Michele Marsching zum Körperschaftsrecht von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften

Mittwoch, 10. September 2014

Top 8. Regelung der Verleihung von Körperschaftsrechten an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften (Körperschaftsstatusgesetz)

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD / der Fraktion der CDU / der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN / der Fraktion der FDP und der Fraktion der PIRATEN

Drucksache 16/4151

Unser Redner: Michele Marsching

Abstimmungsempfehlung: Ablehnung
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Protokoll der Rede von Michele Marsching

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Frau Kollegin Freimuth.  Für die Fraktion der Piraten spricht der Kollege Marsching.

Michele Marsching (PIRATEN): Sehr geehrter Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Zuschauer hier auf der Tribüne und zu Hause! Frau Kollegin Freimuth, weil Sie es gerade angesprochen haben, antworte ich direkt darauf: Wir haben intern noch relativ lange über den Gedanken geredet, der in unserer Fraktion vorherrschte, ob man nicht von dem Antrag zurücktreten sollte. Wir haben leider erst am letzten Dienstag endgültig darüber abstimmen können, ob wir den Gesetzentwurf noch mittragen oder nicht. Da ist die Abstimmung negativ ausgefallen.

Um Ihre Frage zu beantworten: Die Enthaltung im Ausschuss hat durchaus widergespiegelt, dass wir noch im internen Streit waren. Dass wir jetzt runtergehen, ist Ausdruck dessen, dass wir uns am Ende innerhalb der Fraktion darauf geeinigt haben, dass wir den Gesetzentwurf nicht mehr mittragen wollen. Das zu dieser Geschichte.

Wir haben bis zuletzt tatsächlich konstruktiv an dem Gesetzentwurf zusammengearbeitet. Das möchte ich betonen und fand ich sehr erbauend, weil es einmal eine neue Erfahrung für mich war. Das ist in vielen anderen Bereichen nicht passiert. Der Vorteil der letzten Rede ist, ich muss nicht mehr erklären, worum es im Ganzen geht. Ich kann also ein bisschen Zeit sparen. Vieles von dem, was wir besprochen haben, ist tatsächlich umgesetzt worden, auch in den letzten Änderungen der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses.

Aber zwei Dinge sind uns trotzdem noch wichtig und die sind uns so wichtig, dass wir den Gesetzentwurf nicht mittragen können. Erster Punkt. Herr Prof. Sternberg hat gerade gesagt: Wer Mitglied in einer Religionsgemeinschaft ist, das muss klar sein. Wenn Sie mit diesem Argument kommen, muss ich Ihnen sagen: Es ist jetzt auch nicht klar, zum Beispiel namentlich bei den jüdischen Gemeinden, wer Mitglied ist. Das ist auch gut so. Denn Mitglied in einer Religionsgemeinschaft zu sein, ist eines der privatesten Daten, die man haben kann.

Für uns ist es extrem wichtig, dass wir nicht darauf vertrauen  Herr Kollege Bas hat es gerade gesagt , dass die geeignete Form schon geeignet sein wird, sondern, dass wenn wir so etwas ins Gesetz hineinschreiben, es entweder klar ausformuliert ist oder nur die Anzahl der Mitglieder nachgewiesen werden muss  denn auch das muss nachgewiesen werden  und nicht jedes Mitglied einzeln. Da ist das Missbrauchspotenzial viel zu hoch. Der zweite Punkt ist der verfassungsrechtliche Anspruch von Religionsgemeinschaften auf den Körperschaftsstatus. Nach § 140 Grundgesetz in Verbindung mit § 137 Abs. 5 Weimarer Reichsverfassung  diejenigen, die sich damit beschäftigt haben, wissen, wovon ich rede  ist nun einmal dieser Anspruch vorhanden, und der lässt sich nicht wegdiskutieren.

Dann hinzugehen und diesen Vorbehalt des Landtags in den Gesetzentwurf hineinzuschreiben, fanden wir von Anfang an schwierig. Wir haben das angesprochen und haben gesagt: Okay, liebe Leute, dann lasst uns das so machen, aber lasst uns dann bitte die Evaluationsfrist heruntersetzen. Lasst es uns Ende 2017 evaluieren. Dann können wir den Gesetzentwurf mittragen. Das geht dann schnell genug. Das ist leider nicht umgesetzt worden. Stattdessen ist das Datum geändert worden. Sei es drum. Ich möchte noch einmal klarstellen, dass das Heruntergehen der Piratenfraktion von diesem Antrag nicht negativ ausgelegt werden soll, kein negatives Signal in Richtung Religionsgemeinschaften ist und auch nicht in Richtung derer, die den Körperschaftsstatus demnächst haben wollen, sondern wir wirklich Bedenken haben, dass wir uns zu diesem Thema nicht erst im Jahr „Zweitausendirgendwann“ zusammensetzen, sondern es relativ schnell dazu kommen wird, dass sich Weltanschauungsgemeinschaften um einen Körperschaftsstatus bemühen werden. Den werden wir dann hier im Landtag ablehnen. Dann werden wir leider vor der Frage stehen, wie wir uns vor dem Verfassungsgericht verhalten und wir werden uns zu dem Thema leider hier wiedersehen.

Danke.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Kollege Marsching.  Für die Landesregierung spricht Herr Minister Kutschaty.

Veröffentlicht unter Hauptausschuss (A05), Michele Marsching, Reden

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