Wie viele Gerichtsurteile braucht es noch, damit Einsicht kommt?

Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion im Innenausschuss erklärt zur heutigen Landtagsdebatte über die verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung‘:

„Eine anlasslose, jeden betreffende Speicherung von Daten ist verfassungswidrig. Punkt. Aus.

Damit könnte diese Pressemitteilung eigentlich enden. Dass sie es nicht tut zeigt, dass das noch nicht bei jedermann angekommen ist – entweder, weil dieser jemand zu blöd oder aber, weil er böswillig ist.

Der EuGH hat am 21.12.2016 erneut geurteilt, dass eine anlasslose und flächendeckende Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten – eine Vorratsdatenspeicherung – mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union unvereinbar ist. Dieses Urteil steht in der Tradition vielen anderen Urteile zum selben Thema. Damit wäre eigentlich alles gesagt.

Die Bundesregierung hat aber schon vorher nicht interessiert, wie Gerichte urteilen, und sie hat ein neues Gesetz zur anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsdaten auf den Weg gebracht. Einschließlich der Zustimmung des Bundesrates mit besonderem Einsatz unserer Ministerpräsidentin.

Es gibt da aber aktuell ein Problem: Da das deutsche Gesetz noch gilt, sind die Internet- und Telefon-Provider verpflichtet, die technischen Vorkehrungen für eine Umsetzung der Speicherung zu treffen. Es gibt eine Frist dazu bis zum 1.7.2017. Gerade für NRW wäre es aber ein großer Schaden, wenn hier ansässige Unternehmen nach einem erneuten, gleichlautendem Urteil mehrere hundert Millionen Euro als Verlust abschreiben müssten, nur weil eine Regierung zu blöde oder eben böswillig ist.“

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Veröffentlicht unter Frank Herrmann, Homepage, Innenausschuss (A09)

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