Mittwoch, 4. Juni 2014
Top 10. Bürgermeisterabwahl vereinfachen
Antrag der Fraktion der PIRATEN
Drucksache 16/5499
Überweisung an den Ausschuss für Kommunalpolitik; die abschließende Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen.
Unser Redner: Torsten Sommer
Abstimmungsempfehlung: Zustimmung zur Überweisung
Audiomitschnitt der kompletten Debatte anhören
Audiomitschnitt der kompletten Debatte als Download
Protokoll der Rede von Torsten Sommer
Vizepräsident Oliver Keymis:
Ich eröffne die Aussprache und erteile der Piratenfraktion in Person von Herrn Sommer, der sie jetzt vertritt, das Wort. Bitte schön.
Torsten Sommer (PIRATEN): Vielen Dank. Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Tribüne! Die Tribüne ist leider nicht mehr ganz so üppig besucht. Vielleicht haben wir dafür mehr Zuschauer im Stream. Hallo, liebe Streamschauer! Die Bürger Nordrhein-Westfalens können ihre Bürgermeister und Landräte nicht nur wählen, sondern auch abwählen. Ein Abwahl-Bürgerentscheid kann per Abwahlbegehren durch die Bürger selbst herbeigeführt werden. Möglich ist die Einleitung eines Abwahlverfahrens außerdem auf Antrag von zwei Dritteln des Rates oder Kreistages. Derzeit kann ein Bürgermeister nach den Vorgaben der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen von den Bürgern allerdings nur abgewählt werden, wenn je nach Gemeindegröße mindestens 15 bis 20 % der wahlberechtigten Bürger einer Gemeinde dies beantragen. Dagegen ist bei einem Bürgerbegehren schon ein Quorum wiederum nach Gemeindegröße gestaffelt von 3 bis 10 % ausreichend.
Hier lässt sich also feststellen, dass zwischen einer Personalfrage und einer Sachfrage sehr unterschiedliche Hürden aufgestellt werden, was die Möglichkeit für den Bürger angeht, darüber überhaupt in einer Abwahl oder einer Abstimmung befinden zu dürfen. Man hält den Bürger wohl in Sachfragen für etwas mündiger als in Personalfragen. Diese Unterschiedlichkeit der Stufen wird damit begründet, dass es sich bei den Sachthemen um Einzelthemen handele, während die Abwahl eines Bürgermeisters eine ungleich höhere Maßnahme für die Verwaltung im Ganzen der jeweiligen Kommune darstelle. Deshalb sei es auch gerechtfertigt, eine wesentlich breitere Zustimmung und somit Unterschriftenmenge zu fordern. Zudem könne durch eine zu niedrige Höhe ein ständiger Abwahlrhythmus entstehen.
Eine solche Argumentation ist meiner Meinung nach falsch und auch nicht zielführend; denn dadurch wird dem Bürger von vornherein abgesprochen, dass er selbstverantwortlich handeln kann. Der Bürger wird entmündigt. Ihm wird unterstellt, er sei nur an der Destruktion der Verwaltung interessiert und nicht an einer fortschrittlichen Sacharbeit. Zudem kann und muss noch zwischen einem Antrag und der Durchführung der Abwahl unterschieden werden; denn mit der erfolgreichen Stellung des Bürgerantrags wäre der Bürgermeister noch lange nicht abgewählt. Er kann sich zu diesem Zeitpunkt auch einer Wiederwahl stellen. Insofern wäre die Gleichstellung oder zumindest die Verringerung bzw. Neujustierung der Schwellenwerte bezüglich der Gemeindegröße ein Fortschritt.
(Beifall von den PIRATEN)
Es geht lediglich darum, den Souverän erneut zu befragen. Um Jürgen Schnake zu zitieren: „Es ist Ihre Stadt. Es ist Ihr Bürgermeister. Sie bestimmen!“ Ich halte eine Gleichstellung der Unterschriftenhürden in Bezug auf Bürgerbegehren und Bürgermeisterabwahl für absolut sinnvoll. Hier sind die Quoren auf das absolut niedrigste mögliche Niveau anzupassen. Wir möchten daher mit allen Fraktionen im Landtag an einer Änderung der Gemeindeordnung arbeiten. Bis zur Änderung werden wir im Ausschuss sicher noch das eine oder andere interessante und weiterführende Argument erhalten, dies gerade vor dem Hintergrund der in der letzten Legislaturperiode vorgenommenen Änderungen. Hier können wir auch erste größere Auswertungen dieser Änderungen vornehmen, insbesondere in Bezug auf Duisburg.
Insofern freue ich mich nicht nur darauf, Ihre Argumente hier im Plenum zu hören, sondern auch auf die Argumentation im Ausschuss. Ich kündige jetzt schon an, dass ich gerne eine Anhörung durchführen möchte. Ich freue mich sehr darauf.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall von den PIRATEN)
Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Sommer. Für die SPD-Fraktion hat nun Frau Steinmann das Wort.
Schreibe einen Kommentar