Keinen Blankoscheck für die Landesregierung durch ein inhaltsarmes Gesetz
Die Piratenfraktion NRW will den inhaltsarmen Gesetzentwurf von SPD und Grünen zum Abschiebungshaftvollzug nicht übereilt im Landtag passieren lassen. Sie fordert eine juristische Klärung, ob der Entwurf Anforderungen an eine humane Vollzugseinrichtung, Standards für besonders Schutzbedürftige und weiteren europarechtlichen Regelungen überhaupt nur im Ansatz genügt. Einen Blankoscheck durch Ermächtigung zum intransparenten und der parlamentarischen Befassung zunächst entzogenen Erlass von Rechtsverordnungen wird es mit den Piraten nicht geben. Der Kompromissvorschlag der Piraten, einen Beirat zur Überprüfung der Standards zu schaffen, wurde zuvor abgelehnt.
Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion NRW im Innenausschuss:
„Der Gesetzentwurft schafft eine vermeintliche Rechtsgrundlage ohne irgendwelche Standards für die Menschen zu definieren. Dabei haben der Europäische und der Bundesgerichtshof festgestellt, dass sich der Haftvollzug von Geflüchteten eindeutig vom Strafvollzug unterscheiden muss. Der unausgegorene Verweis, dass andere Regelungen gelten, wenn nicht die des Strafvollzugs, wird diesem Anspruch nicht gerecht. Das Trennungsgebot ist kein Selbstzweck. Wir fordern einen hohen Schutz für Menschen in Abschiebungshaft – und dieser muss sich in dem Gesetz niederschlagen. Auch die heute eingebrachte Gesetzesänderung konkretisiert nichts und schließt die vorhandene Lücke nicht, sondern benennt nur eine seit Jahren gültige Rechtslage. Zu unseren Kritikpunkten ist damit in keiner Weise Stellung genommen worden.“
Dietmar Schulz, Rechtspolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW:
„Der Gesetzentwurf soll im Hauruckverfahren durchgepeitscht werden, damit bereits im Mai wieder Menschen in Büren eingesperrt werden können. Von den Umbaumaßnahmen, die geschätzt 20 Millionen Euro kosten werden, wird dann noch nicht viel umgesetzt sein. Die Haftanstalt bleibt ohne entsprechende gesetzliche Regelungen eine Haftanstalt. Die Landesregierung muss liefern! Vor diesem Hintergrund darf es keinen Freibrief für untergesetzliche Regelungsermächtigungen geben und das wird eine Anhörung von Sachverständigen bestätigen.“
Zum Hintergrund:
Im Juli 2014 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass Abschiebehäftlinge nicht in normalen Gefängnissen festgehalten werden dürfen, solange sie auf eine Rückführung oder die Überstellung in ein anderes EU-Land warten. Die Landesregierung in NRW sah diese Vorgaben an eine spezielle Hafteinrichtung in der JVA Büren auch nach dem Urteil als erfüllt an und hielt zunächst am Standort Büren fest. Erst das BGH-Urteil vom 25.7.2014, dass die JVA Büren die Voraussetzungen einer speziellen Hafteinrichtung nicht erfüllt, veranlasste die Landesregierung Flüchtlinge nach Berlin zu verlegen. Im Dezember 2014 legten die regierungstragenden Fraktionen einen Gesetzentwurf für ein Fünf-Paragrafengesetz vor, das die Wiederinbetriebnahme der ehemaligen JVA als spezielles Abschiebungshaftgefängnis vorschreiben soll, aber Fragen über die Ausgestaltung außen vor lässt. Die Landesregierung will zwar in einer Rechtsverordnung weitere Regelungen treffen, die aber außerhalb des Gesetzes stünden und es offen ließen, ob damit der Rechtsprechung der Gerichtshöfe Sorge getragen würde.
Was für ein wunderbarer Kommentar