Dietmar Schulz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Justizgesetzes

Donnerstag, 04. Dezember 2014

 

Top 17. Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes  und des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache 16/6089
2. Lesung
MdL Dietmar Schulz Foto A.Knipschild 2013-04-24-5Unser Redner: Dietmar Schulz
Abstimmungsempfehlung: Ablehnung
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Protokoll der Rede von Dietmar Schulz

Dietmar Schulz (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu später Stunde lehnt die Piratenfraktion den Gesetzentwurf auch ab, allerdings aus einem etwas anderen Grund als die FDP. Wir hatten in der Anhörung, lieber Kollege Stotko Kollege Körfges hatte eine entsprechende Frage gestellt , in den regierungstragenden Fraktionen einen Gesprächsverlauf dahin gehend vernommen, dass man sich auch Gedanken über ein fakultatives Verfahren mache.

Nach Ihren Aussagen hier und heute, dass der Gesetzgeber sich über dieses Thema nun für längere Zeit nicht mehr den Kopf zerbrechen müsse und Sie damit ein Kapitel beenden nämlich die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Verbindung mit dem enumerativen Katalog, wie er in dem Gesetzentwurf nunmehr vorgesehen ist , heißt das mit anderen Worten: Die Frage des fakultativen Verfahrens steht überhaupt nicht mehr auf der Tagesordnung, jedenfalls nicht bei der SPD, wahrscheinlich dementsprechend auch nicht bei den Grünen.

Gleichwohl befürworten wir die Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens in den von Ihnen genannten Punkten. Allerdings reicht uns das, was hierzu von der Piratenfraktion kommt, nicht aus. Wir finden hier ein Sammelsurium von ausgesuchten Widerspruchssituationen, die möglicherweise dazu führen könnten, dass die Verwaltung in den Kommunen sehr wohl noch einmal zu einer Änderung ihrer Auffassung kommen möge. Das betrifft hauptsächlich Abgabenverfahren, das betrifft sozial befasste Verfahren alles schön und gut. Uns geht es, wie gesagt, nicht weit genug.

Wir möchten zur Stärkung der Rechtsweggarantie für die Bürgerinnen und Bürger des Landes kommen und auch zu einer Klarstellung für den Bürger, unabhängig von der Frage der Rechtsbehelfsbelehrung, die dann auch noch teilweise unterschiedlich ausfallen muss, wenn wir an die Androhung von sofortiger Vollziehung etc. pp. Denken. Das führt doch zu sehr verwirrenden Situationen nicht nur in den Bescheiden selber, sondern möglicherweise auch in den Köpfen.

Abgesehen davon hat die Anhörung auch gezeigt, dass durch die in vielen Kommunen durchgeführten sogenannten informellen Verfahren eine gewisse Rechtsunsicherheit nämlich gerade im Hinblick auf die Notwendigkeit der Erhebung der Klage bei den Bürgerinnen und Bürgern hervorgerufen wird. Auch das lässt sich nur durch zwei Dinge abschaffen: Entweder man belässt es beim alten Zustand, oder man hebt diesen alten Zustand komplett auf und begrenzt das Verfahren nicht nur auf eine kleinere Anzahl von Verwaltungsentscheidungen, sondern öffnet die Möglichkeit des Widerspruchsverfahrens insgesamt.

Die Änderungen, die uns jetzt noch kurzfristig vorgelegt worden sind, sind das muss ich ehrlich sagen handwerklich nicht so ganz gelungen. Wenn wir die drei Vorgaben nämlich den Gesetzentwurf, die alte Gesetzeslage und die Änderungsvorschläge, die Rot-Grün jetzt hier vorgelegt haben einmal nebeneinander legen, kommen wir zu teilweise sehr abstrusen Absatzverhältnissen und Klauselverhältnissen.

Das passt alles nicht so ganz zusammen. Weil das alles sehr verwirrend ist und darüber hinaus auch nicht in Einklang zu bringen ist mit dem, was der Gesetzgeber hier letztendlich intendiert haben will, müssen wir diesen Gesetzentwurf leider ablehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

Veröffentlicht unter Dietmar Schulz, Rechtsausschuss (A14), Reden

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