Olaf Wegner zur Änderung des Bestattungsgesetzes

Mittwoch, 2. Juli 2014

 

Top 6. Gesetz zur Änderung des Bestattungsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache 16/2723
Unser Redner: Olaf Wegner
Abstimmungsempfehlung: Enthaltung

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Protokoll der Rede von Olaf Wegner

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Frau Kollegin Schneider.  Für die Fraktion der Piraten spricht der Kollege Wegner.

Olaf Wegner (PIRATEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Menschen im Stream und auf der Tribüne! Die Menschen haben viele unterschiedliche Wünsche und Vorstellungen darüber, was mit ihrem Körper geschehen soll, nachdem sie gestorben sind. Mindestens genauso viele unterschiedliche Arten gibt es, wie Menschen trauern und sich von Verstorbenen verabschieden und ihrer gedenken.

Diese Wünsche und Vorstellungen sind mindestens so real wie die Menschen, die sie haben, und dürfen deshalb nicht ignoriert werden. Aufgrund dieser Vielzahl wird es im Zusammenhang mit Bestattungen und Totenkulten immer wieder Wünsche und Vorstellungen geben, die andere nicht nachvollziehen können. Diese unterschiedlichen Wünsche und Vorstellungen gehen sogar so weit auseinander, dass die Wünsche und Vorstellungen des einen von dem anderen als würde- und ehrverletzend empfunden werden.

Aber sind das wirklich konkurrierende Wünsche und Vorstellungen? Schließen diese Wünsche und Vorstellungen einander aus?  Ich meine: Nein! Denn wenn wir mit den sterblichen Überresten eines Menschen so umgehen, wie es sich der jeweilige Mensch gewünscht hat, sehe ich an keiner Stelle eine Würde- oder Ehrverletzung. Ich sehe schon eher eine Würde- oder Ehrverletzung, wenn dies eben nicht geschieht, wenn also den Wünschen des Verstorbenen nicht entsprochen wird.

Dafür mag es in dem einen oder anderen Fall ganz vernünftige Gründe geben. Aber es gibt auch viele Stellen oder Sachen, die nach dem Gesetz noch verboten sind, für die ich aber keine Erklärung finde. Ich plädiere dafür, diese unterschiedlichen Wünsche und Vorstellungen über Beisetzung und Verabschiedung in größtmöglicher Freiheit zu respektieren und deren Umsetzung so weit wie möglich zu realisieren.

Lassen wir Orte außerhalb von religiösen Friedhöfen oder Waldfriedhöfen zu, an denen sich auch Andersdenkende von ihren Lieben so verabschieden können, wie sie es sich gewünscht haben. Geben wir den Menschen die Möglichkeit, ihrer Verstorbenen so zu gedenken, wie sie es wünschen. Unter Beachtung eines aufgeklärten Miteinanders wäre es möglich, den unterschiedlichen Gruppen in unserer Bevölkerung die Umsetzung ihrer Wünsche und Vorstellungen zu gestatten. Das wird mit dem Gesetz aber leider nicht getan.

In dem Gesetzentwurf sind die Möglichkeiten zwar minimal erweitert worden, dies reicht uns aber bei Weitem nicht aus. Noch immer ist alles andere als das Bestatten der Asche Verstorbener verboten. Deshalb empfehle ich meiner Fraktion, sich bei dem Gesetz zu enthalten, um den minimalen Verbesserungen, die es enthält, nicht im Wege zu stehen. Sehr gefreut, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und den Grünen, haben wir uns über Ihren Antrag, mit dem Sie die Nutzung von durch Kinderarbeit hergestellte Grabsteine untersagen wollen; denn wie so oft zeugte der von der Landesregierung eingebrachte Entwurf in diesem Zusammenhang eher von der Haltung: „Wasch mich, aber mach mir den Pelz nicht nass!“ Deshalb werden wir Ihrem Änderungsantrag natürlich zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Wegner.  Für die Landesregierung spricht jetzt Frau Ministerin Steffens.

Veröffentlicht unter Arbeit, Gesundheit, Soziales (A01), Olaf Wegner, Reden

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