Hier unsere Anträge mit aktuellen Statements:
Gesetz zur Stärkung der Partizipation auf Kommunalebene
Drucksache 16/5474
Jeder Bürger muss die Möglichkeit zur Teilnahme an politischen Prozessen haben. In Gemeinde- und Kreistagen sowie deren Ausschüssen werden für die Gemeinschaft besonders wichtige Entscheidungen getroffen. Der Gesetzentwurf fügt Übertragungen und Veröffentlichungen von Sitzungen der kommunalen Vertretungen und ihrer Ausschüsse in die Hauptsatzung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen ein. Er ist damit ein wichtiger Schritt für den Abbau von Zugangsbarrieren des Bürgers zur Politik.
Frank Herrmann, Mitglied im Ausschuss für Kommunalpolitik:
Bereits heute ist es möglich, per Audio- und Videoübertragung eine Rats- oder Ausschusssitzung im Kommunalen zu übertragen und so ein erheblich größeres Publikum zu erreichen. Aber viele Kommunen nehmen diese Möglichkeit nicht war. Grund dafür ist nach Aussagen der Kommunen eine Rechtsunsicherheit. Wir wollen mit unserer Gesetzesänderung Sicherheit schaffen, dass die Kommunen ihre Sitzungen im Internet übertragen können.
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Finanzierung der Entsorgung von Atomanlagen durch die Eigentümer sicherstellen
Drucksache 16/5477
Die Landesregierung muss sicherstellen, dass Betreiber und Eigentümer die Entsorgung von Atomanlagen finanzieren müssen. Im Fall des Atomkraftwerks THTR 300 in Hamm-Uentrop muss aber der Steuerzahler einen Großteil der Kosten tragen, obwohl gegenwärtig theoretisch die Betreiber von Atomanlagen für deren Entsorgung aufkommen müssen. Die Landesregierung muss die geltenden Regelungen so ändern, dass die vollständige Finanzierung der Entsorgung der Atomanlagen durch die Betreiber und Eigentümer gesichert wird. Eine Sozialisierung dieser Kosten ist zu vermeiden.
Dietmar Schulz, Rechtspolitischer Sprecher:
SPD und Grüne reden zwar davon, die Betreiber und Eigentümer von Atomkraftwerken in Haftung zu nehmen. Aber im aktuellen Haushaltsplan werden 1,5 Mio. Euro für den Betreiber des Atomkraftwerkes THTR 300 in Hamm-Uentrop veranschlagt. Das ist Geld, das dem Land an anderer Stelle dringend fehlt. Wir wollen, dass die Eigentümer selbst dafür aufkommen, vor allem der RWE- und der E.ON-Konzern. Zukunftslasten sollen von denjenigen getragen werden, die die Gewinne einstreichen.
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Parteispendensumpf trocken legen: Evonik-Parteispendenaffäre als Ausdruck der Selbstbedienungsmentalität in der Politik
Drucksache 16/5475
Die Landesregierung muss ihren Einfluss auf die RAG-Stiftung geltend machen, so dass die von ihr beherrschte Evonik AG ihre Zahlungen an politische Parteien einstellt. Jüngst wurde bekannt, dass die Evonik AG nach eigenen Angaben an die Parteien CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den letzten Jahren über 1,4 Mio. Euro gespendet hat. In der Vergangenheit hat das Finanzgebaren verschiedener politischer Parteien zu einem Vertrauensverlust des Bürgers gegenüber den Parteien und der Parteiendemokratie geführt.
Nicolaus Kern, Parlamentarischer Geschäftsführer:
Parteispenden sind ein sensibler Bereich. Es klingt fadenscheinig, wenn sich Parteien an Lücken im Gesetz klammern. Die Politik muss jeden Anschein eines Selbstbedienungsladens vermeiden, aber dies ist bei der RAG-Stiftung bzw. Evonik nicht der Fall.
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