Landtag Intern, Ausgabe 4, 09.04.2014

Aus den Fraktionen

Laptop, Rüge, Einspruch – noch mehr Systemfehler!
Am Anfang war der Laptop. Dann kamen die Fragen: Darf während der Plenarsitzung ein Laptop benutzt werden? Wie groß darf der Bildschirm sein? Wie viel Technik verträgt der Landtag?
Seit eineinhalb Jahren arbeiten wir mit Laptops während der Plenarsitzungen im Landtag. Jetzt wurden Abgeordnete der Piratenfraktion durch die Landtagspräsidentin gerügt, weil sie in der letzten Sitzung im Plenarsaal Laptops benutzt haben. Prompt haben die Gerügten dagegen Einspruch erhoben.
Begründung für den Ordnungsruf ist eine Regel aus der vergangenen Legislaturperiode: Die Nutzung mobiler Computer in Plenarsitzungen ist nicht erlaubt, weil das Klappern der Tastatur und die Lüftung zu laut seien und damit den Parlamentsbetrieb störten. Außerdem seien die aufgeklappten Bildschirme eine Barriere zwischen Redner und Abgeordneten im Plenum.
Hierauf erwidern wir, dass die Benutzung eines Laptops für die parlamentarische Arbeit auch während der Plenarsitzungen erforderlich ist und unserer Ansicht nach durch das Recht des freien Mandats geschützt wird. Die Benutzung eines Laptops verletzt weder die parlamentarische Ordnung noch die Würde des Parlaments. Außerdem funktionieren die Geräte so leise, dass die Lautstärke von sich unterhaltenden Abgeordneten teilweise höher ist.
Unserer Ansicht nach ist die alte Regelung für die aktuelle Wahlperiode nicht verbindlich, geschweige denn noch zeitgemäß. Neben dem jederzeitigen Zugriff auf das Internet hat für uns die unmittelbare Information und Beteiligung des Bürgers einen sehr hohen Stellenwert. Mit den Laptops informieren wir z. B. über unser Abstimmungsverhalten und können Feedback aus der Öffentlichkeit aufgreifen. Wir werden auch in Zukunft nicht auf Laptops verzichten und im Landtag weiter den Dialog suchen, um diesen Systemfehler zu beheben.
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