Die Piratenfraktion NRW fordert, schnellstmöglich gesetzlich festzuschreiben, dass die Dispozinsen und Überziehungszinsen für Sparkassen in NRW auf maximal 8 Prozent gedeckelt werden.
Dietmar Schulz, Haushalts- und Finanzpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW zur Motivation für den parlamentarischen Vorstoß:
Die Zinsen für die Inanspruchnahme von Dispositionskrediten stellen eine besondere Belastung von Sparkassenkunden dar, die in Zeiten einer Null-Zins-Politik der EZB und einem praktisch gegen Null tendierenden Guthabenzins zu einem auffälligen Missverhältnis zwischen Guthaben- und Schuldzinsen führt. Die horrenden Dispozinsen lassen viele Verbraucher direkt in die Schuldenfalle tappen und verschärfen das soziale Ungleichgewicht in unserem Land. Allerdings geht dieses Ungleichgewicht auch bundesweit zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger, weshalb von NRW als dem bevölkerungsreichsten Bundesland ein deutliches Zeichen ausgehen muss.
Laut einer Studie von FAZ und CORRECTIV verlangen die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen saftige Dispozinsen von ihren Kunden. So liegt der effektive Dispozins der Kreisparkasse Köln bei 10,81 Prozent, 11,31 Prozent bei der Stadtsparkasse Düsseldorf, 12,29 Prozent bei der Sparkasse Duisburg, 12,037 Prozent bei der Sparkasse Mülheim an der Ruhr, 11,56 Prozent bei der Sparkasse Essen, 11,359 Prozent bei der Stadtsparkasse Oberhausen.
Die Sparkassen als Anstalten öffentlichen Rechts sind im Zugzwang, wenn man bedenkt, dass Millionen Kunden ihnen ihre Spargroschen anvertrauen und sie dem Gemeinwohl verpflichtet sind. Gleichzeitig stellen Konten bei Sparkassen für ebenso viele Menschen die oftmals einzige Möglichkeit dar, am Kreditverkehr teilzunehmen. Im Verhältnis zu den Privaten Banken liegen die Sparkassen im Schnitt über 2 Prozent über deren Zinsniveau. Hierfür gibt es keine Rechtfertigung. Es besteht somit dringender Handlungsbedarf um der „Dispo-Abzocke‘“ durch die Sparkassen einen Riegel vorzuschieben! Der Rest ist eine Frage des politischen Willens. Denn nur wer etwas will, findet Wege. Die Rot-Grüne Landesregierung sollte vollmundigen Ankündigungen und Spiegelfechterei an anderer Stelle nun in NRW Taten folgen lassen, die das Attribut „sozial“ wirklich verdienen.
Laut Sparkassengesetz unterliegen die Sparkassen und die Sparkassen- und Giroverbände in Nordrhein-Westfalen der Aufsicht des Landes. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das nordrhein-westfälische Finanzministerium. Mit dem Sparkassengesetz NRW regelt der Gesetzgeber, also der Landtag von Nordrhein-Westfalen, die Rahmenbedingungen für das Sparkassenwesen auf seinem Territorium.
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