Dietmar Schulz zur Änderung des Jugendstrafvollzugsgesetzes

Mittwoch, 9. April 2014

Top 4. Gesetz zur Regelung des Vollzugwegs der Freiheitsstrafe und zur Änderung des Jugendstrafvollzugsgesetzes in Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung
Unser Redner: Dietmar Schulz
Abstimmungsempfehlung: Zustimmung zur Überweisung
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Protokoll der Rede von Dietmar Schulz

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege Wedel.  Für die Piratenfraktion spricht Herr Kollege Schulz.

Dietmar Schulz (PIRATEN): Vielen Dank. – Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal! Herr Minister, ein Strafvollzugsgesetz ist die logische Konsequenz der Regelungen, die schon in zehn anderen Bundesländern vorliegen. Auf die zeitliche Komponente brauchen wir nicht einzugehen. Aber ich folge durchaus der Auffassung von Herrn Kollegen Wedel insofern, als sicherlich noch an der einen oder anderen Stelle im vorliegenden Entwurf für ein Strafvollzugsgesetz etwas gefeilt werden müsste. Auch da gilt: Es gibt sicherlich viele Aspekte, auf die man eingehen könnte, für die die Zeit aber nicht reicht. Das zu erörtern, werden wir im Ausschuss und in den weiteren Beratungen Gelegenheit haben.

Es geht um einen Gesetzentwurf, der zwar in die richtige Richtung weist, allerdings schon von Anfang an verhaltene Kritik erfuhr. Insofern ist es etwas anders, als es der Kollege Kamieth eben ausdrückte, man müsse zurück zum geschlossenen Vollzug als Regelvollzug. Dieser Auffassung folgen wir von der Piratenpartei definitiv nicht. Allerdings ist nicht ganz klar, ob im vorliegenden Strafvollzugsgesetz der offene Vollzug als Regelvollzug geregelt ist. Vielleicht müsste man da nacharbeiten, damit dieses Ziel eindeutiger herausgehoben wird. Positiv hervorzuheben sind sicherlich auch der aktivierende Strafvollzug, der normiert ist, und der Opferschutzgedanke. Allerdings gibt es auch dazu unterschiedliche Kritikpunkte, auf die wir sicherlich im Laufe der weiteren Beratungen noch werden eingehen müssen.

Beim Opferschutz  der Kollege Wedel sprach es schon an  geht es unsererseits weniger um die Fragen der Privilegierung unterschiedlicher Verurteilungsgrade, sondern mehr um eventuell zu beobachtende Automatismen, die aufgrund der damit verbundenen Verwaltungspraxis an Auskunftssituationen auf Opferseite im Verhältnis zu den Rechten und Schutzrechten des Inhaftierten nach Verbüßung seiner Freiheitsstrafe zu beachten sein werden. Da sind sicherlich auch datenschutzrelevante Kriterien genauer zu beleuchten  auch im Laufe der weiteren Beratungen. Das ist uns Piraten selbstverständlich ein ganz besonderes Anliegen. Denn Datenschutz und auch Persönlichkeitsschutz enden nicht im Strafvollzug und ganz sicherlich nicht nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe. Auf diese Angelegenheiten möchten wir demnächst ein besonderes Augenmerk richten. Im Weiteren geht es uns um den aktivierenden Strafvollzug. Dabei wurde unter anderem ein Therapieangebot angesprochen. Auf Seite 3 des Gesetzentwurfs heißt es: „Die Erweiterung des für die sozialtherapeutische Behandlung in Betracht kommenden Personenkreises führt zu einem voraussichtlichen Personalmehrbedarf von insgesamt ca. 2.307.000 Euro jährlich.“ Herr Kollege Wedel sprach das an anderer Stelle hinsichtlich des Gesamtbedarfs an.

(Zustimmung von Dirk Wedel [FDP]) Allein in der Sozialtherapie wird von 117 zusätzlichen Plätzen ausgegangen. Insgesamt werden ca. 63 zusätzliche Stellen erforderlich werden, die ich derzeit noch nicht im Haushalt abgebildet sehe. Künftig werden wir da in Haushaltsberatungen wahrscheinlich noch nachlegen müssen, um überhaupt das Ziel, das der Gesetzentwurf verfolgt, tatsächlich umsetzen zu können. Insgesamt handelt es sich auch um eine haushalterische Frage. Deshalb begrüße ich, dass die Überweisung  so ist es zumindest gemäß der Ankündigung per E-Mail zu entnehmen, die wir erhalten haben  zur Mitberatung im Haushalts- und Finanzausschuss vorgesehen ist. Das ist durchaus sinnvoll.

Bei den Besuchszeiten ist  das wurde schon angesprochen  von zwei Stunden im Monat mehr die Rede. Auch dabei hatten wir  das war zumindest mit Blick auf die Ankündigung eine Zielsetzung für die Beratung im Verhältnis zum Jugendstrafvollzug  an verschiedenen Stellen gesagt, dass wir, wenn wir mit der Beratung des Strafvollzugsgesetzes beginnen, in diesem Bereich nachjustieren: sowohl beim Vollzug der Sicherungsverwahrung als auch beim Jugendstrafvollzugsgesetz. Daher freue ich mich auch in diesem Punkt auf die Beratungen im Ausschuss.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege.  Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit schließe ich die Aussprache.

 

Veröffentlicht unter Dietmar Schulz, Rechtsausschuss (A14), Reden

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