Plenarübersicht 76. Sitzung Landtag NRW

Unsere Anträge mit Statements:

Jungen fit für die Zukunft machen
Drucksache 16/7493, gemeinsamer Antrag aller Fraktionen

Die Berufswahl hängt heute immer noch zu stark von Geschlechtsstereotypen ab. Girls‘ Day und Boys‘ Day sind eine Möglichkeit, diese Muster zu durchbrechen. Ziel ist es, Praxisphasen in sozialen Berufen attraktiver zu gestalten, geschlechtsstereotype Berufswahl in Schulen zu thematisieren und soziale Berufe generell zu fördern.

Birgit Rydlewski, Sprecherin im Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation:

Wir sehen den Boys‘ Day als gleichwertig mit dem Girls‘ Day an. Diese beiden Praxisangebote sollen für alle Jugendlichen Chancen eröffnen, Berufe abseits der üblichen geschlechtsstereotypen Interessen kennenzulernen. Es gilt, übliche Berufswahlmuster zu hinterfragen und die Anerkennung sozialer Berufe zu steigern.

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Änderungsanträge Drucksachen 16/7629 und 16/7630 zum Gesetzentwurf der Landesregierung
Gesetz zur Regelung des Vollzuges der Freiheitsstrafe und zur Änderung des Jugendstrafvollzugsgesetzes in Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/5413

Dietmar Schulz, Rechtspolitischer Sprecher:

Grundsätzlich begrüßen wir den vorliegenden Gesetzentwurf. Aber nach der Anhörung von Sachverständigen sehen wir Änderungsbedarf. Wir legen Wert auf eine explizite Festschreibung der Möglichkeit des Fernstudiums. Die notwendige kriminologische Konturierung des Opferschutzes bedarf der Aufnahme einer Regelungsermächtigung im Gesetz. Außerdem müssen die Rechte von Kindern inhaftierter Eltern mit einem Kinderbeauftragten gestärkt werden. Darüber hinaus fordern wir, dass die Schweigepflicht nicht durch Ausnahmeregelungen torpediert wird. Und schließlich wollen wir eine Stärkung der Justizgrundrechte von Inhaftierten herbeiführen.

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Entschließungsantrag Drucksache 16/7621 zum Gesetzentwurf der Landesregierung
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer Drucksache 16/7147

Dietmar Schulz, Haushalts- und Finanzpolitischer Sprecher:

Wir lehnen die Erhöhung der Grunderwerbsteuer in NRW ab, solange Steuerumgehungsmöglichkeiten nach dem Grunderwerbsteuergesetz im Bund, insbesondere § 1 Abs. 2a und § 6a, nicht abgeschafft werden. Es lassen sich auch ohne die Grunderwerbsteuererhöhung ohne Weiteres bedeutende Steuermehreinnahmen realisieren. Dies gilt vor allem mit Blick auf landeseigene Unternehmen und Betriebe, die sich munter an der, leider legalen, Umgehungspraxis beteiligen. Damit bescheren sie dem Land unter der Aufsicht des Finanzministers erhebliche Steuereinbußen.

 

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