Dietmar Schulz zur Schließung von Strafbarkeitslücken bei Handel mit Nacktfotos von Kindern

Donnerstag, 27. März 2014

Top 6. Strafbarkeitslücken beim Handel mit Nacktfotos von Kindern und Jugendlichen schließen!

Antrag der Fraktion der CDU

Drucksache 16/5270

Unser Redner: Dietmar Schulz

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Protokoll der Rede von Dietmar Schulz

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Herr Kollege Wedel.  Für die Piratenfraktion spricht der Kollege Schulz.

Dietmar Schulz (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer unterschiedlicher Altersstufen hier im Saal! Der Antrag der CDU  zur Kenntnis genommen. Sexueller Kindesmissbrauch ist zutiefst verabscheuungswürdig und verwerflich. Kinder- und Jugendpornografie ist mit aller Härte des Gesetzes zu verfolgen und als verabscheuungswürdig gesellschaftlich zu ächten. Lassen Sie mich dennoch etwas weiter darauf eingehen, obwohl ich eigentlich sagen könnte: Es reicht, wenn wir den Antrag betrachten; denn der Antrag enthält viele Aspekte, die ihn leider untauglich für eine Zustimmung machen.

Es besteht ein Schutzbedürfnis hinsichtlich der Verbreitung von Darstellungen, jedweden Missbrauchs, insbesondere des gewerbsmäßigen, aber auch sonstigen Handels mit bildlichen Darstellungen zum Zweck der Förderung oder Unterstützung sexueller Erregung. Daran besteht in diesem Hause ganz sicher kein Zweifel. Betrachten wir nun aber die Planung der Bundesregierung, welche mit dem heutigen Antrag der Fraktion der CDU allerdings verfälscht in diesen Landtag hineingetragen wird. Was hier im Rahmen des Antrags begrüßt werden soll, geht in seiner Dimension völlig an den Erfordernissen eines wirksamen Schutzes von Kindesmissbrauch vorbei. Die Bundesregierung will nach den öffentlichen Ankündigungen ihres Justizministers den gewerblichen Handel jedweder Nacktfotos unter Strafe stellen. In diesem Zusammenhang wurde auch Thüringen erwähnt. Die Initiative wird jetzt im Bundesrat beraten. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat sich dieser ebenfalls angeschlossen. Und das ist gut so. Dieser Antrag ist jedoch ein politischer Versuch, von Versäumnissen beim Schutz vor Kindesmissbrauch und Kinderpornografie abzulenken. Das muss Ihnen als Vorwurf doch mit ins Buch geschrieben werden. Die EU-Richtlinie 2011/93/EU, die bisher nicht umgesetzt worden ist, wurde bereits erwähnt. Die Frist für dessen Umsetzung ist seit Monaten abgelaufen. Ich bitte Sie, die Ernsthaftigkeit Ihres Antrags noch einmal selbst zu überprüfen.

Die CDU verkennt des Weiteren einen wesentlichen Kernpunkt, bei dem es nicht darum geht, die Täterseite in Schutz nehmen zu wollen. Dennoch ist zu erkennen und auch zu benennen  und auch das klang bereits an und vielleicht auch in den Antrag einzubinden, dass es sich bei den Tätern um psychisch kranke Menschen handelt. Es handelt sich um psychisch kranke Menschen, die aus gesellschaftlicher Sicht zwingend und dringend der therapeutischen Möglichkeiten und der Wahrnehmung derselben bedürfen. Und in diesem Zusammenhang gibt es in der Tat  Frau Kollegin Hanses und Herr Kollege Wedel hatten es erwähnt  sehr gute, nach vorne gerichtete Initiativen, denen sich das Land Nordrhein-Westfalen unter anderem im haushalterischen Bereich mit der Förderung von 120.000 € im Jahr 2014 angeschlossen hat, nämlich die Initiative „Kein Täter werden“.

Ich weise auf eine weitere Initiative hin, nämlich die im Internet präsente erste Ambulanz für Pädophilie in NRW. Diese Initiativen wird man auf einem viel breiteren Spektrum fördern müssen. Darüber hinaus sind die Bereiche der Aufklärung in den Schulen, den Kindergärten, aber insbesondere auch in der Elternschaft zigtausender Kinder und Jugendliche zu unterstützen. Man kann letztendlich sagen, dass der Antrag leider  muss man sagen nur ein einziges Ziel verfolgt, auf eine sehr populistisch-reißerische Vorverurteilung zu bauen und den Fall Edathy in einer Weise zu instrumentalisieren, wie es der allgemein hier diskutierten und debattierten Problematik weiß Gott nicht entspricht.

(Beifall von den PIRATEN und der FDP)

Ich könnte noch weitere wesentliche Ausführungen zu der Frage der juristischen Dimension Ihres Antrags machen. Das möchte ich aber gar nicht tun. Denn es ist gut, dass wir diesen Antrag  und das ist bereits angeklungen  ablehnen werden. Denn Sie räumen dem Antrag hinsichtlich dessen, was Sie als strafwürdig anerkennen, eine Breite ein, lieber Herr Kollege Nettekoven, die in den Bereich hineinreicht, den Sie eingangs in Ihrer Jungfernrede erwähnten, nämlich in den familiären Bereich. Wir können die Beispiele sicherlich uferlos hier benennen, was, nach dem, wie Sie es in der Formulierung und Begründung Ihres Antrags ausgeführt haben, dazu führen würde, dass nach Ihren Kategorien tausende und abertausende Familien von Straftätern beherrscht werden.

Vizepräsident Daniel Düngel: Ihre Redezeit, Herr Kollege!

Dietmar Schulz (PIRATEN): Dies wollen wir alles nicht. So bleibe ich bei dem Plädoyer dafür, dass im Rahmen der Bundesratsinitiative länderübergreifend mit sorgsamem Blick und der breiten Diskussion dann aber auch innerhalb der Gesellschaft ein Weg gefunden wird, wie sexueller Kindesmissbrauch einerseits bekämpft, andererseits möglicherweise auch sinnvoll vermieden werden kann.

Kinder- und Jugendpornografie  damit möchte ich abschließen  …

Vizepräsident Daniel Düngel: Herr Kollege!

 

Dietmar Schulz (PIRATEN): … ist verabscheuungswürdig und ist abzulehnen. Dafür müssen wir insgesamt gesellschaftlich und auch politisch einstehen.

Danke sehr.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Herr Kollege Schulz.  Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Kutschaty.

Veröffentlicht unter Dietmar Schulz, Rechtsausschuss (A14), Reden

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