Dietmar Schulz zum Einzelplan 04 – Justizministerium

Donnerstag, 04. Dezember 2014

 

2.3. Einzelplan 04 – Justizministerium

MdL Dietmar Schulz | Foto Tobias M. EckrichUnser Redner: Dietmar Schulz
Abstimmungsempfehlung: Enthaltung
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Protokoll der Rede von Dietmar Schulz

Dietmar Schulz (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal und daheim! Justizpolitik ist im Haushalt insofern ein ganz wichtiges Thema, als dass die Rechtsstaatsgarantie hier im Lande durch unseren Herrn Justizminister repräsentiert wird.

Im Einzelplan 04, über den wir hier debattieren, erkennt man grundsätzlich erst einmal den Willen, gerade der Aufrechterhaltung der Rechtsstaatsgarantie etwas mehr nachzukommen, als es vielen Berichten in den Medien zu entnehmen ist, nach denen der Bürger den Eindruck gewinnen muss, dass er mit dem Rechtsstaat im Moment möglicherweise etwas hadern sollte. Das drückt sich insbesondere im Vorwort des Erläuterungsbands zum Einzelplan 04 aus. Die allermeisten der zehn Absätze befassen sich ausschließlich mit der Personalsituation an unseren Gerichten.

Das drückt sich im Übrigen auch in dem zaghaften Versuch aus, einen Stellenaufwuchs bei allen Gerichten hinzubekommen. Dass dieser Versuch so zaghaft ist, folgt letztendlich mehr dem Spardiktat des Finanzministeriums als dem Anspruch, den ich Herrn Minister Kutschaty unterstelle, nämlich hier tatsächlich mehr tun zu wollen, als er tun kann bzw. tun darf.

Der Aufwuchs von 50 Planstellen bei Richtern und Amtsanwälten, von denen 30 Planstellen für Amtsanwälte angesetzt sind, reicht bei Weitem nicht aus. Der Deutsche Richterbund spricht alleine für die nordrhein-westfälischen Amtsgerichte bezogen auf die Richterschaft von 460 fehlenden Richterinnen und Richtern. Noch überstiegen wird das durch den Bedarf an Richterinnen und Richtern bei den Landgerichten.

Sehr vorsichtig geschätzt, könnten wir mit 700 bis 800 zusätzlichen Richterstellen in Nordrhein-Westfalen erst wieder auf den Stand kommen, den wir bräuchten, um sagen zu können, dass die Rechtsstaatgarantie in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen werden kann. Davon sind wir mit dem Haushaltsentwurf zum Einzelplan 04 zurzeit weit entfernt. Da hilft es auch nicht, bei 41 kw-Stellen die kw-Vermerke zu streichen; denn diese Richterinnen und Richter sind bereits im System. Sie sollen mit dem Streichen der kw-Vermerke nur weiter im System belassen werden. Das genügt ebenfalls nicht, um die Defizite auszugleichen.

Ich würde empfehlen das wäre zumindest der Wunsch der Piratenfraktion , dass sich der Justizminister in den nächsten 14 Tagen noch einmal mit dem Finanzminister zusammensetzt und hier nachbessert; denn in Nordrhein-Westfalen und in der Bundesrepublik insgesamt benötigen wir gerade eine solide personelle Ausstattung der Gerichte, um dem Rechtsgarantieanspruch, den der Bürger hat, einen Ausdruck zu verleihen, wie er seinem verfassungsmäßigen Rang gebührt.

Positiv zu vermerken ist darüber hinaus, dass im Rahmen einer Verpflichtungsermächtigung meines Wissens 545 Millionen € für die Einführung der elektronischen Akte und dergleichen mehr angesetzt sind. Alles das wird, wenn ich es richtig verstanden habe, Herr Kamp, jetzt Präsident des Oberlandesgerichts Köln, wohl federführend mit betreuen. Bei ihm ist das in guten Händen, glaube ich. Dieses Geld wird auch ausgegeben werden müssen, und zwar schnellstmöglich, damit 2018 auch Entsprechendes umgesetzt werden kann.

Zusätzliche Aufgaben sind im Haushalt allerdings noch nicht abgebildet. Das sind einmal die Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem heute ebenfalls zur Beratung anstehenden Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften durch die Wiedereinführung von Widerspruchsverfahren in sehr vielen Bereichen noch auf die Gerichte zukommen werden. Da werden auch die acht Planstellen für Richter am Sozialgericht wahrscheinlich nicht ausreichen.

Darüber hinaus sind Kosten nicht abgebildet, die mit den Änderungen im Bereich des Strafvollzugs und des Jugendstrafvollzugs im Zusammenhang stehen. Auch da erkenne ich zumindest im vorliegenden Haushaltsplan keine entsprechende Berücksichtigung. Wir gehen davon aus unabhängig von den gegebenenfalls von uns noch zur dritten Lesung einzubringenden Änderungsanträgen , dass das Justizministerium hier vielleicht doch noch einmal nachbessert.

Bis dahin und mit der Chance, das vielleicht doch noch einmal nachzubessern wird sich die Piratenfraktion hier bei der Abstimmung enthalten. Danke schön.

Veröffentlicht unter Dietmar Schulz, Rechtsausschuss (A14), Reden

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