Mittwoch, 24. April 2013
TOP 13. Gesetz zur Regelung des Jugendarrestvollzuges in Nordrhein-Westfalen (Jugendarrestvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen – JAVollzG NRW)
Dietmar Schulz (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren Kollegen! Liebe Zuschauer im Saal und am Stream! Leider kann ich diejenigen nicht begrüßen, um die es eigentlich geht. Es geht um junge Menschen.
(Beifall von der SPD)
– Na ja, das sind ja keine Jugendlichen mehr.
Es geht um junge Menschen, die möglicherweise am Beginn einer schiefen Laufbahn stehen. Um die geht es, und die müssen wir auffangen. Deswegen ist es begrüßenswert, dass alle Fraktionen – auch sofern sie nicht mit auf dem führenden Antrag stehen – in einer wirklich erfreulich konstruktiven Weise zusammengewirkt haben. Das ist ein wahres Beispiel für ideologiefreie Kollaboration – etwas, was wir Piraten ganz besonders schätzen. Das muss man an dieser Stelle einmal ausdrücklich betonen. Dafür herzlichen Dank.
Beim Jugendarrestvollzugsgesetz gibt es trotz allem noch ein paar umstrittene Punkte, die schon angesprochen worden sind. Die halten wir durch den vorliegenden Gesetzentwurf aber für überwunden, also an dieser Stelle für nicht besonders bemerkenswert.
Natürlich ist grundsätzlich noch die Frage zu klären, ob Kurzarrest überhaupt nötig, sinnvoll und in der Praxis überhaupt umsetzbar ist. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund dessen zu prüfen, was dieses Gesetz erfreulicherweise beinhaltet, nämlich die besondere Betonung erzieherischer oder pädagogischer Ansätze. Diese besondere Betonung war uns Piraten ein wesentliches Anliegen. Wir freuen uns, dass dies gelungen ist. Durch diese gesetzliche Grundlage besteht eine pädagogische Eingriffsmöglichkeit in die Laufbahn solcher jungen Menschen, und das auch unter Einbeziehung der Personensorgeberechtigten. Das ist sehr begrüßenswert.
(Unruhe)
– Alle bereiten sich schon auf das Fußballspiel vor, schmieden Pläne und wir stehen hier mit einer solch trockenen Materie wie diesem doch sehr wichtigen Jugendarrestvollzugsgesetz.
Der Jugendarrest – auch das ist erfreulich – wird klar vom Erwachsenenvollzug getrennt. Es liegt ein Entwurf auf dem Tisch, der positiv zu bewerten ist.
Wesentliche Sachverhalte muss ich nicht weiter ausführen, sondern kann mich auf das berufen, was eingangs Kollege Wolf und Kollegin Hanses schon gesagt haben. Ich muss nicht alles wiederholen.
Bei den Piraten bleibt nur ein kleiner Wehrmutstropfen. Wir hätten gerne noch eine Änderung bei der körperlichen Durchsuchung erreicht. Dennoch sagen wir, im Gesetz ist eine ausreichend moderate Regelung enthalten.
Ein Seitenhieb in Richtung FDP und CDU muss leider sein: die Strafe, die auf dem Fuße folgen möge. Wir wissen aus der Praxis – das ist auch in der Anhörung aufgegriffen worden –: Das liegt definitiv nicht am Gesetz, sondern an seiner praktischen Umsetzung. Möglicherweise gibt es auch Hindernisse in der Justiz und bei den pädagogischen Grundvoraussetzungen. Die Einsichtsfähigkeit junger Menschen gilt es vielleicht noch mal an anderer Stelle aufzugreifen, aber nicht beim Jugendarrestvollzug, sondern etwa bei der Bildung.
Ich freue mich sagen zu können: Die Empfehlung an meine Fraktion lautet, diesem Antrag zuzustimmen. – Herzlichen Dank.
(Beifall von den PIRATEN und den GRÜNEN)
Vizepräsident Oliver Keymis: Danke schön, Herr Schulz. – Die Landesregierung wird von Herrn Justizminister Kutschaty vertreten.
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