Plenarübersicht 88. Sitzung Landtag NRW – Unsere Anträge

Unsere Anträge mit aktuellen Statements:

Freifunk in Nordrhein-Westfalen: Bürgernetze ausbauen und weiter stärken!
Drucksache 16/8970

Der Freifunk in NRW muss ausgebaut werden. Die Freifunk-Bewegung hat das Ziel, ein Bürgerdatennetz fest in den Händen der Allgemeinheit aufzubauen. Dazu bedarf es einer gemeinschaftlich getragenen Infrastruktur mit einem kostenfreien und unbegrenzten Zugang zum Internet. Das Land NRW soll die Freifunk-Initiativen mit Zugang zu Dachflächen der Landesimmobilien unterstützen, in den Kommunen eine Aufklärungskampagne über Freifunk initiieren und  gemeinnützige Freifunk Projekte finanziell stärken.

Lukas Lamla, Abgeordneter der Piratenfraktion NRW:

“Freifunk ist ein Grundpfeiler der digitalen Revolution. Mit Freifunk nehmen die Menschen ihre Internetversorgung und Kommunikationsinfrastruktur selbst in die Hand. Eine Infrastruktur fest in den Händen der Allgemeinheit ist unerlässlich für unsere Demokratie.“


Sonderpädagogische Förderung jetzt sicherstellen!
Drucksache 16/8978

Die Landesregierung muss Maßnahmen treffen, um eine zügige Bearbeitung aller Anträge zur Ermittlung eines Bedarfes an sonderpädagogischer Unterstützung durch die zuständigen Schulaufsichtsbehörden sicherzustellen. Seitens der Bezirksregierung Münster wurde den Schulen mitgeteilt, dass die im laufenden Schuljahr gestellten Anträge auf Verfahren für sonderpädagogische Förderung nicht in Gänze bis zum Ende dieses Schuljahr durchgeführt und abgeschlossen werden können.

Monika Pieper, Bildungspolitische Sprecherin der Piratenfraktion NRW:

„Es ist unzumutbar, wenn die Betroffenen und die Schulen wochenlang auf die Entscheidung über Bedarfe an sonderpädagogischer Unterstützung warten müssen. Dies gilt gleichermaßen für die Schüler an inklusiven Schulen wie für die Schulen ohne inklusive Angebote. Hier muss die Landesregierung Abhilfe schaffen und eine zügige Bearbeitung aller Anträge gewährleisten.“


Kontrolle der NRW.BANK durch den Landtag sicherstellen
Drucksache 16/8975 (ohne Debatte)

Die parlamentarische Kontrolle der NRW.BANK durch alle Fraktionen im Landtag NRW muss sichergestellt werden. 2012 hat die NRW.BANK einen parlamentarischen Beirat erhalten. Dieser hat sich bisher aber als unzureichendes Kontrollorgan erwiesen. Um eine vollständige parlamentarische Kontrolle der NRW.BANK zu gewährleisten, bedarf es daher einer Erweiterung des Verwaltungsrates. Es wird eine konsensuale, fraktionsübergreifende Lösung angestrebt.

Dietmar Schulz, Haushalts- und Finanzpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW:

„Einer der größten Schattenhaushalte des Landes ist bis heute ohne ´echte´ parlamentarische Kontrolle. Der parlamentarische Beirat hat im letzten Jahr direkt zwei Mal sein Ziel komplett verfehlt. Eine Erweiterung des Verwaltungsrat ist daher unbedingt notwendig.“


„Atomstiftung“ bedeutet finanzielles Risiko für die kommunalen RWE-Anteilseigner – Die Landesregierung muss Vorsorgemaßnahmen prüfen
Drucksache 16/8977

Die Landesregierung muss gemeinsam mit den betroffenen Kommunen prüfen, ob Vorsorgemaßnahmen für den Fall der Gründung einer Atomstiftung oder eines Atomfonds notwendig sind. Mögliche Risiken sind in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen. RWE müsste bei einer sochen Gründung Rückstellungen für Rückbau und Endlagerung einbringen. Dadurch würden sich erhebliche finanzielle Auswirkungen für die kommunalen Anteilseigner des Unternehmens RWE und damit das Land NRW ergeben.

Hanns-Jörg Rohwedder, Umweltpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW:

„Wir haben immer wieder eine Atomstiftung gefordert. Wenn sie jetzt kommt, muss RWE die Karten auf den Tisch legen. Das Land ist in der Verantwortung Vorsorge zu treffen für den Fall der Fälle. Dazu gehört die Möglichkeit des Totalverlustes durch Insolvenz ebenso wie die Folgen einer möglichen Übernahme durch Finanzinvestoren.“


Gesetz zur Abschaffung der Quoren bei Bürgerentscheiden
Drucksache 16/5743

Mit dem Gesetz sollen Zustimmungsquoren bei Bürgerentscheiden abgeschafft werden, weil sie eine nicht nachvollziehbare Doppellegitimation sind. Die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass eine per Bürgerbegehren als Bürgerentscheid an die Bürger gestellte Frage in dem Sinne entschieden ist, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde. Und das, obwohl es nur dann zu einem Bürgerentscheid kommt, wenn das zwingend vorhergehende Bürgerbegehren von 3 bis 10 Prozent (je nach Gemeindegröße) der Bürger unterzeichnet wurde.

Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion NRW im Innenausschuss:

„Bürgerbeteiligung muss attraktiv sein und auch Aussicht auf Erfolg haben, sonst bleiben die Bürgerinnen und Bürger zu Hause. Doppelt Hürden verhindern die Erfolgschancen und gehören daher abgeschafft. Die Unterschiedlichkeit der Hürden bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind ein weiterer Beleg für die Unsinnigkeit dieser Regelung.“

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