2014/2015: Kultur und Medien

Medien

Im Novellierungsverfahren des Landesmediengesetzes NRW haben wir es geschafft, einige unserer zentralen Forderungen durchzusetzen: Die Medienkommission der Landesanstalt für Medien wird zukünftig staatsferner besetzt, Vertreter des Staates und von Parteien dürfen nur noch ein Drittel der Mitglieder stellen. Jetzt können sich auch interessierte Gruppen und Einzelpersonen in die Arbeit der Medienkommission einbringen, um zum Beispiel aktuelle Themen der Netzpolitik in dieses Gremium hineinzutragen.

Gemeinsam mit SPD und Grünen haben wir einen Beschluss gefasst, die 7-Tage-Regel im öffentlich-rechtlichen Rundfunk abzuschaffen. Diese Regel besagt, dass die meisten Inhalte nach einer Woche aus dem Internet gelöscht werden müssen. Wir finden die 7-Tage-Regel unsinnig und haben uns deshalb für ihre Abschaffung ausgesprochen.

Außerdem haben wir eine Initiative zur Unterstützung des Freifunks in Nordrhein-Westfalen gestartet: Wir wollen damit den Ausbau von freiem WLAN und von Bürgerdatennetzen fördern, damit möglichst viele Bürgerinnen und Bürger Zugang zum offenen und freien Internet haben. Diese Initiative wird uns auch im Jahr 2015 noch beschäftigen, genauso wie unsere Forderung, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger wieder abzuschaffen: Alle Experten sind sich einig, dass dies eine unsinnige Regelung ist. Also soll die Landesregierung notfalls eine Bundesratsinitiative starten, um die LSR-Regelungen wieder zurückzunehmen.

 

Kultur

Im Oktober und November 2014 haben wir uns mit dem Verkauf der Wahol Bilder „Triple Elvis“ und „Four Marlons“ beschäftigt. Wir haben uns deutlich gegen diesen Verkauf von Kunstwerken gestellt. Kunst und Kultur sind weder die Finanzspritze in der Not, noch „Assets“ in einer Konkursmasse wie im Fall der Kunstsammlung der ehemaligen WestLB.

Zum Kulturfördergesetz, welches Mitte Dezember verabschiedet wird, gab es von uns einen Änderungsantrag mit einigen Punkten.

  • Zum einen wollen wir in der exemplarischen Aufzählung der Akteure der Kunst- und Kulturlandschaft NRW den Jazz der klassischen Musik gleichstellen. Genauso müssen unserer Meinung nach die Spielstätten und Clubs der musikalischen Subkulturen erwähnt werden. Diese neutrale Formulierung haben wir gewählt, da die Erwähnung von einzelnen Sparten die nicht erwähnten Genres ausgrenzen würde.
  • Die Kunst- und Kulturgüter im direkten oder indirekten Landesbesitz sollen nicht veräußerlich sein. Dazu muss sichergestellt werden, dass diese angemessen aufbewahrt, gepflegt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
  • Die Landesregierung sorgt sich viel um die kulturelle Bildung in NRW, jedoch ist der Fokus zu stark auf Kinder und Jugendliche gerichtet. Erwachsene und Senioren kommen zu kurz. Da das Kulturfördergesetz jedoch das Prinzip des lebenslangen Lernens verankert, müssen alle Altersgruppen Beachtung vor dem Kulturfördergesetz finden.
  • Das Kulturfördergesetz legt die Aufstellung eines Kulturförderplanes fest. Bei der Aufstellung des Kulturförderplans wollen wir die kommunalen Spitzenverbände und die Kunst- und Kulturverbände und –Akteure vollständig und auf Augenhöhe partizipieren. Anhörungen und Stellungnahmen reichen nicht für eine Legitimierung eines solchen Förderplanes der für 5 Jahre Gültigkeit hat.
  • Das Kulturfördergesetz institutionalisiert die sogenannte Fördervereinbarung. Hierbei handelt es sich um den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen einer Gemeinde oder einem Gemeindeverband und dem Ministerium. Dies soll auch und vor allem für Kommunen in der Haushaltssicherung möglich sein. Diese Fördervereinbarungen sollen aber nicht nur für kommunale Kultureinrichtungen sondern auch für kommunal geförderte Einrichtungen ermöglicht werden. Nur so kann auch flächendeckend die Weiterentwicklung und Stabilisierung des Kulturangebots in NRW sichergestellt werden. Einige Musikschulen etwa, sind keine kommunalen Kultureinrichtungen sondern von den Kommunen geförderte Vereine.

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Veröffentlicht unter Kultur- und Medien (A12)

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