Europäischer Gerichtshof läutet das Ende der Vorratsdatenspeicherung ein.

Endlich.

Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Vorratsdatenspeicherung, sagt Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion NRW für Privatsphäre und Datenschutz:

„Dass Innenminister Jäger das EuGH-Urteil für ‚richtungsweisend‘ hält, ist zu begrüßen. Damit sind dann wohl hoffentlich seine ständigen Forderungen nach einer neuen Vorratsdatenspeicherung beerdigt. Es hat sich ja auch schon länger gezeigt, dass andere europäische Länder, die die Vorratsdatenspeicherung eingeführt hatten, keine besonders andere Kriminalitätsrate haben, als NRW.

Dieses Urteil liefert das Fundament, um den gesamten Umgang mit persönlichen Daten neu zu bewerten. Die Zeiten von uferlosen ‚BigData‘-Sammlungen sind vorerst vorbei. Auch die Datensammlungen der Privatwirtschaft müssen nun neu bewerten werden. Hierfür werden wir uns die Urteilsbegründung ganz genau angucken. Dieses Urteil wird weit reichende Folgen haben und die Chance, neue Regeln für die Definition von Privatsphäre im digitalen Raum aufzustellen, ist jetzt da!“

Bitte beachten Sie auch das Statement von Piratenpartei Deutschland und Piratenpartei NRW

 

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