten Erfolge – bei steigendem Gebrauch dieser Ermittlungsmethode. Deshalb müssen die bisherigen Funkzellenabfragen weiter auf den Prüfstand. Hier will die Piratenfraktion in den kommenden Wochen ansetzen. Wir fordern den Landesdatenschutzbeauftragen auf, die Praxis bei der Funkzellenabfrage zu überprüfen so wie es auch schon der Datenschutzbeauftragte in Berlin tat – und dabei gewaltige Mängel feststellte.

Es fehlen noch weitere wichtige Erkenntnisse, um das Ausmaß der Funkzellenabfragen in seiner gesamten Tragweite zu begreifen. So gibt die Antwort der Landesregierung keinerlei Hinweise darauf, wie lange die Funkzellenüberwachung in den einzelnen Fällen jeweils andauerte. Mit jeder Minute und jeder Stunde, die eine Funkzellenabfrage dauert, potenziert sich der Überwachungsskandal, denn mehr und mehr Daten werden gesammelt. Eine Große Anfrage in Schleswig-Holstein ergab zum Beispiel, dass die Polizei dort tatsächlich über einen Monat lang alle Mobilfunkdaten einer Funkzelle erfasste.

Auch weist die Statistik über die Hintergründe der jeweiligen Funkzellenabfragen große Lücken auf. Eine regelmäßige statistische Aufarbeitung der genutzten nichtindividualisierten Funkzellenabfragen ist rechtlich bislang nicht vorgesehen. Ein Unding, das die parlamentarische Kontrolle und Bewertung dieser polizeilichen Ermittlungsmethode erschwert. Deshalb werden wir weitere Informationen und  die Einführung eines jährlichen Berichts auf Basis einer umfassenden Statistik einfordern. Denn die Ergebnisse der Kleinen Anfrage zeigen, dass bei fast jeder zweiten Funkzellenabfrage nicht festgehalten wurde aufgrund welcher Straftat die Funkzellenabfrage angeordnet wurde. Zahlen, wie viele hundert oder tausend Datensätze pro Abfrage erfasst wurden, nennt das Innenministerium auch keine. Dadurch ist es unmöglich das Ausmaß der Überwachung klar zu beziffern und damit für die Politik und uns betroffene Bürger greifbar zu machen.

Mitte 2011 schrieben die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern: „Das Bundesverfassungsgericht hat stets betont, dass die Erhebung von Verkehrsdaten erhebliche Rückschlüsse auf das Kommunikationsverhalten zulässt. Verkehrsdaten können das soziale Netz des Betroffenen widerspiegeln; allein aus ihnen kann die Verbindung zu Parteien, Gewerkschaften oder Bürgerinitiativen deutlich werden“.

Die kleine Anfrage zum Gebrauch der Funkzellenabfrage zeigt erneut: Die Summe der Überwachungsmethoden hat einen Punkt erreicht, an dem wir nicht mehr von einer freien Gesellschaft sprechen können. Hier muss endlich umgesteuert werden. Wir brauchen mehr Transparenz über bestehende Überwachung, die Generalüberprüfung aller Methoden in Hinblick auf Grundrechte und Effektivität, und letztendlich starke Initiativen zum Aufbau von echter Privatsphäre in der digitalen Welt.

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