Top 2. Dietmar Schulz zum zweiten Nachtragshaushaltsgesetz

Mittwoch, 20. Mai 2015

 

Top 2. Gesetz über die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015)

Gesetzentwurf  der Landesregierung
Drucksache 16/8650

Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend -, an den Innenausschuss, an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung, an den Integrationsausschuss sowie an den Unterausschuss „Personal“ des Haushalts- und Finanzausschusses
Unser Redner: Dietmar Schulz
Abstimmung: Zustimmung zur Überweisung
Dietmar Schulz MdL / Foto A.KnipschildAudiomitschnitt der Rede von Dietmar Schulz anhören

Audiomitschnitt der Rede von Dietmar Schulz als Download

 

 

Protokoll der Rede von Dietmar Schulz

Dietmar Schulz (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal und daheim! Auch die Piratenfraktion begrüßt selbstverständlich das, was mit dem Nachtragshaushalt intendiert ist und was wahrscheinlich erfolgen wird, nämlich eine Erhöhung der Zahlungen bei der Schaffung von Unterbringungsplätzen für Flüchtlinge. Das wird grundsätzlich begrüßt.

Es ist aber unglaublich, dass erst Mitte 2015 mit dem Nachtragshaushalt Kapazitäten von zusätzlich 10.000 Unterbringungsplätzen in zentralen Unterbringungseinrichtungen, 4.500 Unterbringungsplätzen in Erstaufnahmeeinrichtungen und 2.000 Unterbringungsplätzen in Notunterkunftseinrichtungen geschaffen werden sollen. Wir Piraten haben bereits seit 2009 in erheblichem Umfang steigende Zahlen hier ankommender Flüchtlinge aufgezeigt und angemahnt. Erst drei, vier, fünf Jahre später macht sich die Landesregierung das offenbar zu eigen

(Zuruf von der SPD Lachen von der SPD aufgrund des Zurufs Beifall von Martin-Sebastian Abel [GRÜNE] wegen des Zurufs)

und erkennt, dass in den letzten Jahren hier im Land erhebliche Nachlässigkeiten an den Tag gelegt wurden, die jetzt aufgrund der Realität, die Sie eingeholt hat, in aller Eile nachgearbeitet werden müssen. Grundsätzlich sind wir also bei Ihnen. Allerdings wissen wir auch das muss natürlich dem allgemeinen Finanzbudget geschuldet werden : Das reicht insgesamt nicht aus. Wir werden jedenfalls den weiteren Prozess, insbesondere der Umsetzung der Zahlung, der Verteilung, des Einsatzes der Gelder , kritisch beobachten.

Denn gleichzeitig erhalten die Kommunen für die Unterbringung von Flüchtlingen keine Erhöhung der Pauschale pro Flüchtling. Hier wird zwar von Herrn Finanzminister gesagt: Auf Bundesebene ist ja ein Gesetz in der Mache, und dieser Nachtragshaushalt soll auch der späteren Verteilung von roundabout 1 Milliarde € dienen. In der aktuellen Presse von heute steht allerdings unter der Überschrift: „Flüchtlinge: NRW zahlt im Vergleich wenig“, dass NRW bei der Erstattung der Flüchtlingskosten spart. Laut Deutschem Landkreistag steht Nordrhein-Westfalen im Bundesvergleich bei der Erstattung von Kosten an die Kommunen an letzter Stelle. Das sollten wir uns vor Augen führen.

Dass dies geändert werden soll, davon sehen wir im Nachtragshaushalt nichts. Der Nachtragshaushalt wäre aber durchaus geeignet gewesen, hier für die Zukunft aufzuzeigen, wie das Land Nordrhein-Westfalen, wie diese Landesregierung im Hinblick auf die Kommunen mit den dann eingehenden Geldern oder auch mit einem Nachtrag, der dieser Bezeichnung auch würdig ist, umgehen wird.

Selbstverständlich begrüßen wir nicht nur die zusätzlichen Lehrerstellen für die Beschulung zugewanderter Kinder und Jugendlicher, sondern wie es hier am Pult heute vonseiten der Regierungsfraktionen ausgeführt wurde auch das Aufwachsen von Lehrerstellen insgesamt. Auch da wird im Rahmen der weiteren Haushaltsberatungen, die stattfinden werden es wird eine zweite Lesung geben , festzustellen sein, ob die 674 Planstellen, von denen hier die Rede ist, ausreichend sein werden.

Frau Ministerin Löhrmann, weiter muss hinterfragt werden, wie es in Bezug auf den Bericht zur Unterrichtsversorgung für das Schuljahr 2015/2016 aussieht. Dort heißt es: Allerdings muss ein Teil des Grundstellenbedarfs durch einen haushaltrechtlich zulässigen Rückgriff auf die Stellen gegen Unterrichtsausfall und für individuelle Förderung gedeckt werden. Möglicherweise versteckt sich dahinter wie es vom Kollegen Dr. Optendrenk hier angeführt wurde ein kw-Vermerk. Auch da wird man einmal genauer hinschauen müssen. Das werden wir tun.

Wir haben noch einen weiteren Punkt anzuführen: Im weiteren Verfahren werden wir sicher zu kritisieren haben, dass bestimmte Positionen im Bereich der Flüchtlinge nicht so ganz eindeutig sind. Da werden die Rückführungskosten erhöht. Man muss also von einer erhöhten Zahl von Abschiebungen ausgehen. Darüber hinaus werden die Kosten für den Härtefallfonds um lediglich 615.000 € erhöht. Wir gehen aber von einer Verdopplung der Flüchtlingszahlen im Jahr 2015 aus. Weshalb dann also im Bereich des Härtefallfonds der prozentuale Anteil nur um roundabout 20 % angehoben werden soll, erhellt sich uns zurzeit nicht.

Wir freuen uns jedenfalls auf die Beratungen im Ausschuss und werden dann schauen, ob der Nachtragshaushalt in der zweiten Lesung so bleiben kann, wie er hier eingebracht worden ist. Wir von der Piratenfraktion gehen davon aus, dass es zu diesem Nachtragshaushalt noch den einen oder anderen Nachtrag wird geben müssen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

 

Getagged mit:
Veröffentlicht unter Dietmar Schulz, Haushalts- und Finanzausschuss (A07), Reden

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*

*