Hier unsere aktuellen Anträge:
Einführung einer Erhebungsmatrix für Funkzellenabfragen, Stille SMS und Einsätze von IMSI-Catchern – Bessere statistische Erfassung von Daten für echte parlamentarische Kontrolle
Drucksache 16/6118 in Verbindung mit Große Anfrage 10 Drucksache 16/5215
Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage zeigt deutlich die Lücken in der statistischen Erfassung des Gebrauchs von Funkzellenabfragen, IMSI-Catchern und Stillen SMS auf. Vollständige und nachvollziehbare Informationen sind allerdings für die Einschätzung des Nutzens solcher eingriffsintensiven Maßnahmen notwendig. In unserem Antrag fordern wir die Einführung einer Erhebungsmatrix, die die Grundlagen für eine Bewertung der Maßnahmen schafft. Das entspricht den Anforderungen einer parlamentarischen Kontrolle.
Frank Herrmann, Sprecher für Privatsphäre und Datenschutz:
Diese Überwachungsmaßnahmen greifen stark in die Grundrechte der Bürger ein und die Polizei macht fleißig Gebrauch davon. Jeden Tag gibt es in NRW durchschnittlich mehr als elf Funkzellenabfragen. Dabei werden zigtausende Unschuldige mit erfasst. Und kein Mensch weiß, ob die Maßnahmen ihren Zweck erfüllen. Eine moderne Polizeiarbeit stellt sich einer Bewertung des Nutzens und der Verhältnismäßigkeit.
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Kinderrechte wirklich umsetzen!
Nordrhein-Westfalen braucht geschulte Fachkräfte in allen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Schulen und Familienzentren für die konkrete Informationsvermittlung und Umsetzung der Kinderrechte
Drucksache 16/6107
Die Umsetzung der Kinderrechte in NRW muss konkreter werden. In allen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Schulen und Familienzentren muss es geschulte Fachkräfte geben. Diese sollen als Ansprechpartner und Ombudsperson handeln, um eine konkrete Informationsvermittlung und Umsetzung der Kinderrechte zu gewährleisten.
Olaf Wegner, Sozialpolitischer Sprecher:
Kinderrechte werden noch immer zu wenig beachtet. Dabei sind sie der Kern einer bildungs- und demokratieorientierten pädagogischen Arbeit. Kinderrechte stärken unsere Kinder und unsere Demokratie. Deswegen muss jedes Kind über seine Rechte informiert und bei der Ausübung dieser Rechte unterstützt werden. Dafür braucht es geschulte Fachkräfte in allen Einrichtungen mit und für Kinder.
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Gesetz zur Offenlegung der Bezüge von Sparkassenführungskräften im Internet
Drucksache 16/4165 2. Lesung
Alle Sparkassen sollen die Bezüge ihrer Vorstandsmitglieder barrierefrei im Internet offenlegen. Es ist notwendig, dass die Daten maschinenlesbar und zentral abrufbar sind. Außerdem sollen auch diejenigen Sparkassen dazu gebracht werden, Daten über die Vorstandsbezüge zu veröffentlichen, die sich bislang beharrlich weigern. Jedes Jahr stellt sich die Veröffentlichungsfrage aufs Neue, wenn sich z. B. nach einer Kommunalwahl Vorstände und Verwaltungsräte neu zusammensetzen.
Dietmar Schulz, Haushalts- und Finanzpolitischer Sprecher:
Im Sparkassen-Land NRW müssen endlich transparente Strukturen geschaffen werden. Dazu gehört auch, dass alle Bezüge der Vorstandsmitglieder für jeden frei zugänglich abrufbar sind. Es reicht nicht aus, Daten willkürlich und schwer auffindbar in Jahresberichten oder im Bundesanzeiger zu verstecken. Der politische Wille im Landtag sieht das offenbar anders. Die Landesregierung will stattdessen Einschüchterungspolitik gegenüber den Kommunen betreiben. Sie geht dazu über, Bürgermeister anzuweisen wie sie ihre Sparkassenposten besetzen sollen und beruft sich auf die Hinwirkungspflicht. Die halte ich für ungesetzlich.
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